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Gewerbesteuerumlage - An den Bund abschaffen, an die Länder schrittweise auf Null absenken

Rede von Katrin Kunert,

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginen und Kollegen,

ich habe mir die Argumente angesehen, die in der ersten Lesung am 18. Dezember 2008 im Bundestag gegen den Antrag der LINKEN „Gewerbesteuerumlage - An den Bund abschaffen, an die Länder schrittweise auf Null absenken“ vorgebracht wurden.
Den Vogel schießt dabei zweifellos die Fraktion der SPD ab: „Die Gewerbesteuerumlage ist unerlässlich, damit das Interesse des Bundes und der Länder an der Existenz der Gewerbesteuer Bestand hat.“ Nach dieser Logik müssten Bund und Länder wohl auch an der Hundesteuer der Kommunen beteiligt werden. Wenigstens an der für Kampfhunde. Und wie wäre es mit einer staatlichen Beteiligung an der Grundsteuer? Wer - wie die SPD in ihren Sonntagsreden - die Gewerbesteuer als Band zwischen Wirtschaft und Kommune verteidigt, das wir dringend brauchen, damit es vor Ort ein Ansiedlungsinteresse und aktive Wirtschaftsförderung gibt, müsste eigentlich zustimmen, dass jede Beschneidung der Gewerbesteuer durch eine Abführung an Bund und Länder in Höhe von fast 20 Prozent dieses Band beschädigt. Eine Rechtfertigung der Gewerbesteuer als Klammer zwischen Kommune und örtlichem Gewerbe erlaubt eine Gewerbesteuerumlage überhaupt nicht.

Völlig merkwürdig ist auch der Vorwurf der SPD, „mit der Forderung nach Abschaffung der Gewerbesteuerumlage (wird) auch die Gewerbesteuer selbst zur Disposition gestellt“. Das Leben spricht eine andere Sprache. Alle Bundesregierungen mit SPD-Beteiligung haben in den letzten 20 Jahren die Gewerbesteuer systematisch abgebaut. 1997 entfiel die Gewerbekapitalsteuer. 2001 senkte Rot-Grün den Steuersatz, zudem wurden Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an andere Unternehmen steuerfrei gestellt. Im Ergebnis kam es zu tiefen Einbrüchen bei den Gewerbesteuereinnahmen. Erst 2006 war wieder das Niveau des Jahres 2000 erreicht. Doch durch die Unternehmensteuerreform der Großen Koalition kam es bereits 2008 wieder zu Einnahmeausfällen in Höhe von rund 2 Mrd. Euro gegenüber 2007.

Infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise ist zu befürchten, dass es zu weiteren Gewerbesteuereinbrüchen kommt. Wenn die Wirtschaft nicht läuft, läuft auch die Gewerbesteuer nicht. Einige Unternehmen haben bereits angekündigt, geleistete Gewerbesteuervorauszahlungen von den Kommunen zurückzufordern. Besonders hart wird das Standortkommunen von Banken, Versicherungen, der Automobilindustrie und ihrer Zulieferer treffen. Mit steigender Arbeitslosigkeit werden die kommunalen Ausgaben für soziale Leistungen deutlich steigen. Insofern werden die Kommunen von zwei Seiten in die Zange genommen. Damit erhöht sich der Druck, kommunale Leistungen zu kürzen und kommunales Vermögen verkaufen zu müssen.
Eine verbesserte Gewerbesteuer ist also notwendig, damit die Kommunen endlich wieder mehr investieren und damit Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung geben können und so auch Arbeitsplätze vor Ort entstehen. Die Abschaffung der Gewerbesteuerumlage wäre dazu ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Als ebenso notwendig erachtet DIE LINKE eine Steuerpflicht für alle selbstständig aus-geübten Tätigkeiten. Bislang unterliegen Freiberufler oder andere nichtgewerbliche selbstständige Tätigkeiten (wie Rechtsanwälte, Ärzte) nicht der Gewerbesteuer. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden nur besteuert, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind oder der Umsatz, der mit gewerblichen Dienstleistungen erzielt wird, 5.000 Euro übersteigt. Die Einbeziehung aller unternehmerisch Tätigen in die Gewerbesteuerpflicht - bei Berücksichtigung sozialer Belange kleiner Unternehmen und Existenzgründer - würde dazu führen, die Steuerlast auf mehr „Schultern“ zu verteilen. Das nützt der örtlichen Wirtschaft, dem Arbeitsmarkt, den Bürgerinnen und Bürgern.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sorgt sich, „eine spontane Abschaffung der Gewerbesteuerumlage (würde) das diffizile Gleichgewicht des Finanzausgleichs zwischen Bund, Ländern und Kommunen aus dem Lot bringen“.

Dazu ist Dreierlei festzustellen. Erstens, die Kommunen sind nach der Finanzverfas-sung Teil der Länder, zwischen Bund und Gemeinden bestehen keine Finanzausgleichsbeziehungen. Also kann hier gar nichts aus dem Lot gebracht werden. Deshalb kann - wenn es politisch gewollt ist - die Gewerbebesteuerumlage an den Bund unverzüglich abgeschafft werden.

Zweitens, wollen wir die Umlage an die Länder - wie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beanstandet - keineswegs „spontan“ abschaffen. Wir plädieren in unserem Antrag für eine schrittweise Abschmelzung bis Ende 2013. Weil natürlich die Gewerbesteuerumlage durchaus ein wichtiger Posten im Länderhaushalt ist und auch eine gewisse Rolle im kommunalen Finanzausgleich spielt. Entsprechend muss das Abschmelzen durch Kompensationen an anderer Stelle organisiert werden.

Drittens, von „Gleichgewicht des Finanzausgleichs“ kann schwerlich die Rede sein. Im Gegenteil, es gibt da kommunalunfreundliche Unwuchten, die unser Antrag faktisch mit beseitigen würde.

So beispielsweise diese Unwucht: Auf Wunsch der Länder wurden die westdeutschen Städte und Gemeinden durch bundesgesetzliche Regelungen im Rahmen des Fonds Deutsche Einheit (ab 1991) und des Solidarpakts (ab 1995) an der Finanzierung der einigungsbedingten Belastungen der alten Länder beteiligt. Die so in zwei Schritten „erhöhte“ Umlage fließt ausschließlich den Ländern zu. Immer noch, obgleich sich die Geschäftsgrundlage geändert hat. Denn nach den Beschlüssen zum Solidarpakt 2 im Sommer 2001 übernimmt der Bund die Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit. Das heißt im Klartext, die Länder müssen ab dem Jahre 2005 keine Zahlungen mehr an den Fonds leisten. Nichtsdestotrotz sind die Gemeinden dazu verpflichtet, über die Gewerbesteuerumlage den nicht mehr existierenden Länderan-teil bis 2019 mitzufinanzieren.

Oder diese „Unwucht“: Mit der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer ab 1998 wurde die Gewerbesteuerumlage um eine dritte zusätzliche Komponente zugunsten der Län-der erweitert. Selbst die Kommunen in den neuen Ländern wurden einbezogen, obgleich hier eine Gewerbekapitalsteuer von vornherein nicht erhoben wurde.

Das oft gebrauchte Wort von den "klebrigen Fingern" der Länderfinanzminister ist sicher nicht ganz unberechtigt.

Die Fraktion der CDU/CSU hatte gegen unseren Antrag ganz andere Bedenken: „Im Antrag der Linken soll die Gewerbesteuerumlage an den Bund ab dem 1. Juli 2009 abgeschafft werden. Der 1. Juli 2009 ist für Konjunkturmaßnahmen aber viel zu spät.“ Nun, meine Fraktion hätte gar nichts gegen eine rückwirkende Abschaffung! Und natürlich sollte und konnte unser Antrag vom Dezember 2008 nicht das Zukunftsinvestitionsgesetz vom 13. Februar 2009 vorweg nehmen. Aber die dort verankerten 10 Milliarden für kommunale Investitionen sind viel zu wenig. Zumal aufgrund der Steuerausfälle, die den Kommunen infolge der Maßnahmen aus den Konjunkturpaketen I und II entstehen, nur ein Teil dieser 10 Mrd. Euro bei den Kommunen ankommt. Da wäre eine sofortige Aufstockung um 1,6 Mrd. Euro durch den Wegfall des Bundesanteils an der Gewerbesteuerumlage durchaus eine kommunalfreundliche Botschaft in diesen Krisenzeiten!

Zuletzt zum Beitrag der Fraktion der FDP. Sie meint: „Sie wollen die Gewerbesteuer nicht abschaffen oder schrittweise absenken. Sie wollen bloß das Aufkommen umlenken, das dem Bund und den Ländern augenblicklich zusteht, und es den Kommunen zukommen lassen. Sie schlagen also nur eine Form von Umverteilung vor, aber keine Steuersenkung. Das ist eine Enttäuschung …“. Ja, wenn auch die FDP enttäuscht ist, DIE LINKE will eben nicht - wie die FDP - die Gewerbesteuer abschaffen.

Fazit: DIE LINKE will als einzige Partei im Bundestag die Gewerbesteuerumlage ab-schaffen. Will, dass letztlich - mit dem Länderanteil - rund 7 Mrd. Euro im Jahr in den Kommunen bleiben, wo sie besser aufgehoben sind.