Persönliche Erklärung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stimme dem 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes nicht zu, weil der vorliegende Entwurf nicht sicher stellt, dass der Ausstieg aus der Atomstromerzeugung zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgt und auf Grund der vorgesehenen Bestandsgarantie bis längstens 2022 die Bevölkerung unnötig lange den mit der Atomstromerzeugung einhergehenden tödlichen Risiken ausgesetzt wird.
Die Aufkündigung des sogenannten Atomkompromisses von Rot-Grün durch die Schwarz-Gelbe Regierung hat gezeigt, dass eine einfachgesetzliche Regelung nicht ausreicht und der Atomausstieg nur durch eine grundgesetzliche Verankerung unumkehrbar gestaltet werden kann.
Jens Petermann