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Erster Schritt zur Filmerbesicherung durch Pflichtregistrierung

Rede von Kathrin Senger-Schäfer,

TOP 17: Pflichtregistrierung von Kinofilmen (Abstimmung), BT-Drs. 17/12012, Rede zu Protokoll

Die Einführung der Pflichtregistrierung aller deutscher Kinofilme ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des nationalen Filmerbes. Dieser Schritt ist überfällig und bietet tatsächlich in der Bundesrepublik zum ersten Mal einen lückenlosen Überblick über die Kerndaten hierzulande produzierter Filme. Für die Zukunft wird angestrebt, dass keine Filme mehr verlorengehen.

 

Die Pflichtregistrierung erweitert die bislang übliche Praxis der Pflichthinterlegung von staatlich geförderten Kinofilmen. Nunmehr werden auch Filme erfasst, die ohne staatliche Förderung entstehen. DIE LINKE begrüßt diese Erweiterung ausdrücklich.

 

Kritisch anzumerken ist, dass der Gesetzgebungsprozess schon seit Jahren dauert. In der Zwischenzeit fehlen Stammdaten einzelner Filme, die für die Archivierung von essentieller Bedeutung sind, wie z.B. Kopienstandorte, Kopienform und –qualität sowie voneinander abweichende Fassungen etc. Hier hätte schneller gehandelt werden können und schneller gehandelt werden müssen!

 

Trotzdem wird DIE LINKE dem Gesetzentwurf zustimmen, weil wir der Meinung sind, dass es sich hierbei um eine richtungsweisende Entscheidung handelt, die sich langfristig auszahlen wird. Wir glauben auch nicht, dass man die berechtigten Einwände gegen den durchaus zähen Gesetzgebungsprozess für ein anderes Stimmverhalten einsetzen muss. Sachlich gesehen ist das Resultat bedeutender als eine an diesem Punkt eher marginale Gegenpositionierung.

 

Viel interessanter ist für DIE LINKE ein Teil der Begründung des Gesetzentwurfes. Dort heißt es zum Beispiel recht verklausuliert, dass ‚die politische Forderung nach einer Ausweitung des insoweit bereits bestehenden Schutzniveaus (…) seit Längerem im Raum‘ steht. An anderer Stelle wird betont, dass ‚die hohe Bedeutung des nationalen Filmerbes für unser kulturelles und gesellschaftliches Leben (…) auch im parlamentarischen Raum wiederholt hervorgehoben‘ worden ist. Die Bundesregierung verweist dann jeweils unmittelbar auf den Antrag der vier anderen Fraktionen aus der 16. Wahlperiode zum deutschen Filmerbe, in welchem sie bekanntlich das nationale Filmerbe ‚ohne zusätzliche Belastungen der öffentlichen Haushalte‘ sichern wollten.

 

Bekanntlich war das schon damals unrealistisch, was die Fraktion DIE LINKE in einem eigenen Antrag mit ganz konkreten und seriös durchgerechneten Finanzierungsvorschlägen untermauert hat. Diesen Antrag mussten wir nun in der laufenden Wahlperiode nahezu wortgleich noch einmal einreichen, weil es in Sachen Finanzierung des Filmerbes keinerlei substantielle Bewegung gibt – die jetzt geleisteten Aufwendungen sind jedenfalls bislang dem Bedarf der Digitalisierung und Archivierung nicht angemessen.

 

Für uns ist bezeichnend, dass die Bundesregierung es nicht für nötig hält, die politische Forderung nach der Ausweitung des Schutzniveaus und die hohe Bedeutung des Filmerbes im Parlament dort zu verorten, wo die eigentlichen Initiativen dafür entwickelt wurden: Bei der LINKEN. Wir haben den Finanzierungsbedarf ausgerechnet! Wir haben die Idee entworfen, die Digitalisierung des Filmerbes in den Aufgabenkatalog der Filmförderungsanstalt aufzunehmen! Wir sind für eine gerechte Verteilung der Digitalisierungskosten auf öffentliche Hand, Filmwirtschaft und Kinopublikum! Und wir wollten vor allen anderen die Pflichtabgabe aller deutscher Kinofilme! Wir verstehen die Pflichtregistrierung somit als Auftakt zur vollständigen Pflichthinterlegung.

 

Zum Schluss noch ein wichtiger Hinweis, weil ja hier das Bundesarchivgesetz geändert wird: Die finanzielle Ausstattung des Bundesarchivs ist unbedingt und signifikant zu verbessern. Nur auf einer soliden Finanzbasis ist die Sicherstellung des deutschen Filmerbes wirklich als gesamtstaatliche Aufgabe zu erfüllen.“