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Fluglärmgesetz schützt nicht AnwohnerInnen vor Fluglärm, sondern Flughäfen vor den berechtigten Interessen der AnwohnerInnen

Rede von Lutz Heilmann,

Zur abschließenden Beratung des Fluglärmgesetzes im Bundestag sagte Lutz Heilmann: "Mit diesem Gesetz wird kein Flughafen leiser, der Fluglärm wird weiterhin ungehindert zunehmen. DIE LINKE. stellt deshalb - als einzige Fraktion - einen Änderungsantrag für aktiven Lärmschutz zur Reduzierung des Fluglärms und für deutlich strengere Grenzwerte. Das Fluglärmgesetz bringt nur wenigen AnwohnerInnen eine finanzielle Entschädigung für ihre Gesundheitsbelastungen - und das vielfach erst in 5 Jahren.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste!

Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung die Novellierung des Fluglärmgesetzes. Herr Kollege Mühlstein, Sie sprachen davon, dass wir uns in der letzten Sitzungswoche vor Weihnachten befinden. Ich habe Ihren Ausführungen entnommen, dass Sie der Meinung sind, dass dieses Fluglärmgesetz für die Anwohnerinnen und Anwohner sozusagen ein Weihnachtsgeschenk sei. Wenn wir jetzt vor Ostern stünden, würde ich eher sagen, es ist ein komisches Osterei, das Sie den Leuten ins Osternest legen wollen.

(Christian Carstensen (SPD): Aber wir sind nicht vor Ostern!)

Als Weihnachtsgeschenk würde ich das wahrlich nicht bezeichnen; denn ein effektiver Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Fluglärm ist mit diesem Gesetz nicht möglich.

(Christian Carstensen (SPD): Ach!)

Kein Flughafen, das haben Sie selbst gesagt, wird leise. Aktiver Lärmschutz Fehlanzeige.
Da muss ich auch an die FDP einmal ein paar Worte richten. Herr Kauch, bei der Bahn sind Sie nicht so zögerlich, für aktiven Lärmschutz zu sorgen. Warum tun Sie das nicht auch beim Flugverkehr?

(Michael Kauch (FDP): Das ist ein anderes Gesetz! Eine völlig andere Basis!)

- Das ist ein anderes Gesetz. Dann haben Sie ja die Möglichkeit, dem Änderungsantrag unserer Fraktion, der ebenfalls vorliegt, zuzustimmen. Dann können wir aktiven Lärmschutz in dieses Gesetz integrieren.

(Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Das ist eine völlig andere Basis!)

Fluglärm wird ebenso wie der Flugverkehr steigen, der somit einen noch größeren Beitrag zum weltweiten Klimawandel leistet. Wir debattieren in diesem Hause momentan ja auch viel über den Klimawandel. Beim Thema Fluglärm können wir aktiv etwas gegen den Klimawandel tun; zumindest können wir versuchen, ihn zu meistern.
Dieses Gesetz bietet allenfalls den Flughäfen Schutz vor den Anwohnerinnen und Anwohnern; denn diese werden mit Peanuts abgespeist.

(Beifall bei der LINKEN - Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jetzt übertreiben Sie aber!)

Erlauben Sie mir einen kurzen Exkurs. Wir reden in diesem Hause viel davon, mehr für unsere Kinder tun zu müssen. Aber wenn unsere Kinder, nachdem sie bis zum Mittag in geschlossenen Räumen gesessen haben, am Nachmittag, wenn sie zu Hause sind, vielleicht auf die Idee kommen, im Garten zu spielen, wird ihnen durch Ihr Gesetz zugemutet, dass dort eine 747 über sie hinwegrauscht. Damit wird ihnen das Spielen ordentlich verdorben.

Doch nun noch ein paar Gedanken zu dem Gesetzentwurf. Er hat eine lange Geschichte. Es gab vier rot-grüne Entwürfe, von denen jeder letztendlich schlechter war für die Anwohnerinnen und Anwohner als sein Vorgänger. Das ist auch kein Wunder; denn - eine Frage meines Kollegen Roland Claus an die Bundesregierung brachte es ans Licht und am 19. Oktober war es in einem „Monitor“-Bericht in der ARD zu sehen - einige Mitarbeiter von FRAPORT und des Flughafens Köln sind im Verkehrsministerium tätig, und zwar in der Abteilung, die für den Flugverkehr zuständig ist. Ein Schalk, der Schlechtes dabei denkt.

Nun habe ich nichts gegen Lobbyarbeit. Wir alle holen uns auf parlamentarischen Abenden Rat von Sachverständigen, von Leuten, die tiefere Kenntnisse haben als wir. Aber die Vorgehensweise, dass Vertreter der Flugwirtschaft Gesetzentwürfe schreiben, halte ich für skandalös. Forderungen, das Gesetz komplett neu zu kodifizieren, sind nicht unbegründet.

Nun zu dem Änderungsantrag der Koalition - auf den Änderungsantrag meiner Fraktion komme ich gleich zu sprechen -: Die Verkürzung der Fristen zur Zahlung von Erstattungen und Entschädigungen begrüßen wir. Jedoch sind die vorgesehenen fünf Jahre zu lang. Lieber Kollege Petzold, es gibt eine ganze Menge Leute, die schon seit zehn, 15 oder 20 Jahren darauf warten, dass überhaupt etwas passiert. Sie jetzt noch einmal fünf Jahre warten zu lassen, wäre nicht richtig.

Die Definition der baulichen Erweiterung ist in Ordnung. Aber die Lex Fraport haben Sie nicht gestrichen. Das wäre ein echter Fortschritt gewesen.

Sie wollten mit Ihrem Änderungsantrag für mehr Rechtssicherheit sorgen. Das begrüßen wir ausdrücklich. So sollen gemäß § 8 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes Grenzwerte des Fluglärmgesetzes beachtet werden. In der vorhergehenden Fassung hieß es aber, dass diese Werte zugrunde zu legen sind. Was ist nun die schärfere Regelung: „zu beachten“ - dann muss man nicht so genau hinschauen - oder „zugrunde zu legen“? Nach unserer Meinung ist der zweite Fall die schärfere Regelung. Sie haben also Ihr Gesetz wesentlich entschärft. Somit kann ich nur sagen: Die Änderungen, die Sie im letzten halben Jahr vorgenommen haben, reichen nicht aus. Es fehlen klare Vorgaben zur Begrenzung von Lärm und es fehlt insbesondere der aktive Lärmschutz.

Nun möchte ich Ihnen die wichtigsten Punkte aus unserem Änderungsantrag vorstellen. Wir plädieren für die Aufnahme des aktiven Lärmschutzes in das Gesetz. Wir sind in diesem Lande der Gesetzgeber und wir haben jederzeit die Möglichkeit, Gesetze so zu gestalten, wie wir es für richtig halten. - Herr Kollege Petzold, es ist unhöflich, dass Sie jetzt nicht zuhören. Drehen Sie sich doch bitte um! - Wenn wir es für notwendig halten, den aktiven Lärmschutz in das Gesetz aufzunehmen, dann sollten wir das auch tun. Wir sind der Souverän und können eine entsprechende Maßnahme beschließen. So weit meine staatsrechtliche Bemerkung.

(Beifall bei der LINKEN - Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Das brauchen wir gerade von euch!)

Als zweiten wichtigen Punkt möchte ich noch einmal die Frist ansprechen. Wir fordern, dass die Frist für Erstattungs- und Entschädigungsansprüche auf zwei Jahre verkürzt wird.

Kollege Kauch, Sie haben richtigerweise die Privilegierung der Militärflughäfen angesprochen, die wir genauso wie Sie für absurd und für nicht gerechtfertigt halten. Deswegen ist dieser Punkt in unserem Änderungsantrag enthalten. Neben der Aufnahme des aktiven Lärmschutzes wäre die Ablehnung der Privilegierung der Militärflughäfen der zweite Grund für Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Wir kommen uns also relativ nahe.

(Lachen des Abg. Michael Kauch (FDP))

Des Weiteren fordern wir, die Grenzwerte zu senken. Denn die Grenzwerte, die Sie in dieses Gesetz hineingeschrieben haben, richten sich beileibe nicht an den aktuellen Ergebnissen der Lärmwirkungsforschung aus. Sie müssen gesenkt werden; so können sie nicht bleiben.

Der letzte Punkt, den ich nennen will, ist die Berichtspflicht der Bundesregierung. Da die Forschung schnell voranschreitet, fordern wir, dass die Bundesregierung alle fünf Jahre und nicht alle zehn Jahre Bericht erstatten muss.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Denn nur so können wir den Anwohnerinnen und Anwohnern einen effektiven Lärmschutz gewährleisten. Ansonsten könnten wir das alte Fluglärmgesetz beibehalten, frei nach dem shakespeareschen Motto: Viel Lärm um nichts.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))