Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Zur Beratung steht heute der Haushalt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem Etat des Bundesverfassungsgerichts, einer wichtigen Institution unserer Rechtsordnung.
Zunächst möchte ich hierzu ein paar allgemeine Anmerkungen machen. Der Rechtsfrieden in unserem Land ist in Gefahr wie schon lange nicht mehr. Trotz zurückgehender Kriminalität fühlen sich Teile der Bevölkerung immer weniger sicher. Befeuert und assistiert – auch hier im Bundestag – von den Kolleginnen und Kollegen ganz rechts außen, wird dann schnell der Ruf nach härteren Strafen und mehr polizeilichen Kompetenzen laut. Gerade bei den beiden Koalitionsfraktionen wurde dieser Ruf viel zu oft gehört, und ebenfalls viel zu oft ging dabei jedes Maß verloren.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In dieser Legislaturperiode beabsichtigt die Koalition mit einem Pakt für den Rechtsstaat, Vertrauen in diesen zu fördern. Unter anderem soll dies durch Stellenaufwuchs bei den Gerichten geschehen. Für die Bundesgerichte gibt es hierzu bereits Vorschläge; für die Länder liegt außer Absichtserklärungen bisher nichts vor. Die Hauptlast in Sachen Justiz liegt jedoch bei den Bundesländern. Der Bund ist aufgerufen, diese zu entlasten. Mein Kollege Victor Perli hat Ihnen hierzu ja schon Vorschläge gemacht, auf die ich hier noch weiter eingehen möchte.
Die Justiz in den Ländern ist in hohem Maße mit der Verfolgung von Bagatelldelikten beschäftigt, an der aus Sicht meiner Fraktion kein erkennbares rechtspolitisches Interesse besteht. Als Beispiel seien hier nur die Kriminalisierung von Cannabis oder die Verfolgung sogenannter Schwarzfahrer genannt. Nun trifft diese im Fall des Schwarzfahrens ganz überwiegend Menschen mit geringem Einkommen. Diese verbüßen in der Folge viel zu oft eine Ersatzfreiheitsstrafe. Ins Gefängnis zu gehen, weil man eine Geldstrafe nicht bezahlen kann, ist in vielerlei Hinsicht Unsinn.
(Beifall bei der LINKEN)
Jedem Strafrechtler ist klar, dass kurze Freiheitsstrafen der Resozialisierung abträglich sind. Wer das nicht glauben mag, mag sich § 47 des Strafgesetzbuches vor Augen führen. Dort ist festgehalten, dass kurze Freiheitsstrafen nur in Ausnahmefällen verhängt werden dürfen. Daher rufe ich Sie auf: Schlagen Sie einfach zwei Fliegen mit einer Klappe. Beenden Sie die Verfolgung dieser Bagatelldelikte. Schaffen Sie Ersatzfreiheitsstrafen ab.
(Beifall bei der LINKEN)
Damit beenden Sie auch ein unwürdiges Kapitel deutscher Klassenjustiz und sparen den Justizressorts der Länder viel Geld. Wenn Sie dann noch auf die Länder einwirken möchten, schlage ich Ihnen vor, das auf dem Gebiet der Sozialgerichtsbarkeit zu tun. Das durch Übernahme unserer Vorschläge eingesparte Geld wäre hier vernünftig eingesetzt. Aus meiner Erfahrung als Sozialrichter kann ich Ihnen sagen: Hier steht der Sozialstaat auf dem Prüfstand. Zügige Entscheidungen sind hier besonders wichtig, da es oftmals um die nackte Existenz der Klägerinnen und Kläger geht. Schnelle Verfahren brauchen allerdings mehr Personal. Ein Aufwuchs ist daher dringend erforderlich.
(Beifall bei der LINKEN)
Zum Schluss zum Bundesverfassungsgericht. Meine Fraktion hält eine angemessene Ausstattung des Bundesverfassungsgerichts natürlich für unterstützenswert, dies allein schon aufgrund der Tatsache, dass Karlsruhe den immer weiter ausufernden Law-and-Order-Gelüsten der Exekutive regelmäßig Paroli bieten muss. Erst kürzlich haben wir deshalb gemeinsam mit Grünen und FDP dort eine Normenkontrollklage gegen das unsägliche bayerische Polizeiaufgabengesetz erhoben. Mit der Ausstattung allein ist es im Fall des Bundesverfassungsgerichts jedoch nicht getan. Es bedarf auch des Respekts vor dieser Institution, insbesondere durch gebotene Zurückhaltung bei der Erweiterung von Eingriffsbefugnissen für Polizei und Geheimdienste,
(Beifall bei der LINKEN)
aber auch bei der Wahl von Richterinnen und Richtern zum Bundesverfassungsgericht. In einer Zeit, in der in Europa Rechtsideologen demokratisch verfasste Staaten herausfordern, müssen wir alles tun, um die Glaubwürdigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit zu gewährleisten. Ich komme zum Ende: Ein Kandidat, der heute direkt aus dem Bundestag nach Karlsruhe gewählt werden soll, hier im Bundestag aber eher als Cheflobbyist der Automobilkonzerne aufgefallen ist, trägt hierzu nicht bei.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der AfD)