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Harald Petzold: Würde betroffener Mädchen und Geist rechtsstaatlichen Ordnung gerecht werden

Rede von Harald Petzold,

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Herr Minister und liebe Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, was um alles in der Welt hat Sie geritten, als Sie den Gesetzentwurf zu diesem Thema – das haben Sie ja ganz sachlich vorgetragen – mit der Überschrift „Bekämpfung von Kinderehen“ versehen haben? Der Name des Gesetzentwurfs verrät doch sozusagen die geistige Urheberschaft.

(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Also! Entschuldigung!)

Erstens. Anstatt Ihren Vorschlag für eine Neuregelung so zu gestalten, dass er hier im Parlament sachlich diskutierbar ist, wählen Sie einen Titel, mit dem Sie die Sprache der rechten Populisten aufgreifen und so in dieses Parlament tragen.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Sie tun so, als ob wir es mit einer Flut von Dingen zu tun haben, die bekämpft werden müssten.

(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Kinderehen sind leider traurige Realität, Herr Kollege!)

Zweitens. In der bisherigen öffentlichen Debatte über die, wie Sie es nennen, „Bekämpfung von Kinderehen“ – ich würde eher „Neuregelung von im Ausland geschlossenen Ehen zwischen Ehepartnern unter 18 Jahren“ oder etwas Ähnliches sagen wollen –

(Elisabeth Winkelmeier-Becker [CDU/CSU]: Das ändert ja alles!)

geht völlig unter, welche Umstände im Einzelfall zu solchen Ehen geführt haben können.

(Elisabeth Winkelmeier-Becker [CDU/CSU]: Gerade so eine gute Rede und dann so was!)

Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: In meinem Wahlkreis lebt ein junges Mädchen. Sie wird demnächst 16 Jahre alt. Sie kommt aus Syrien. Ihre Eltern sind tot. Kurz vor ihrer Flucht hat sie sich dazu entschlossen, ihren 26-jährigen

(Zuruf von der CDU/CSU: Bruder!)

– nicht Bruder – Onkel zu heiraten.

(Elisabeth Winkelmeier-Becker [CDU/CSU]: Das macht es nicht besser!)

Sie ist von ihrer Großmutter darin bestärkt worden, einerseits natürlich, weil solche Ehen in dem Herkunftsland nicht unüblich sind, und andererseits, weil die Großmutter angesichts der Fluchtpläne in dieser Ehe eine wichtige Möglichkeit gesehen hat, dass dieses Mädchen vor Übergriffen geschützt werden kann. Es hat lange gedauert, bis das Mädchen darüber gesprochen hat. Dann hat sie zugegeben, dass da natürlich am Anfang keine Liebe war, dass aber diese gemeinsame Fluchterfahrung die beiden zusammengeschweißt habe. Ihr Mann habe sie beschützt, wie es niemand besser gekonnt hätte.

(Elisabeth Winkelmeier-Becker [CDU/CSU]: Das ist ein Grund zu heiraten? Dann muss man ja nicht heiraten!)

Jetzt kann sie sich durchaus eine gemeinsame Zukunft mit ihm vorstellen. Sie hat Angst, von ihm getrennt zu werden. Sie sind zwar im Moment noch in der gleichen Einrichtung untergebracht,

(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Das ist wirklich abstrus!)

weil sie verwandt sind, aber niemand weiß etwas von dieser Ehe, weil beide Angst davor haben, getrennt zu werden.

(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Das sind genau die Fälle, die wir verbieten wollen!)

Natürlich hat dieses Mädchen ungeheure Angst davor, alleine und schutzlos zu sein.

Ich sage Ihnen: Darauf gibt es keine einfache Antwort, wie der Minister das hier vorgetragen hat: Ehen von unter 16-Jährigen werden annulliert. Sie seien, wie der Minister es sagt, unwirksam.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir müssen uns einen differenzierten Umgang angewöhnen, weil jede Ehe ein Einzelfall ist und es dafür keine einfache Antwort gibt.

Wir alle sind uns einig – an der Stelle gibt es überhaupt kein Vertun –, dass Zwangsehen völlig zu Recht verboten sind

(Beifall bei der LINKEN)

und dass sie unter Strafe stehen, unter anderem auch, weil wir nicht wollen, dass Kinder – meistens sind es junge Mädchen – ihrer Kindheit beraubt und in eine Ehe gedrängt oder gezwungen werden. Wir alle sind uns einig – das ist völlig klar –, dass eine Ehe mit unter 14-Jährigen nicht möglich ist und der Geschlechtsverkehr mit Kindern unter 14 Jahren verboten ist.

(Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])

Es ist für uns auch unstrittig, dass es in Deutschland keine Eheschließung außerhalb deutschen Rechts geben darf. Aber den vorgeschlagenen Weg zur Bewertung bereits bestehender Ehen – darum muss es uns heute gehen – finden wir als Linke höchst bedenklich. Das will ich deutlich sagen.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Das sehen nicht nur wir so. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in seiner Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf geschrieben – ich zitiere –:

"Eine Regelung, die die Unwirksamkeit jeder Ehe zur Folge hätte, würde weitreichende Nachteile für die Minderjährigen nach sich ziehen. Die Ehe hätte nie bestanden, sodass nicht automatisch Unterhaltsansprüche bestehen, sondern diese müssten erst durch gerichtliche Verfahren geklärt werden. Kinder aus solchen Ehen würden als nichteheliche Kinder angesehen. Das damit verbundene soziale Stigma könnte auch für viele die Bereitschaft zur Rückkehr in ihre Heimatländer erschweren."

(Dr. Stephan Harbarth [CDU/CSU]: Das gibt es überhaupt nicht mehr, das soziale Stigma für nichteheliche Kinder!)

Weitere Folgen wären Existenzprobleme in den Herkunftsländern, verlorengegangene Erbschaftsansprüche sowie der Verlust renten- und sozialrechtlicher Ansprüche. Darum kann es uns nicht gehen.

Deswegen bitte ich darum, dass wir auf diese Stellungnahme hören und es uns hier nicht zu einfach machen. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen von der Koalition darum, umzukehren: von einer Bekämpfung von Kinderehen auf einen Weg des differenzierten Umgangs mit bestehenden Ehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)