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Energiewende: Deutschland ist Bremse, nicht Motor

Rede von Heidrun Bluhm-Förster,

Heidrun Bluhm, bau- und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE spricht im Plenum des Deutschen Bundestages zur ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung desEnergieeinsparungsgesetzes“ (Drucksache 17/12619) und zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Energiewende im Gebäudebestand sozial gerecht, umweltfreundlich, wirtschaftlich und zukunftsweisend umsetzen“ (Drucksachen 17/11664, 17/12671)

Heidrun Bluhm (DIE LINKE):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf erhebt die Bundesregierung den Anspruch, die Richtlinie der Europäischen Union und des Europäischen Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamteffizienz von Gebäuden umzusetzen. Aber genau das Gegenteil tut sie.

Herr Ramsauer, Sie haben es tatsächlich hinbekommen, in Ihrem Eingangsstatement nicht ein einziges Mal die EU zu erwähnen. Dieser Gesetzentwurf, den Sie hier vorgelegt haben, entspricht in keiner Weise den Ansprüchen, die wir in einem gemeinsamen Europa miteinander vereinbart haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Im Gegenteil: Sie verwässern die Zielsetzungen der EU zum Klimaschutz und verstümmeln diese Richtlinie auf wenige, willkürlich ausgewählte Aspekte.
Die Bundesregierung verstößt mit vielen der hier vorgesehenen Regelungen sowohl gegen ihre eigenen Zielmarken als auch gegen die mit der EU vereinbarten Zielmarken.

Die Bundesregierung ignoriert die von der EU angebotenen Hilfen und Vorgaben zur Schaffung angemessener Finanzierungsinstrumente zur Beschleunigung in Richtung einer besseren Gesamteffizienz von Gebäuden. Dass der Minister das nicht hören mag, kann ich mir vorstellen.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Bundesregierung hält sich nicht einmal an den vereinbarten Zeitrahmen für die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht und müsste sich nach Art. 27 der EU-Richtlinie deswegen schon heute selbst mit Sanktionen belegen. Aber der Reihe nach.

Die Bundesregierung will erstens die primärenergetischen Anforderungen an Neubauten in zwei Stufen jeweils um 12,5 Prozent bis 2016 verschärfen. Die EU-Richtlinie fordert aber 20 bis 30 Prozent bis 2020. Diese Vorgabe ist so überhaupt nicht zu erfüllen.

Die Bundesregierung will zweitens die Anforderungen an die Gebäudehülle in zwei Stufen jeweils um 10 Prozent bis 2016 verschärfen – aber nur bei Neubauten. Die EU-Richtlinie fordert in Art. 6 und Art. 7, dass alle Neubauten und Bestandsgebäude einzubeziehen sind. In Art. 9 fordert sie, dass bis 2020 alle Neubauten und bis 2018 alle öffentlichen Gebäude dem Niedrigstenergiestandard entsprechen sollen.

(Torsten Staffeldt [FDP]: Das ist schön, dass Sie vorlesen können, Frau Kollegin! Ich bin schwer beeindruckt!)

Die Bundesregierung will drittens keinen eigenen Finanzrahmen für die Förderung dieser Ziele festschreiben.

(Torsten Staffeldt [FDP]: Ihre Rede ist ein Plagiat! Sie lesen nur von anderen ab!)
Die EU-Richtlinie schreibt in Art. 10 aber genau dieses vor.
Herr Schäubles Eckwerte für den Haushalt 2014 – Herr Bartol hat es hier schon einmal näher ausgeführt – haben die Unterdeckung des EKF bereits deutlich werden lassen.

Das ist wahrscheinlich der Grund, warum Sie in diesem Gesetzentwurf nicht einmal mehr eine verlässliche Förderung für Investoren, auf die Sie, Frau Müller, so sehr abzielen, vorsehen.

(Sören Bartol [SPD]: Kein Mensch investiert!)

Die Bundesregierung ignoriert viertens, dass die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie bereits am 9. Juli 2012 abgelaufen ist, wie es die EU-Richtlinie vorschreibt. Darin werden auch Sanktionen für denjenigen gefordert, der diese Richtlinie nicht bis zum 9. Januar 2013 umgesetzt hat. Also sollten wir uns heute schon einmal darüber unterhalten, welche Sanktionen wir unserer eigenen Bundesregierung auferlegen, weil sie diesen Termin schon längst verpasst hat.

(Beifall bei der LINKEN)

Deshalb jetzt dieser Schnellschuss ohne Sinn und Verstand, wahrscheinlich aus reiner Angst vor zukünftigen Sanktionen der EU.

Die Linke schließt sich mit ihren Forderungen den Vorschlägen des NABU zur Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes und auch der Energieeinsparverord-nung in weiten Teilen an. So werden durch Ihre herabgesetzte Verordnung, Frau Müller, die Mieterinnen und Mieter eben nicht geschützt, sondern sie sollen zusätzlich belastet werden; denn wenn es in den Gebäudebeständen zu keinerlei zusätzlicher Sanierung im energetischen Bereich kommt, werden die Mieterinnen und Mieter an dieser Stelle auch nicht entlastet, sondern weiterhin hohe Nebenkosten zahlen müssen. Diese bleiben letztlich auf der Strecke.

(Beifall bei der LINKEN)

Diesen Gesetzentwurf kann man aus den von mir genannten Gründen einfach nur ablehnen. Er ist nicht nur den Mieterinnen und Mietern und auch den Investoren gegenüber unfair. Er ist auch gegenüber den vereinbarten Zielen in Europa unfair. Das kann man mit der Linken in diesem Land nicht machen.

(Beifall der Abg. Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE])

Wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei der LINKEN)