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Grundrechtswidrige Diskriminierung von Flüchtlingskindern beseitigen

Rede von Diana Golze,

Sehr geehrte Frau/ Herr Präsident/in, sehr geehrte Damen und Herren,

die Diskussion darum, ob Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, auch Anspruch auf Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, hat inzwischen durch den Bundesrat eine neuen Antrieb bekommen. Aus unserer Sicht ist es notwendig, dass der Bundestag sich dieser Fragen abschließend annimmt. Denn letztlich geht es darum, einen sehr folgenschweren politischen Fehler der Bundesregierung bei der Neuregelung der Regelsätze im ALG II zu korrigieren und endlich auch eine überfällige bundesrechtliche Regelung für die Bedarfe dieser Kinder zu treffen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung vom Februar 2010 ausgeführt, dass das Grundrecht auf Existenzminimum für alle Menschen gilt, dass Bedarfe realitätsgerecht und nachvollziehbar bestimmt und Bedürfnisse von Kindern dabei besonders beachtet werden müssen.

Einige Bundesländer - wie Berlin, Brandenburg und Hamburg - gewähren deshalb bereits jetzt auch im Rahmen von § 3 AsylbLG einen uneingeschränkten Zugang zum Teilhabepaket. Die Sicherung von Teilhabe aber, auch das hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, kann und darf nicht vom Willen einzelner Bundesländer oder der farblichen Ausrichtung der jeweiligen Landesregierung abhängen, sondern braucht eine bundeseinheitliche Regelung.

Eine Debatte hier wird aber auch und vor allem vor dem Hintergrund wichtig, weil auch der Antrag der SPD suggeriert, dass durch die Einbeziehung dieser Kinder die einzige noch bestehende Ungleichheit gebannt wäre. Mit dem etwas sehr allumfassenden Titelteil „Ausgrenzung stoppen“ wird zwar durchaus die bestehende ungerechte Regelung aufgehoben, dass es im Gutdünken von Kommunen liegt, ob Kinder aus Asylbewerberfamilien von den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes profitieren können. Gleichzeitig suggeriert er aber, dass damit die letzte Bastion der Ungleichheit gefallen ist. Doch dem ist auch im Jahr 2011 nicht so! Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind und bleiben verfassungswidrig ermittelt und wurden seit 1993 nicht erhöht. Somit auch nicht die Regelleistungen für die Kinder. Seit 1993!

Sehr geehrte Damen und Herren von der SPD! Sie müssen doch zugeben, dass man unter diesem Gesichtspunkt nicht einmal ansatzweise davon reden kann, dass durch die Bereitstellung des Bildungs- und Teilhabepaketes nun bestehende Ausgrenzung gestoppt ist! Ein freihändig bzw. willkürlich festgelegter Regelsatz, an dem seit fast 20 Jahren jede Teuerung und Preissteigerung spurlos vorbeigegangen ist, muss zwangsläufig zu Ausgrenzung aus dem gesellschaftlichen Leben führen, denn er hat mit dem, was Kinder – und vielleicht sogar erst recht Kinder aus Asylbewerberfamilien mit ihren besonderen zusätzlichen Bedarfen- brauchen, nichts zu tun! Und nun wird hier mit einem Bildungs- und Teilhabepaket eine Gerechtigkeit herbeigeredet, die man bei genauerer Betrachtung maximal als einen ersten kleinen Schritt zu einem ausgrenzungsfreien Aufwachsen dieser Kinder bezeichnen könnte.

Wir stimmen dem Antrag zu, weil er eine bestehende, grundrechtswidrige Diskriminierung von Flüchtlingskindern beseitigen will. Allerdings kritisiert DIE LINKE auch weiterhin sowohl das Bildungspaket als auch das Asylbewerberleistungsgesetz, das eine verfassungswidrige Unterversorgung von Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus zum Zwecke der Abschreckung vorsieht.

Sinnvoller wäre es, die SPD setzte sich - wie die LINKE - für eine Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes ein. Allerdings hat die SPD das AsylbLG im Jahr 1993 mehrheitlich mit beschlossen und an diversen Verschärfungen in der Folgezeit mitgewirkt - so übrigens auch die GRÜNEN bei der Ausweitung des AsylbLG auf z.B. Menschen mit humanitärer Aufenthaltserlaubnis durch das Zuwanderungsgesetz 2005. Aber vielleicht gibt es ja auch in diesem Punkt ein Umdenken.

Stehen bleibt der Skandal, dass die Bundesregierung bis heute nicht die Konsequenzen aus dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom Februar 2010 für die Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG gezogen hat - obwohl sie dessen Verfassungswidrigkeit längst eingestanden hat. Die Bundesregierung spielt offenkundig auf Zeit und gibt seit Monaten nur noch vor, eine Neuberechnung der Leistungen zu "prüfen". Sie spielt weiter mit der Gesundheit und dem Wohl und dem guten Aufwachsen von Kindern - das muss ein Ende haben.

Vielen Dank