Rede zu Protokoll im Deutschen Bundestag (abschließende Beratung) des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten. (Drucksache 17/10310)
Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
zu dem hier vorliegenden Antrag der Bundesregierung kann ich die Zustimmung der Fraktion DIE LINKE signalisieren.
Wir verbinden damit allerdings die Erwartung, dass die mit dem Gesetz verfolgten Absichten und Ziele in einer angemessen Frist überprüft werden und die Bundesregierung dem Bundestag spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten darüber berichtet.
Uns ist wichtig, dass mit dem Gesetz nicht nur rechtsformale Vereinheitlichungen ohne jeden praktischen Nutzen stattfinden sondern dass die Anwendung des Gesetzes auch einen konkreten Beitrag zur ökologischen und ökonomischen Effektivitätssteigerung der Bauwirtschaft leistet.
Die Bauwirtschaft ist einer der Hauptakteure bei der Durchsetzung von Klimaschutzzielen und der Energiewende.
Deshalb muss sicher gestellt sein, dass
1. die Einführung des Gesetzes auch zur ausschließlichen Verwendung von CE –zertifizierten Bauprodukten beiträgt und ein Ausweichen auf billigere, aber nicht gekennzeichnete Bauprodukte ausgeschlossen wird,
2. die Verwendung ausschließlich zertifizierter Bauprodukte europaweit zur Einhaltung einheitlicher Schwellenwerte bezogen auf Inhaltsstoffe und Leistungswerte der Bauprodukte führt und
3. die Verwendung zertifizierter Bauprodukte nicht zur Begründung höherer Baupreise missbraucht werden darf.
Wir fordern die Bundesregierung daher dazu auf,
vor Inkrafttreten der vorgelegten Regelungen am 01.07.2013 in Bezug auf die aufgeworfenen Fragestellungen Stellungnahmen sowohl vom Deutschen Institut für Bautechnik als auch von den Baufachverbänden einzuholen und diese dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis zu geben.
Vielen Dank!