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Halbherzigkeit beim Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland!

Rede von Barbara Höll,

Rede von Barbara Höll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung endlich die fiktive Anrechnung von Quellensteuern im derzeitigen Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland aufheben will. Diese Änderung ist überfällig. Denn sie war ursprünglich als Instrument zur wirtschaftlichen Entwicklung gedacht. Aber wie wir sehen konnten, hatte das Irland die letzten Jahre definitiv nicht nötig. Und der OECD-Steuerausschuss empfahl das bereits 1998.

Noch mal zur Rolle von Doppelbesteuerungsabkommen:

Einerseits ist zu verhindern, dass Staatsbürger, sofern sie in einem anderen Land arbeiten, nicht übermäßig besteuert werden. Gleichzeitig sollen sie verhindern, dass jemand Vermögen ins Ausland schafft und somit der Besteuerung im Ursprungsland entzieht.

Der Knackpunkt zur tatsächlichen Verhinderung von Steuerumgehung ist der Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der Länder. Und hier steckt der Teufel wie so oft im Detail. Selbst nach OECD-Musterabkommen erfolgt kein automatischer Informationsaustausch, sondern lediglich ein Austausch auf Ersuchen.

Das heißt, zuerst muss die Steuerverwaltung einen begründeten Verdacht hegen, um dann im betreffenden Land nachfragen zu können. Das ist bürokratisch, kostet Zeit, frisst viele Ressourcen und unterstützt die Steuerumgehung. Deshalb fordert DIE LINKE. seit langem einen automatischen Informationsaustausch. Zudem fordern wir, das Übertragungen von Geldvermögen ins Ausland ab einem jährlichen Betrag ab 100.000 Euro beim Bundeszentralamt für Steuern angemeldet werden müssen. Die Diskussion mit Liechtenstein und der Schweiz sowie um die Steuer-CDs und der strafbefreienden Selbstanzeige bräuchten wir nicht führen, hätten wir einem automatischen Informationsaustausch.

Die Streichung der fiktiven Quellensteueranrechnung ist ein guter, aber nur minimaler Schritt, denn es bleibt überwiegend bei der Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt. Das heißt: Es wird der Steuersatz ermittelt, unter Berücksichtigung der im Ausland erzielten Einkünfte. Dieser Steuersatz wird dann allerdings auf die Bemessungsgrundlage im Inland, ohne die Berücksichtigung der ausländischen Einkünfte, angewendet. Das ist der sogenannte Progressionsvorbehalt. Dies spielt natürlich denen in die Hände, die Einkünfte im Ausland mit niedrigeren Steuersätzen erzielen. Denn sie müssen auf die im Ausland erzielten Einkünfte nicht den im Inland höheren Steuersatz zahlen.

Um Einkünfte gleich zu behandeln und Steuergestaltung zu Lasten des Fiskus einzudämmen ist unserer Meinung nach die Anwendung der Anrechnungsmethode sinnvoller. Denn in diesem Fall werden die Einkünfte bei der Berechnung der inländischen Steuer in der Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Von der im Inland zu zahlenden Steuer wird dann lediglich die bereits im Ausland gezahlte Steuer abgezogen. Damit entfällt der Anreiz auf Steuergestaltung und nur dadurch kann letztendlich garantiert werden, dass Einkünfte von Inländerinnen und Inländern steuerlich gleich behandelt werden, unabhängig vom Ort der Entstehung dieser Einkünfte. Dies böte eine Chance auf mehr Steuergerechtigkeit – doch die haben Sie vertan!

Und zum wiederholten Male muss ich sagen:

Damit die geltenden Steuergesetze auch vernünftig umgesetzt werden können brauchen wir eine besser ausgestattete Finanzverwaltung, damit diese ihre Arbeit erledigen kann. Hier ein alarmierender Hinweis: Während es derzeit rund 111.000 Planstellen bei den deutschen Finanzämtern gibt, waren es 2004 noch über 119.000. Dabei ist die Rendite eines solchen Beamten enorm: rein rechnerisch erbringt jeder Finanzbeamte pro Jahr rund 4,6 Mio. Euro.

Zum Schluss noch kurz zur Irland-Problematik:

Die Folgen der Krise, welche ursächlich den Banken in Irland zugeschrieben werden kann, wollen Sie wie auch in Griechenland auf die Bevölkerung abladen. Statt die Spekulationen einzudämmen - Herr Finanzminister Schäuble sagte doch selbst im Deutschlandfunk, „Wir haben zu viel Spekulation“, und die Finanzmärkte wirklich zu regulieren und nach dem Verursacherprinzip vorzugehen, belasten Sie die Bevölkerung. Sie knicken vor der Bankenlobby ein, das ist das Problem.

So kommt es, dass auch wie in Griechenland in Irland Stellenstreichungen im öffentlichen Dienst, Senkung des Mindestlohnes, Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 68 Jahre sowie eine Mehrwertsteuererhöhung auf 21% als Bedingungen gesetzt werden, damit Irland die finanziellen Hilfen erhält.

Fakt ist, so wie Sie im Moment weitermachen, wird Irland nicht das letzte Land sein, mit dem wir uns hier beschäftigen werden müssen. Vielen Dank!