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Fabio De Masi: Anlegerschutz? - Bei der Finanzaufsicht ein Fremdwort.

Rede von Fabio De Masi,

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Wirecard-Skandal, der P&R-Skandal, der Prokon-Skandal, zuletzt auch der German-Property-Skandal – eine Reihe von Skandalen, die zeigen, dass es in Deutschland bei den Themen Anlegerschutz und Finanzaufsicht ein bisschen ist wie in Finnland mit dem Anbau von Rotwein: Wir haben da keine sehr gute Reputation. – Deswegen ist es wichtig, dass noch in dieser Legislaturperiode bei diesem Thema etwas geschieht.

Wir unterstützen dabei den Ansatz der Bundesregierung, Blindpool-Anlagen für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger zu beschränken. „Blindpool“ heißt, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Prospekts oder des Vermögensanlage-Investitionsblatts das Investitionsobjekt noch nicht konkret bestimmt ist. Wir haben das bei dem Skandal um die German Property Group gesehen. Da wurde versprochen, dass man in die Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien investiert, die gar nicht existierten. Deswegen hat diese Regulierung hier durchaus eine hohe Bedeutung.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir wünschen uns aber Verbesserungen am Gesetz, und zwar dahin gehend, dass dieses Verbot nicht etwa durch Kryptoassets umgangen werden kann. Wir wünschen uns verbesserte Einsichts- und Informationsrechte zugunsten der Kleinanlegerinnen und Kleinanleger, für die häufig nicht die notwendige Transparenz gegeben ist, um das Risiko ihrer eigenen Investitionen bewerten zu können.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Einführung einer Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte ist positiv. Was heißt das? Das heißt, dass kontrolliert wird, was mit dem Geld der Kleinanlegerinnen und Kleinanleger passiert. Beispiel erneut die German Property Group: Dort ist dieses Geld in den Taschen von Kriminellen verschwunden. – Wir würden uns aber wünschen, dass dieser Dritte spezifischer bestimmt wird. Es sollte ein Rechtsanwalt oder ein Wirtschaftsprüfer sein. Und es ist auch nötig, die Haftung dieses Kontrolleurs stärker zu präzisieren.

(Beifall bei der LINKEN)

Auch bei der Mittelverwendungskontrolle gibt es eine Ausnahme, nämlich für institutionelle Investoren. Nun ein drittes Mal ein Bezug zur German Property Group. Dort hat die BaFin bereits gesagt: Wir haben uns das gar nicht genauer angeguckt; denn Kleinanlegerinnen und Kleinanleger waren ja gar nicht betroffen.

(Zuruf des Abg. Johannes Schraps [SPD])

Wir wissen aber von etlichen britischen Rentnerinnen und Rentnern, die dort ihre Lebensersparnisse verloren haben. Deswegen wünschen wir uns hier eine stärkere Präzisierung im Entwurf.

(Beifall bei der LINKEN)

Zum Schluss. Es ist positiv, dass das Auskunftsrecht der Finanzaufsicht BaFin gegenüber Anbietern leicht verbessert wird und dass sie sofortige Vollzugsmöglichkeiten bei Fehlern in der Rechnungslegung hat – auch ein leidiges Thema bei Wirecard. Aber: Diese positive Regel soll nur für neue Vermögensanlagen gelten. Das würden wir uns anders wünschen. Insofern bleibt viel zu tun. Wir freuen uns auf die Debatte.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)