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Hubertus Zdebel: Atomkonzerne müssen in der finanziellen Haftung bleiben!

Rede von Hubertus Zdebel,

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute geht es um den von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes“ – ich lese es mal eben vor – „zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen“. Der Titel, der auf der Anzeigetafel steht, ist eigentlich prägnant: „Entsorgung radioaktiver Abfälle“. Darum geht es eigentlich im Wesentlichen. Aber darauf komme ich gleich noch einmal zurück.

Mit dem Gesetzentwurf nimmt die Bundesregierung eine unzulässige Vermengung mehrerer wesensfremder Gesetze vor, zwischen denen kein Sachzusammenhang besteht.

(Beifall bei der LINKEN)

Alles wird in einem Artikelgesetz geregelt. Wir sind der Meinung, dass jede einzelne Regelung gesonderter parlamentarischer Behandlung bedurft hätte. Das ist hier nachweislich nicht der Fall. Das finden wir schlecht.

(Beifall bei der LINKEN)

Zu den Details:

Zum Umweltauditgesetz hat Frau Skudelny gerade schon einiges ausgeführt. In dem jetzt vorliegenden Artikelgesetz wird der Eindruck vermittelt, dass es um eine inhaltsgleiche Anpassung an EU-Normen geht. Das behauptet die Bundesregierung, das ist aber definitiv nicht der Fall. Es geht weit darüber hinaus. Das betrifft die freien Mitarbeiter von Gutachterunternehmen, die zukünftig nicht mehr gutachterlich tätig werden können. Damit greift die Bundesregierung offenbar in einen Rechtsstreit ein. Es wird im Gesetzentwurf nicht erwähnt, dass sie das tut. Auch das ist meines Erachtens sehr stark zu kritisieren.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Kommen wir jetzt zu den Änderungen im Atomgesetz. Die angestrebte Änderung im Atomgesetz sieht die Einführung von öffentlich-rechtlichen Verträgen zur Regelung der Entsorgungsfinanzierung vor. Bereits 2016 hatten Grüne, SPD und CDU/CSU den AKW-Betreibern per Bundestagsbeschluss die enormen Kostenrisiken für die langfristige Atommülllagerung gegen eine Einmalzahlung abgenommen und auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler übertragen. Jetzt will die Bundesregierung weiteren Atommüllkonzernen, wie zum Beispiel Siemens, ebenfalls ermöglichen, sich von der finanziellen Verantwortung für den erzeugten Atommüll zu befreien. Natürlich lehnen wir Linken das weiterhin ab. Die Konzerne müssen in der Haftung bleiben.

(Beifall bei der LINKEN)

Ferner will die Bundesregierung das Atommülldesaster bei den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen nun neu regeln. Als Ablieferungsort für den Schacht Konrad in Salzgitter soll neben dem Endlager auch ein sogenanntes Zentrales Bereitstellungslager atomrechtlich festgelegt werden. Dabei hat sich der Ausbau der Schachtanlage Konrad zur Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in den vergangenen Jahren immer weiter verzögert, was zu weiteren Kostenrisiken geführt hat. Wir Linken lehnen das Zentrale Bereitstellungslager ab, weil die Schachtanlage Konrad nicht als Endlager geeignet ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Bei dem Ort, wo die Fässer in der Asse vor sich hinrosten, handelt es sich um ein Bergwerk. Auch bei Schacht Konrad handelt es sich um ein ehemaliges Bergwerk. Es gibt erhebliche Zweifel am Langzeitsicherungsnachweis.

Nach unserer Auffassung wäre die Anlage aus heutiger Sicht auch nicht mehr genehmigungsfähig. Deswegen fordern wir statt des Schachtes Konrad einen Neustart bei der Suche nach einem Endlager für derartige Abfälle.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich komme zum Schluss. – Letzter Satz: Aus den genannten Gründen lehnen wir Linken den Gesetzentwurf der Bundesregierung ab.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)