Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gerade den Reden entnehmen können: Das, was hier und heute beschlossen werden soll, ist lediglich die Feststellung, dass die Durchführung von Parteiversammlungen zumindest teilweise aufgrund der Pandemielage wegen Corona unmöglich ist. Ich denke, dieser Feststellung kann man sich nicht verschließen; Die Linke verschließt sich dieser Feststellung auch nicht. Wer sich ihr hier verschließt, der will offensichtlich bewusst Menschenleben gefährden, wie es diese Truppe hier rechts in Kauf nimmt.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Jochen Haug [AfD]: Genau dieses Argument ist schäbig! Genau das ist schäbig!)
Der Beschluss ermöglicht lediglich den Erlass einer Verordnung, der unseren Parteien ermöglicht, Kandidatinnen und Kandidaten und Vertreterinnen und Vertreter für die Vertreterversammlung zu nominieren. Wir stimmen damit über einen reinen Auslösemechanismus ab; das muss einmal so deutlich gesagt werden. Wir stimmen nicht über die hier bereits andiskutierte konkrete Ausgestaltung des Weges in der Rechtsverordnung ab. Es ist wichtig, hier zu differenzieren. Wir haben als Berufspolitikerinnen und Berufspolitiker auch die Verpflichtung, auf die zahlreichen ehrenamtlich Tätigen in unseren Parteien und die Parteimitglieder Rücksicht zu nehmen. Diese brauchen Rechtssicherheit, damit sie wissen, wie sie ihre Kandidatinnen und Kandidaten für Wahllisten und Ämter wählen können, ohne sich unnötigen gesundheitlichen Gefahren auszusetzen. Gleichzeitig muss dies rechtssicher geschehen, damit wir nicht am Ende auch über juristische Auseinandersetzungen debattieren müssen.
(Beifall bei der LINKEN)
Es ist aber auch gut, dass nach dem Gesetz das Innenministerium diese Verordnung nicht allein erlassen kann, sondern dem Parlament vorlegen muss. In diesem sensiblen Bereich ist für uns als Linke die parlamentarische Kontrolle die absolute Nummer eins; denn es ist von großer Wichtigkeit, dass wir als Abgeordnete darauf schauen.
(Beifall bei der LINKEN)
Es ist aber grundsätzlich falsch, dass überhaupt eine Verordnung erlassen werden kann. Wir hätten uns immer schon gewünscht – das hat der Vorredner angesprochen –, dass das Ganze in Gesetzesform geschieht und eben nicht in Form einer Rechtsverordnung.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Darum haben wir damals – dazu stehe ich auch – diese Verordnungsermächtigung abgelehnt.
Aber ich will noch einmal zusammenfassen: Wir stimmen als Linke nur für den Auslösemechanismus, damit die Basis auch unserer Partei handlungsfähig bleibt, aber wir werden die noch vorzulegende Rechtsverordnung sehr kritisch auswerten, und wir wünschen uns natürlich auch dort, dass Präsenzveranstaltungen – so es denn möglich ist – den absoluten Vorrang haben. Denn parlamentarische Demokratie und politische Auseinandersetzung vollziehen sich immer in einer persönlichen Auseinandersetzung mit Argumenten.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wir werden auch dafür kämpfen, dass diese uns noch vorzulegende Rechtsverordnung keine Blaupause ist, die über den Fall einer Pandemie hinaus ihre Gültigkeit behält. Das sind wir uns als Linke und unserem Verständnis von Demokratie schuldig.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)