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Fahrgastrechte im Schiffsverkehr wirksam umsetzen

Rede von Thomas Lutze,

Rede zu Protokoll
Tagesordnungspunkt 23 (Fahrgastrechte Schifffahrt und Luftverkehr)

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Europäischen Verordnung Nr. 1177/2010 erreichen Fahrgäste im See- und Binnenschifffahrtsverkehr einige wesentliche Verbesserungen. Die wesentlichen Regelungen der Verordnung treten in den Mitgliedsländern unmittelbar in Kraft. Damit erhalten Schiffsreisenden ähnliche Rechte wie Bahn- und Flugreisende. Diese Gleichstellung begrüßt DIE LINKE.
Jedoch krankt die Verordnung an den ebenso gleichen Stellen wie im Bereich der Fluggastrechte. Zwar sollen auch die Betreiber von Fahrgastschiffen einen Teil des Reisepreises bei verspäteter Ankunft am Zielhafen erstatten. Wie im Luftverkehr beinhaltet die Regelung jedoch scheunentorgroße Schlupflöcher, bei denen sich Reiseveranstalter durch Hinweise auf schlechtes Wetter oder „außergewöhnliche Umstände“ aus der Pflicht stehlen können.
Insgesamt jedoch dürfen die Fahrgäste dankbar sein, dass hier die Europäische Union hier zum größten Teil selbst unmittelbares Recht setzt und so der Bundesregierung kein großer Spielraum bleibt, die Stärkung von Fahrgastrechten zu torpedieren. Obwohl die neuen Regelungen gerade für Menschen mit eingeschränkter Mobilität entscheidende Verbesserungen enthalten, erklärte Verkehrsminister Ramsauer zum Beschluss der Verordnung durch das Europäische Parlament: „Bei der Verordnung fehlen das Augenmaß und die nötige Balance zwischen Kosten für die Verkehrsunternehmen und dem effektiven Nutzen für die Fahrgäste.“. Und „Die Bundesregierung hat sich in Brüssel gegen die Verordnung in der vorliegenden Form ausgesprochen.“
Die Umsetzung des kleineren Teils der Verordnung, der erst noch in nationales Recht umgesetzt werden muss, trägt dann auch die entsprechende Handschrift der Bundesregierung. Obwohl an dieser Stelle Regelungskompetenz besteht, unterlässt es die Bundesregierung den Unternehmen gegenüber den Reisenden ausreichend deutlich ausformulierte Informationspflichten über die Schlichtungsstelle aufzutragen.
Weiter versäumt es die Bundesregierung die Sanktionen bei Verstoß gegen die Fahrgastrechte gerade im Sinne von Menschen mit Behinderung ausreichend zu konkretisieren. So spart die Verordnung zum Gesetzentwurf die Sanktionierung zahlreicher behindertenspezifische Verstöße gegen die EU-Verordnung aus.
DIE LINKE wird sich im Gesetzgebungsprozess dafür einsetzen, dass der Bundestag seinen verbliebenen Spielraum bei den Fahrgastrechten im Schiffverkehr im Sinne der Fahrgäste und nicht im Sinne der beteiligten Unternehmen nutzt.
Vielen Dank.