Rede (zu Protokoll) MdB Heidrun Bluhm, bau- und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN mit dem Titel „Energetische Quartierssanierung sozialgerecht voranbringen“.
Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
der jetzt vorgelegte Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN soll offenbar die Vielzahl der Anträge zur Energiewende, zur Energetischen Sanierung weiter komplettieren und untersetzen.
Er steht im Kontext zu dem vor kurzem vorgelegten Antrag
„Energiewende im Gebäudebestand sozial gerecht, umweltfreundlich, wirtschaftlich und zukunftsweisend umsetzen“
Diesem Antrag haben wir als Fraktion bereits zugestimmt, weil wir die energiepolitischen Zielsetzungen für richtig halten und da der neue Antrag im Wesentlichen die gleichen Ziele wieder aufgreift, werden wir uns hier nicht anders verhalten.
Es ist richtig, dass die Energiewende im Gebäudebereich beschleunigt werden muss.
Allerdings sei die Frage erlaubt, ob die geforderten finanziellen Mittel ausreichen, um mit der Energetischen Sanierung im Gebäudebereich den erforderlichen Beitrag zu den international verpflichtenden Klimaschutzzielen zu leisten.
Die Antragsteller verzichten leider darauf, darzulegen,
was mit den eingeforderten Mitteln von 3 Mrd. Euro jährlich in einem neu zu schaffenden Klimafonds erreicht werden soll und welchen darüber hinaus gehenden Beitrag die „Akteure“,
die auch nicht näher bezeichnet werden,
leisten sollen.
Sozial gerecht heißt für uns nämlich nicht nur, dass mit den Kosten der Energiewende verbundene soziale Härten abgemildert werden, sondern, dass die soRede (zu Protokoll) von MdB Heidrun Bluhm, Fraktion DIE LINKE - bau- und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion - zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN mit dem Titel „Energetische Quartierssanierung sozialgerecht voranbringen“.
zialen Belange aller betroffenen Menschen von vorn herein Bestandteil des Sanierungskonzepts sein müssen.
Deswegen sind uns solche Formulierungen, wie „ohne wesentliche Erhöhung der Warmmiete“
oder „Ziel ist, wo immer möglich, die warmmietenneutrale Sanierung“
nicht verbindlich genug.
Was bedeutet „wesentlich“? Was passiert dort,
wo nicht „warmmietenneutral“ saniert werden kann?
Der Erhalt des Gebietscharakters, der Schutz gewachsener sozialer Strukturen dürfen kein zufälliges Nebenprodukt der energetischen Quartierssanierung sein, auf das man gegebenenfalls auch verzichten kann.
Wenn die Antragsteller dafür keine konzeptionelle und finanzierbare Lösung bereit halten, kann die energetisch Quartierssanierung nicht sozial gerecht gelingen.
Wenn „sozial gerecht“ ernst gemeint sein soll und nicht nur als Feigenblatt , dann darf die Sozialverträglichkeit keinesfalls den energiepolitischen Zielen geopfert werden.
Sie muss genau so konsequent in einem Quartierssanierungskonzept verankert sein,
sie muss als Zielsetzung den gleichen Stellenwert haben,
wie die energetische Sanierung.
Wenn es daran nur den geringsten Zweifel gibt, verliert die energetisch Sanierung an Akzeptanz und ist nicht durchsetzbar.
Deshalb ist der Anspruch im Antrag richtig,
dass das Programm zur Quartierssanierung von einer umfassenden Bürgerbeteiligung begleitet werden soll.
Das muss aber mehr sein, als die bisher übliche formale Akteneinsichtnahme im Planverfahren, wo sie Anregungen und Bedenken im Verfahren äußern können.
In die Erarbeitung eines Quartierssanierungskonzepts müssen von Beginn an alle handelnden Akteure und die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner einbezogen werden
Zu leisten wäre das nach meinem Dafürhalten am ehesten durch eine kommunale Koordinierungsstelle oder einen Quartiersmanager .
Die Finanzierung einer solchen Stelle oder einer solchen Funktion sollte aus dem Energiesparfonds, nicht zu Lasten der Kommunen, erfolgen.
Aufgabe dieser Einrichtung wäre zum Beispiel
vor Beginn einer Sanierungsmaßnahme:
die Definition eines Sanierungsquartiers ,
die Bestandsaufnahme und energetische Bewertung der Gebäude, sowie die Aufnahme der Eigentümer- und Bewohnerstruktur.
Daraus abgeleitet könnten dann im weiteren Finanzierungspläne, Bauablaufpläne, Sozialpläne usw. erstellt werden.
Es ist also nichts gewonnen,
wenn der Bund einerseits anspruchsvolle Energiespargesetze erlässt und andererseits unzureichende Fördermittel bereitstellt.
Das wäre der erste Anspruch an die Politik:
Ziele und Mittel in Übereinstimmung zu bringen.
Das müssen und können nicht allein Bundesmittel sein.
Aber wenn man,
wie mit diesem Antrag, einen konkreten finanziellen Betrag einfordert,
muss konsequenter Weise auch weitergerechnet werden.
Was müssen die Länder beisteuern, was die Kommunen, was muss aus der Immobilienwirtschaft selbst beigetragen werden?
Was können die betroffenen Bürger leisten und wirtschaftlich tragen?
Welche Auswirkungen werden die Sanierungskosten auf die Mietenentwicklung haben?
Es ist wichtig, das von vorn herein zu bedenken und nicht nach dem Motto zu verfahren:
„ erst mal schießen und dann gucken, was der Ball macht.“
Ebenso, wie energetische Quartierssanierung sozial gerecht stattfinden muss, muss auch klar sein, dass eine Sanierungsmaßnahme effektiv ,kostensicher und mit dem geplanten Ergebnis zu Ende gebracht werden kann und nicht auf halbem Wege verebbt.
In dieser Hinsicht schwächelt der Antrag noch etwas aber da die Zielrichtung stimmt, wollen wir gern dazu beitragen, ihn zum Leben zu erwecken.
Vielen Dank