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Friedrich Straetmanns: Ein guter Schritt in die richtige Richtung

Rede von Friedrich Straetmanns,

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir heute gemeinsam die Transparenzregeln für Abgeordnete verschärfen und auf diesem Wege Einflussnahmen und mögliche Interessenkonflikte in Zukunft besser erkennen können.

In dem Entwurf stehen sehr viele sehr wichtige Dinge, die meine Fraktion und ich ja auch schon längere Zeit fordern, etwa die Pflicht zur Veröffentlichung von Nebeneinkünften ab einem deutlich niedrigeren Wert.

(Beifall bei der LINKEN und der SPD)

Hier hätten wir für meine Begriffe auch noch ein wenig weiter absenken können. Aber: „Lieber den Spatz in der Hand ...“ Sie wissen schon. Oder: die Anzeigepflicht bei Unternehmensbeteiligungen, die zukünftig bei 5 Prozent Anteilen und nicht, wie zuvor, bei 25 Prozent liegt.

Völlig richtig ist es selbstverständlich auch, dass wir nun festschreiben, dass Abgeordnete nicht länger bei der Bundesregierung für Unternehmen lobbyieren, von denen sie irgendeine Form von Gegenleistung erhalten haben.

(Beifall bei der LINKEN)

All diese richtigen Schritte unternehmen wir aber reichlich spät; denn vor allem Sie von der Union haben jegliche Vorschläge zuvor abgeblockt. Und nicht nur das: Sie haben den von meiner Fraktion noch vor der Affäre Nüßlein eingebrachten Gesetzentwurf im Ausschuss verschleppt. Jetzt wurde der Druck zu groß, und Sie verwehren sich nicht mehr adäquaten Regelungen. Sie sollten sich aber darüber hinaus einmal Gedanken machen, warum es immer wieder Abgeordnete aus Ihren Reihen sind, die mit solchem Verhalten auffallen. Interessant finde ich auch, dass Sie uns bezüglich Aktienoptionen usw. nun folgen. Denn das sind die Dinge, die bei dem Kollegen Amthor im vergangenen Jahr herauskamen. Sie haben damals völlig recht gehabt: Er hat sich damit nicht strafbar gemacht. – Diese Lücke schließen wir heute erst. Es ist offenbar moralisch so inakzeptabel, dass wir es einhellig unter Strafe stellen. Ich frage mich deshalb wirklich, ob ein solcher moralischer Kompass für die Spitzenkandidatur auf einer Landesliste prädestiniert. Aber womöglich ist es ja tatsächlich genau das.

(Beifall bei der LINKEN)

Mir erschließt sich auch nach dem Vortrag des Kollegen Buschmann nicht wirklich, warum die FDP den Entwurf nicht mitträgt. Aber das, Herr Buschmann, werden wir sicherlich im Ausschuss klären können.

Meine Bewertung insgesamt: Dieser Entwurf ist im Großen betrachtet ein guter Schritt in die richtige Richtung, und genau deswegen trägt meine Fraktion, Die Linke, ihn auch ausdrücklich mit. Es bleiben bei diesem weiten und wichtigen Feld noch einige Baustellen. Bei der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung muss der Tatbestand sicherlich noch angepasst werden, damit Fälle von Korruption auch erfasst sind und er überhaupt zur Anwendung kommen kann.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Auch beim Lobbyregister muss noch nachgeschärft werden, am besten noch in dieser Wahlperiode. Ich verspreche Ihnen: Bei diesem Thema wird Die Linke nachsetzen. Wir werden uns nicht zufriedengeben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)