Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute die Vorlage der Bundesregierung zu einem Gesetz zum Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht. Der gesetzliche Handlungsbedarf ist gegeben, da beim letzten Mal die Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag ignoriert wurde und das Bundesverfassungsgericht das Gesetz folgerichtig kassierte.
Vorab gesagt: Meine Fraktion wird hier zustimmen. Das Projekt, den Patentschutz in der Europäischen Union zu vereinheitlichen, ist wirtschafts- und rechtspolitisch sinnvoll. Als Linke würden wir uns allerdings wünschen, dass Sie auch in Fragen der humanitären europäischen Asylpolitik und bei gemeinsamen Steuerfragen zur Vermeidung der Steuerflucht von Großkonzernen mal zu brauchbaren Ergebnissen kommen würden.
(Beifall bei der LINKEN)
Nun einige kritische Anmerkungen zum vorliegenden Gesetzentwurf. Seit 2013 ist in der EU einiges passiert. Durch den Brexit fällt mit dem Vereinigten Königreich ein für den Bereich des Patentwesens maßgebliches Land aus der EU heraus. Die Europäische Union ist auch darüber hinaus mal wieder zerstritten. Ich frage mich daher, ob die Bundesregierung wirklich gewährleisten kann, dass die angestrebte Harmonisierung auch realisiert wird. Es wäre jedenfalls ärgerlich, wenn das Thema mangels ausreichender Sondierungen mit den anderen Mitgliedstaaten sogar ein drittes Mal hier im Bundestag landen würde. Gerade der Wegfall der Abteilung des Patentgerichts am Standort London dürfte bei den anderen Mitgliedstaaten Diskussionsbedarf wecken. Wenn die Bundesregierung hierüber Kenntnisse haben sollte, die geeignet sind, diese Bedenken zu zerstreuen, hätte sie diese im Gesetzentwurf auch nennen sollen, um uns hier im Parlament vollständig zu informieren.
(Beifall bei der LINKEN)
Ich habe natürlich Verständnis, dass die Bundesregierung dieses große Projekt noch in dieser Wahlperiode abschließen will, und will nicht abstreiten, dass das in der Sache sinnvoll ist. Der mühsame Prozess der Validierung eines Patents in jedem Mitgliedstaat ist längst nicht mehr haltbar. Dass die dadurch entstehenden Lücken im Patentschutz möglicherweise durch private Schiedsgerichte gefüllt werden, kann auch niemand wollen.
(Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)
Weiterhin möchte ich zu bedenken geben, dass die in der Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht erhobenen materiellrechtlichen Einwände aufgrund der Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde in diesen Fragen bisher nicht gewürdigt wurden. Ich persönlich habe hier zwar keine großen Bedenken, hätte mir aber von der Bundesregierung durchaus gewünscht, dass sie auf diese Einwände in der Begründung des Gesetzentwurfs näher eingeht.
(Beifall bei der LINKEN)
Meine Fraktion wird diesem Gesetzentwurf trotz der Tatsache, dass hier und da offenbar mit heißer Nadel gestrickt wurde, zustimmen. Wir sind davon überzeugt, dass es einen vernünftig geregelten Patentschutz, der gleichzeitig auch Kreativität fördert, braucht. Nun ist allerdings die Bundesregierung gefordert, aus der Zweitdrittelmehrheit auch inhaltlich etwas zu machen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)