Zum Hauptinhalt springen

Hofabgabeklausel abschaffen

Rede von Kirsten Tackmann,

TOP 22 und ZTOP 3

Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften – der Beschlussempfehlung und des Berichts zu dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Matthias W. Birkwald, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Anrechnung von NVA-Verletztenrente auf Grundsicherung im Alter

Die heute vorliegenden Änderungen des SGB XII lösen leider wieder viele Probleme nicht. Aber eine längst überfällige Korrektur gibt es immerhin. Die Verletztenrente von Wehrdienstleistenden der NVA wird nicht länger auf die Grundsicherung angerechnet. DIE LINKE hat dafür lange gekämpft und war nun endlich erfolgreich!

Dagegen wird die so genannte Hofabgabeklausel leider nur aufgeweicht. Seit den 1950er Jahren regelt sie, dass eine landwirtschaftliche Rente nur beziehen kann, wer vorher den Hof abgibt.

Das ist auch kein Problem, solange der Betrieb in der Familie bleibt. Aber das ist längst ein Auslaufmodell. Z. B. weil die Kinder sich beruflich anders orientiert haben. Und die Enkel zwar interessiert, aber noch zu jung sind. Dann steht der Hofinhaber vor einem Dilemma: Entweder er behält den Hof, verliert aber zumindest vorläufig seine Rentenbeiträge. Oder er verkauft oder verpachtet den Hof. Für eine Minirente von 450 Euro!

Das ist ein drastischer staatlicher Eingriff in die Entscheidung zur Hofnachfolge! Und es stellt sich die Frage: ist das angemessen? Ziel soll die Beförderung des Generationswechsels und damit einer gesunden Agrarstruktur sein. Aber das Problem ist doch längst, überhaupt eine Hofnachfolge zu finden! Deshalb gehört diese antiquierte Regelung abgeschafft! Wie das auch der Bundesrat fordert. Aber stattdessen legt die Koalition heute eine veritable Verschlimmbesserung vor.

Ja, es ist gut, dass jetzt Frauen einen eigenständigen Rentenanspruch haben und nicht mehr darauf angewiesen sind, dass der Hof abgegeben wird. Aber wenn nach Aussage von Dr. Mehl vom Thünen-Institut am Montag in der Anhörung heute der Hofabgabezwang für 64% der Betriebe faktisch abgeschafft und für weitere 15% erheblich entschärft wird. Warum denn nicht für alle abschaffen?

Dr. Mehl warnte am Montag doch völlig zu Recht, dass es schwer würde, die Hofabgabe für 21 % der Betriebe noch mit agrarstrukturellen Zielen zu rechtfertigen. Wieso soll ein alleinstehender oder unverheirateter Landwirt weiter den Betrieb an Dritte abgeben müssen, während Verheiratete ihre Rente beziehen, wenn der Gatte oder die Gattin den Hof übernimmt? Diese Diskriminierung von Unverheirateten und Alleinstehenden ist inakzeptabel!

Für Waldbesitzer wurde auch eine absurde Regelung gefunden. Sie sollen für eine Minirente ihren Wald entweder verkaufen, 9 Jahre verpachten oder stilllegen. Aber in unserem Land wird Wald traditionell gar nicht verpachtet. Und Stilllegung heißt kein Erlös, also nur Minirente und Altersarmut. Das geht doch so nicht!

Viele Kleinstwaldflächen werden von Forstbetriebsgemeinschaften bewirtschaftet. Sie würden durch Zwangsverkauf oder Stilllegung Bewirtschaftungsflächen verlieren. Das ist einfach Unsinn.

Der Bodenverkauf mit dem Hof ist überhaupt ein spannendes Thema. Die Preisexplosion auf dem Bodenmarkt ist doch bekannt.

Man muss nicht besonders hellseherisch begabt sein um zu behaupten, dass diese Flächen nicht an Junglandwirte verkauft werden, sondern zur Aufstockung der Minirente an Meistbietende. Statt den Generationenwechsel fördert die Hofabgabeklausel also den Ausverkauf des Bodens an vagabundierendes Kapital. Das geht gar nicht!

Und dann bleibt der Abgebende oft auch noch auf den Unterhaltskosten der Hofstelle sitzen, die nicht gekauft wird. Wer also wirklich die breite Streuung des Bodeneigentums und vor Ort verankerte Landwirtschaftsbetriebe sichern will, muss die Hofabgabeklausel abschaffen. Jetzt und für alle.