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Fernbuslinienverkehr wird barrierefrei

Rede von Ilja Seifert,

Erklärung zur Abstimmung zum TOP ZP 8: Personenbeförderungsgesetz
Drs. 17/10857 ff

Das Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften ist ein großer Erfolg für die Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen. Trotzdem habe ich dem Gesetz nicht zugestimmt, sondern mich – wie auch die Fraktion DIE LINKE in Gänze – der Stimme enthalten. Warum ich so stimmte, möchte ich hiermit erklären:

Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich nun sowohl die schwarz-gelbe Koalition mit der SPD und den Grünen auf die Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs geeinigt. Nunmehr sollen Fernbuslinien überall in Deutschland möglich sein, angeblich um das Verkehrsangebot – vor allem in schlecht angebundenen Regionen - zu verbessern, ohne bestehende Angebote der Bahn zu gefährden. Ob das gelingt, oder nicht eher zu weiteren Verschlechterungen bei der Bahn führen wird, ist meines Erachtens fraglich.

Dennoch hat die Änderung des Personenbeförderungsgesetzes aus der Sicht von mobilitätseingeschränkten Menschen auch seine erfreuliche Seite, denn gegen den anfänglichen Regierungsentwurf vom August 2011 waren nicht nur Behindertenverbände Sturm gelaufen. Der Grund: eine Barrierefreiheit bei Fernbussen war zunächst nicht vorgesehen, obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention seit März 2009 innerstaatliches Recht ist. Auch die Fraktion DIE LINKE forderte dies mehrfach (siehe Drucksache 17/7478) ein, aber Verkehrsminister Ramsauer (CSU) wollte partout nichts ändern.

Auf Drängen vieler Behindertenverbände, Selbsthilfegruppen und Parteien wurde nunmehr nachgebessert. Schon angeschaffte nicht barrierefreie Fernbusse dürfen bis 31.12.2019 fahren. Fernbusse, die ab dem 01.01.2016 neu angeschafft werden, müssen barrierefrei sein und zwei Plätze für Rollstuhlfahrer anbieten. Der Öffentliche Nahverkehr muss bis 2022 umfassend barrierefrei sein.
Doch es gibt (zu viele) Ausnahmen. Barrierefrei ist mehr als ein rollstuhlgerechter Zugang. Es geht auch um die Toiletten an Bord, um Barrierefreiheit für seh- und hörbehinderte Fahrgäste und Barrierfreiheit an den Haltepunkten. Unakzeptabel ist für mich auch, dass die Neuregelung nicht für Reisebusse im grenzüberschreitenden Verkehr gelten soll. Die UN-Konvention wurde schließlich nicht nur in Deutschland, sondern auch durch das Europäische Parlament ratifiziert. Deswegen müssen auch auf europäischer Ebene Regelungen geändert werden. Auch fehlen noch gesetzlichen Regelungen zur Barrierefreiheit bei Reisebussen und Taxis. Es bleibt also noch vieles zu tun, um umfassende Barrierefreiheit im Nah- und Fernverkehr zu schaffen.