Zum Hauptinhalt springen

Fluggastrechte müssen gestärkt statt aufgeweicht werden!

Rede von Thomas Lutze,

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Liebe Union, in letzter Zeit hören wir im Hause öfter, dass Sie sich nun um Probleme kümmern und diese beheben wollen, die Sie in Ihrer Regierungszeit konsequent ignoriert oder sogar selbst produziert haben.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Stephan Brandner [AfD]: Da hat er vollkommen recht!)

Leider werde ich heute in dasselbe Horn blasen müssen; denn kaum sind Sie aus der Regierung raus, sind Ihnen die Fluggastrechte plötzlich wichtig. Selbst in der Pandemie haben Sie es konsequent geschafft, die staatlichen Coronasubventionen nicht an eine Auflage – –

(Stephan Brandner [AfD]: Was war denn, als Sie aus der DDR-Regierung raus waren? Erzählen Sie doch mal was! Hat sich auch was geändert bei Ihnen?)

– Ich dachte, im Deutschen Bundestag gibt es ein Mindestmaß an Niveau; aber das werden Sie, glaube ich, nie schaffen.

(Beifall bei der LINKEN)

Noch mal von vorn: Selbst in der Pandemie haben Sie es nicht geschafft, die staatlichen Coronasubventionen an die Auflage zur Einhaltung von Fluggastrechten und Rückzahlungen zu knüpfen. Wie immer haben Sie sich als Fels in der Brandung gegen jeden Fortschritt profiliert. Das zeigt sich auch darin, dass Sie die vielkritisierte Vorkassepraxis der Fluggesellschaften nicht beenden wollen. Aber dazu müsste es Ihnen tatsächlich um die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher gehen. Das ist offensichtlich nicht der Fall.

(Beifall bei der LINKEN)

Ein weiteres Indiz dafür, wem Sie eigentlich die Treue schwören, ist Ihre fünfte Forderung. Hier fordern Sie, dass im Rahmen der Reform der EU-Fluggastrechte-Verordnung ein Ausgleich zwischen den Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Luftfahrtunternehmen gefunden wird. Was dort aktuell diskutiert wird, ist kein Ausgleich, sondern es ist ein Aufweichen der Entschädigungsansprüche zum Nachteil der Fluggäste. Heute müssen Airlines ab einer dreistündigen Verspätung Ausgleichszahlungen leisten.

(Stephan Brandner [AfD]: Wie war es bei Interflug?)

Nach dem Vorschlag der EU müssen für Ausgleichszahlungen, abhängig von der Flugstrecke, Verspätungen fünf Stunden oder mehr vorliegen. Das bedeutet in Zahlen: 1,3 Millionen Menschen, die jährlich einen durchschnittlichen Entschädigungsanspruch von 400 Euro haben, gehen dann zu 70 Prozent leer aus. Das macht sich nicht nur im Geldbeutel bemerkbar, sondern auch an der Reisezeit. Die Airlines hätten damit weniger Anreiz, pünktlich zu sein.

(Beifall bei der LINKEN)

Das sind allerdings nur Regelungen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Wir sollten die Ursache der Verspätungen bekämpfen, und die liegen in den schlechten Arbeitsbedingungen vor allen Dingen beim Bodenpersonal und in den Einsparungen der Fluggesellschaften begründet.

(Beifall bei der LINKEN)

Das derzeitige Chaos an deutschen Flughäfen lässt sich mit den besten Fluggastrechten nicht kitten. Hier muss für meine Begriffe angesetzt werden. Entschädigungsansprüche sind richtig, aber eine vermeidbare Verspätung verursacht trotzdem Stress und sollte erst gar nicht passieren.

(Beifall bei der LINKEN)

Schade, liebe Union, dass Sie heute Sofortabstimmung fordern und keine Diskussion in den zuständigen Ausschüssen wollen. Deshalb reicht es aus Sicht der Linksfraktion, weil nicht alles falsch ist, lediglich zu einer kämpferischen Enthaltung.

Glück auf!

(Beifall bei der LINKEN)