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Fahrgastrechte stärken

Rede von Karin Binder,

Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,

in den allermeisten Fällen bringt mich die Bahn sicher, pünktlich und bequem von A nach B und ich fahre wirklich viel und regelmäßig mit der Bahn.
Aber ich habe auch schon andere Erfahrungen gemacht.

Viele Bahnkundinnen und -kunden wissen, was ich meine: überfüllte oder verschmutzte Waggons, deutlich verspätete Züge, verpasste Anschlüsse, fehlende Informationen im Zug und auf dem Bahnsteig oder auch falsche Beratung am Schalter.

Und wenn das dann vorkommt, ist das meist sehr ärgerlich und mit entsprechendem Stress für die Betroffenen verbunden. Entschädigungen gibt es in Deutschland kaum und wenn, dann auf Kulanzbasis. Es ist deshalb den meisten in dieser Runde seit langem klar, was fehlt! Wir brauchen endlich eine verpflichtende Regelung, die die Rechte der Fahrgäste festschreibt.
Aber bislang wurde das Thema immer wieder verschoben, die Ministerien haben sich ausgiebig beharkt. Die Bundesregierung hat sich in diesem Fall ganz gewiss keine Lorbeeren verdient.
Und wie erfolgreich die eigens zu diesem Thema installierte Bund-Länder-Arbeitsgruppe zusammen gearbeitet hat, kann man an der Kritik des Bundesrats und den unzähligen Änderungswünschen der Länder ableiten.

Aber schlimmer noch als diese Querelen und die Hinhaltetaktik ist das, was die Bundesregierung sich inhaltlich vorstellt:

Die vorgesehenen Entschädigungen bei Verspätungen der Bahn bleiben weit hinter den Forderungen zurück, die z.B. Fahrgastorganisationen und Verbraucherverbände, aber auch die Verkehrs- und Verbraucherschutzministerien der Länder erhoben haben und natürlich auch hinter denen der LINKEN und der anderen Oppositionsfraktionen.

Der Antrag der FDP, den wir heute debattieren, macht dies ja deutlich.

Die Bundesregierung hat sich einfach für die billigste Lösung entschieden und zieht sich mal wieder hinter die Schutzbehauptung zurück, wegen der EU sei nicht mehr drin. Sie hat den in der EU-Verordnung vorhandenen Spielraum einfach ignoriert.
Frau Zypries hat in Interviews behauptet, dass die Deutsche Bahn im grenzüberschreitenden Verkehr durch weiter gehende Fahrgastrechte benachteiligt würde. Dabei gibt es in Europa einige Länder, die deutlich kundenfreundlichere Entschädigungsregelungen haben: zum Beispiel die Niederlande oder Frankreich.

Auch im Nahverkehr wäre mehr drin: Einige Verkehrsverbünde gehen auf freiwilliger Basis schon lange über die vorgesehenen Regelungen hinaus und sind daran bisher nicht zugrunde gegangen.

Meine Damen und Herren,
natürlich kostet das was, wenn die Bahn ihre Fahrgäste für Verspätungen entschädigen muss.
Die Bundesregierung nimmt aber die hochgerechneten Horrorzahlen der Deutschen Bahn für bare Münze und ignoriert völlig andere Modellrechnungen unabhängiger Institutionen. Denn diese halten ja auch weiter gehende Erstattungsregeln für finanziell verkraftbar.

Die Bundesregierung interessiert sich offensichtlich mehr für die Kostenrechnung und die Bilanz der Deutschen Bahn AG als für die Stärkung der Verbraucherrechte in Bussen und Bahnen.

Fahrgastrechte stellen wir uns anders vor:
30 Minuten auf einem kalten Bahnsteig sind genug. Dann müssen 25 Prozent des Fahrpreises erstattet werden.
Bei 60 Minuten sollte es dann schon die Hälfte des Fahrpreises sein - und zwar im Fern- UND im Nahverkehr.

Gerade im Nahverkehr ist bei Verspätungen auch die freie Wahl der Ersatzverkehrsmittel sehr wichtig.

Damit Fahrgäste ihre Rechte gegen Verkehrsunternehmen durchsetzen können, brauchen wir flächendeckend unabhängige Schlichtungsstellen. Diese müssen gesetzlich verankert und langfristig finanziell abgesichert werden.

Abschließend noch eine letzte Bemerkung zum Antrag der FDP: unsere Forderungen decken sich in weiten Teilen mit Ihren. Aber ein Problem haben wir schon.
Sie wollen die Entschädigungen erst ab einem bestimmten Ticketpreis gewähren. Mit dieser so genannten Bagatellgrenze von mindestens vier beziehungsweise acht Euro pro einfacher Fahrkarte schließen Sie viele Fahrgäste von Erstattungen aus.
Häufig sind das Pendlerinnen und Pendler. Auch und vielleicht gerade sie müssen ein Recht auf Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten haben.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.