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Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung - "Reformvorschläge in der Sozialversicherung – Bedingungsloses Grundeinkommen"

Rede von Alexander Süßmair,

Ich lehne die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ab, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil damit dem grundsätzlichen Anliegen der Petentin und der gesellschaftlichen Bedeutung der Debatte über das bedingungslose Grundeinkommen nicht Rechnung getragen wird.

 

Ich lehne die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ab, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil damit dem grundsätzlichen Anliegen der Petentin und der gesellschaftlichen Bedeutung der Debatte über das bedingungslose Grundeinkommen nicht Rechnung getragen wird.

Parallel zu der breiten gesellschaftlichen Debatte über das Grundeinkommen sollte vielmehr eine Enquete-Kommission beim Deutschen Bundestag zum Thema Grundeinkommen eingerichtet werden. Auch deshalb, weil dieses Thema innerhalb verschiedener Parteien und Fraktionen kontrovers diskutiert wird.

Die Prüfung der Möglichkeiten, ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen, wurde auch mit großer Mehrheit vom Europäischen Parlament gefordert. In der Entschließung, eingebracht mit einem Bericht von Gabi Zimmer (DIE LINKE) zur "Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU", Beschluss vom 09. Februar 2008 (2008/2034(INI)), heißt es:

"Das Europäische Parlament … fordert die Kommission auf, die armutsbekämpfende Wirkung des bedingungslosen Grundeinkommens für alle zu prüfen." (Ziffer 7)

In der Entschließung, eingebracht mit einem Bericht von Ilda Figueiredo (Kommunistische Partei Portugals) zur "Bedeutung des Mindesteinkommens für die Bekämpfung der Armut und die Förderung einer integrativen Gesellschaft in Europa", Beschluss vom 20. Oktober 2010 (2010/2039 (INI)), heißt es:

"Das Europäische Parlament … ist der Auffassung, dass die verschiedenen Erfahrungen mit Mindesteinkommen sowie mit dem bedingungslosen Grundeinkommen für alle, gepaart mit zusätzlichen Maßnahmen zur sozialen Einbeziehung und zum sozialen Schutz, zeigen, dass es sich um wirksame Formen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und zur Gewährleistung eines Lebens in Würde für alle handelt" (Ziffer 34).

Hinzu kommt die derzeit laufende Europäische Bürgerinitiative Grundeinkommen. Hierin wird die Europäische Kommission aufgefordert, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Erforschung des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) als Instrument zur Verbesserung ihrer jeweiligen Systeme der sozialen Sicherheit zu fördern.

Das Petitionsverfahren in dieser Situation abzuschließen, wird der Brisanz und Bedeutung des Themas nicht gerecht. Es würde vielmehr der Kluft zwischen Zivilgesellschaft und dem Parlament Ausdruck verleihen. Die Debatte zum Thema Grundeinkommen muss in der Zivilgesellschaft, muss aber auch im Deutschen Bundestag geführt werden.

 

Alexander Süßmair, MdB
Berlin, 27. Juni 2013