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Friedrich Straetmanns: Das Pfändungsschutzkonto hat noch Lücken

Rede von Friedrich Straetmanns,

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das 2009 auch auf Druck der Linken eingeführte Pfändungsschutzkonto hat sich bewährt.

(Beifall bei der LINKEN)

Es war auch richtig, diese Einführung im Jahr 2016 zu evaluieren, die Erfahrungen auszuwerten und in das Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen. Positiv ist auch, dass die Empfehlungen der Schuldner- und Verbraucherverbände zum Teil aufgegriffen worden sind. Jedoch muss ich feststellen: Hier war es möglich, auf die Erfahrungen der Betroffenen zurückzugreifen. Bei den zahlreichen Strafrechtsverschärfungen der letzten Zeit sind Sie hierzu jedoch nicht in der Lage. Die Regierung verschärft im Bereich des Strafrechts, ohne die Auswirkungen absehen zu können oder zumindest die Absicht zu haben, eine spätere Evaluation durchzuführen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Was hat das damit zu tun?)

Im Bereich des Strafrechts haben wir eine Neigung der Regierung zur Bedienung populistischer Law-and-Order-Auffassungen. So aber darf Gesetzgebung nicht erfolgen.

(Beifall bei der LINKEN)

Umso besser, dass es hier auch anders geht. Wir begrüßen daher, dass der Auswertungsbericht des Jahres 2016 Grundlage dieser Gesetzesinitiative war, und das zeigt sich auch bei den beabsichtigten Änderungen.

Vom Grundsatz her ist der Gesetzentwurf in Teilen positiv zu bewerten. Dennoch weisen wir auf konkrete Lücken hin, die verbesserungsbedürftig sind.

Erstens. Es besteht eine Lücke zwischen sozialrechtlicher Einstandspflicht und dem Pfändungsrecht. So müssen Schuldner, die in einer Patchworkkonstellation leben, zwar sozialrechtlich, zum Beispiel bei Hartz-IV-Ansprüchen, für Partnerinnen und Partner sowie deren Kinder einstehen. Zwangsvollstreckungsrechtlich wird dies aber nicht durch Anhebung der Pfändungsfreigrenzen berücksichtigt. Das ist eine innerfamiliäre Katastrophe und belastet vor allem die Lebenssituation gerade der Kinder.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Der Änderungsantrag der Koalition verschärft die Situation noch, da gerichtliche Ausnahmen nun gesetzlich ausgeschlossen sind. Dabei hatten die Sachverständigen der Schuldnerberatung gefordert, dass eine Klarstellung erfolgt, dass eben keine Regelung hierzu getroffen wird.

Zweitens. Kritisch sehen wir auch die Verkürzung der Schutzfrist bei Pfändung eines Gemeinschaftskontos von zwei Monaten auf einen Monat. Die Schuldnerberater haben hier um eine längere Frist gebeten und gekämpft, um unpfändbare Beträge sichern zu können. Diese wurde nun wieder gestrichen.

Drittens. Ein Thema, das in engem Zusammenhang mit den Regelungen über Pfändungsschutz steht, ist auch die Möglichkeit, dass die Banken ein solches Konto kostenfrei anbieten. Die EU-Richtlinie gäbe hierzu die Möglichkeit. Die Regierung nutzt diese Handlungsoption aber nicht. Das halten wir für falsch.

(Beifall bei der LINKEN)

Gerade wenn Banken durch Steuergelder gerettet worden sind, haben sie auch die Verpflichtung, diese kleine Belastung auf sich zu nehmen.

Zu guter Letzt möchte ich noch auf das allgemeine Thema der Verschuldung in Deutschland zu sprechen kommen. In Deutschland sind über 7 Millionen Menschen überschuldet. Die Gründe sind vielfältig: Scheidung, Arbeitslosigkeit, Krankheit, prekäre Bezahlung. Es ist eben nicht ein ausschweifender Lebensstil, der dazu führt. In dieser Situation kommt den Verbraucherverbänden und Schuldnerberatungen eine besondere Aufgabe zu. Wir sollten im Interesse des sozialen Friedens in unserem Land diese Institutionen besonders finanziell fördern, stärker als es bisher geschehen ist.

Die Linke wird auf jeden Fall weiter für die Interessen der Menschen in diesem Land kämpfen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)