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Friedrich Straetmanns: Beschäftigte dürfen bei Unternehmenssanierungen nicht zu kurz kommen

Rede von Friedrich Straetmanns,

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Jurist weiß ich: Die hier zu behandelnde Materie ist trockener Stoff; aber sie ist ein sehr wichtiger Stoff, weil es nämlich um die Sanierung von Unternehmen geht. Anlass ist die EU-Richtlinie 2019/1023 des EU-Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019, mit der eben die Anpassungen des Sanierungs- und Insolvenzrechts vorgenommen werden sollen, das gerade auch in dieser Coronakrise Gutes bewirken soll.

Bei der Abstimmung zum Entwurf der Koalition werden wir uns als Linke allerdings enthalten. Wir begrüßen zwar grundsätzlich das Konzept zur Einführung von Restrukturierungsplänen zur vorbeugenden Abwendung einer Insolvenz; denn frühzeitige Sanierungen helfen sicherlich auch, Arbeitsplätze zu erhalten, und dieses Ziel findet unsere volle Unterstützung.

(Beifall bei der LINKEN)

Allerdings wäre es für uns sehr wichtig, dass Arbeitnehmerforderungen von möglichen Vollstreckungs- und Verwertungssperren ausgenommen sind. Es fehlen uns darüber hinaus auch spezifische Beteiligungsrechte von Betriebsräten und Personalräten. Denn es sind die Beschäftigten, die im Falle einer Insolvenz vom Arbeitsplatzverlust in besonderer Weise betroffen sind.

Nicht unbedenklich ist daneben, dass im Verfahren der Schuldner übrigens auch die Möglichkeit hat, das Restrukturierungsziel einseitig zu bestimmen, und dass er einzelne Gläubiger bestimmen kann, die er dem Plan unterwirft. Als höchst problematisch sehen wir auch die Frage der Bestellung des Restrukturierungsbeauftragten; denn das Insolvenzgericht kann in den Fällen, wo der Schuldner einen solchen bestimmt, nur bei offensichtlicher Nichteignung von der Bestimmung der gewählten Person abweichen.

Überhaupt ist für uns die zentrale Frage: Wer trägt hier die Kosten? Der Gesetzentwurf sieht eine Privilegierung derjenigen Gläubiger vor, denen eine Kostenübernahmeerklärung zugegangen ist. Das finden wir rechtlich zumindest fragwürdig, da diejenigen, deren Kosten übernommen werden, anders verhandeln als diejenigen, die ihre Kosten selber tragen müssen.

Zum Verfahren hinsichtlich des Gesetzentwurfes – es ist schon angesprochen worden; aber ich will das noch einmal betonen –: Es gab aus unserer Sicht keine ausreichende Distanz zur durchgeführten Expertinnen- und Expertenanhörung, um diese in Ruhe auszuwerten. Es gab diese Sondersitzung mit einem fast 200 Seiten umfassenden Änderungsantrag, der dann noch nicht mal ganz korrekt war, sodass da noch eine Sondersitzung erfolgen musste.

Verstehen Sie mich nicht falsch: Fehler können passieren, und wir verweigern uns hier der Arbeit und Mitarbeit ganz sicher nicht. Aber wenn die Bundesregierung die Sommerpause nicht für eine strategische Planung nutzt, dann sind solche Fehler und Schlamassel im Grunde vorprogrammiert, und das sollten wir, wenn wir qualitativ gute Gesetze verabschieden wollen, uns eigentlich nicht häufiger leisten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)