Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass die Bundesregierung nichts aus der Finanzkrise gelernt hat und weitermacht wie bisher, dann wäre dieser Gesetzentwurf der Beweis.
Teile der Fondsbranche werden zu Recht als Schattenbankensystem bezeichnet. Das bedeutet nichts anderes, als dass jene Hochrisikogeschäfte, die bisher von Banken betrieben wurden und die Krise mit ausgelöst haben, zunehmend von Investmentfonds und Hedgefonds ausgeübt werden. Exakt davor warnte am 20. Januar dieses Jahres der Chefkorrespondent der Finanzzeitung Handelsblatt, Robert Landgraf:
"Dieses gefährliche Ausweichmanöver muss gestoppt werden.
(Beifall der Abg. Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE])
Schattenspieler sind harten Regeln zu unterwerfen. Sonst werden die Schattenbanken von heute zum Wachstumssektor der Finanzindustrie von morgen. Niemand wird ernsthaft glauben, dass deren Risiken nur reiche Privatleute treffen, …"
(Beifall bei der LINKEN)
Meine Damen und Herren, dass Sie auf die Linke hören, erwartet ernstlich niemand. Aber nehmen Sie sich doch wenigstens die Empfehlung Ihrer Hauspostille zu Herzen.
Ich sage Ihnen: Vor lauter Effizienz- und Wettbewerbsdenken blenden Sie gesamtwirtschaftliche Risiken wieder einmal völlig aus.
Stattdessen tun Sie alles dafür, dass sogenannte Feeder Fonds immer größer werdende Master Fonds noch besser füttern können. Sie wollen, dass bestehende Fonds noch besser über Grenzen hinweg miteinander verschmelzen können. Ihre größte Sorge ist, dass die Aufsichten jener Länder, in die die Fonds expandieren wollen, zu viele lästige Fragen stellen. Sie geben folglich vor, Sie wollten mit dem Gesetz den angeblich zu kleinteiligen Markt der Investmentfonds straffen, um Gebührensenkungen für die Anleger zu erreichen. Wenn Sie das tatsächlich wollen, dann schaffen Sie eindeutige und transparente Regeln über Obergrenzen für Gebühren!
Ebenso haben Sie es versäumt, die Kennzahl der Gesamtkostenquote zu überarbeiten, um eine umfassendere Kostentransparenz für die Verbraucher herzustellen. Dazu müssten Ausgabeaufschläge, erfolgsabhängige Vergütungen und anderes berücksichtigt werden.
In Anbetracht dieser Unterlassungen ist die Einführung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ als Element des Verbraucherschutzes nichts anderes als eine schlechtsitzende Tarnkappe zur Verschleierung der weiteren Deregulierung.
(Beifall bei der LINKEN)
Solange eine durchgreifende Finanzmarktregulierung unterbleibt, die das Schattenban-kensystem umfasst, so lange können Sie dem Dilemma einer angemessenen Anlegerinformation – zu viele Informationen sind für den Kleinanleger nicht zu bewältigen; übersichtliche Informationen verweisen vielleicht doch nicht auf die entscheidenden Risiken – auch mit diesem Instrument nicht entkommen.
Meine Damen und Herren, in Wirklichkeit fördert die OGAW-IV-Richtlinie Konzentration und Monopolisierung im Fondssektor.
Riesige Kapitalüberschüsse strömen auf der Suche nach Profit um den Globus. Aufgrund dieser Überliquidität bilden sich immer neue, gefährliche Spekulationsblasen; das hatten wir schon einmal.
Die Überliquidität ist Folge der massiven, sich verschärfenden Ungleichverteilung zwischen Arm und Reich.
Die neuen Vorschriften leisten dem Trend zu immer größeren, scheinbar profitträchtigeren Fonds mit entsprechend größeren Hebelwirkungen Vorschub. Es ist doch offensichtlich, dass zunehmend übermäßige Risiken eingegangen werden. Dementsprechend wird über kurz oder lang viel Geld einer noch größeren Zahl von Anlegern verbrannt. Verbraucherschutz sieht anders aus!
(Beifall bei der LINKEN)
Auch werden immer größere Heuschrecken herangezüchtet. Hinterher, wenn die Heuschrecken solide Zielunternehmen ruinieren und auszehren, wird geklagt.
Wir brauchen endlich Rahmenbedingungen, die diese Fonds zu längerfristigen Investments und zu weniger spekulativem Agieren verpflichten. Wir brauchen stabile Finanzmärkte und eine entsprechend strikte Regulierung.
Danke schön.
(Beifall bei der LINKEN)