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Elektronischer Vorschritt im Grundbuchamt

Rede von Jens Petermann,

250. Sitzung des Deutschen Bundestages, 27. Juni 2013

TOP 35

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs

Drucksachen 17/12635

Jens Petermann für die

Fraktion DIE LINKE - Rede zu Protokoll

 

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Präsident(in), Frau Ministerin, meine sehr verehrten Damen und Herren,

die Bundesregierung möchte das Grundbuchverfahren modernisieren und an die geänderten Anforderungen des Grundstücks- und Rechtsverkehrs anpassen. Die Initiative passt in eine Reihe von Modernisierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs.

Mit einem modernen und schnellen Grundbuchverfahren wird auf die in den letzten Jahren geänderten Anforderungen im Grundstücks- und Rechtsverkehr reagiert. Das Verfahren soll unter Berücksichtigung internationaler technischer Standards zukunftssicher ausgestaltet und damit ein Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland geleistet werden. Das derzeitige Grundbuchverfahren funktioniert zwar noch, ist aber mittlerweile in die Jahre gekommen. Es entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Es ist aus technischer und organisatorischer Sicht nur bedingt für den kürzlich eingeführten elektronischen Rechtsverkehr geeignet. In den 1990er-Jahren wurde das elektronische Grundbuch eingeführt und stellte einen großen Modernisierungsschritt dar. Seitdem ist die technische Entwicklung rasant vorangeschritten, so dass Standards aus dem letzten Jahrtausend längst überholt sind. Wir befürworten ausdrücklich, dass der Fortschritt auch hier Einzug hält. Zum wiederholten Male ist aber die Art und Weise der Umsetzung kritikwürdig. Es wurde schon wieder der Weg der Verordnungsermächtigung gewählt. Das heißt, dass jede Landesregierung die Möglichkeit hat, per Rechtsverordnung ein Datenbankgrundbuch einzuführen. Ob und wann die jeweiligen Landesregierungen davon Gebrauch machen, entscheiden sie selbst. Nicht zuletzt werden da auch fiskalische Überlegungen ein Rolle spielen. Deshalb besteht die Gefahr, dass der jetzt schon bestehende Flickenteppich in der Justiz ausgeweitet wird. Länder, die es sich leisten können, führen das Datenbankgrundbuch ein, andere später oder gar nicht. Hier ist der Föderalismus schädlich. Der erwünschte Nutzen, die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland und des Immobilienverkehrs wird nur punktuell stattfinden können. Eine deutschlandweit einheitliche Einführung ist in jedem Fall einem Flickenteppich vorzuziehen.

Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Grundbuchämter verpflichtet werden, Grundbucheinsichten zu protokollieren und dem Grundstückseigentümer auf Verlangen Auskunft aus dem Protokoll zu erteilen. Die neu geschaffene Möglichkeit, dem Grundstückseigentümer mitzuteilen, wer Einsicht in das Grundbuch genommen hat, birgt allerdings auch Gefahren für diejenigen, die ein berechtigtes Interesse an der Auskunft über die Eigentumsverhältnisse haben. Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine Protokollierungspflicht schon jetzt gesetzlich geregelt wird, wenn -wie der Gesetzentwurf selbst konstatiert- noch unklar ist, ob sich ein solcher Auskunftsanspruch nicht bereits heute aus dem allgemeinen Datenschutzrecht ergibt.

Schwarz-Gelb wäre nicht Schwarz-Gelb, wenn sie wie in schöner Regelmäßigkeit keinen Änderungsantrag zu ihrem eigenen Gesetzentwurf einbringen würden. Vielleicht sollten sie sich das Ziel setzen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, in der nächsten Legislatur ausgereifte Gesetze in dieses hohe Haus einzubringen, ohne permanent Nachbesserungen hinterherschicken zu müssen?

Nun schauen wir uns die Nachbesserung einmal an: Hier soll eine Senkung des Verwaltungsaufwandes bei der Veräußerung von Grundstücken in den neuen Bundesländern vorgenommen werden. Dort genießen Alteigentümer durch Anmeldung ihrer Ansprüche, verbunden mit einer Genehmigungspflicht für Verträge zur Grundstücksveräußerung einen besonderen Schutz vor unrechtmäßigem Verkauf. Inzwischen sind über 99 % der vermögensrechtlichen Anmeldungen im Immobilienbereich erledigt. Für die Zeit der faschistischen Diktatur zwischen 1933 und 1945 beträgt der Erledigungsstand ca. 77 %. Nun soll das Bestehen der Anmeldung durch einen Vermerk im Grundbuch transparent gemacht werden. Damit sollen dann alle unbelasteten Grundstücke ab einem bestimmten Zeitpunkt unbeschränkt am Grundstücksverkehr teilnehmen. Doch es steht zu befürchten, dass es auch noch Fälle gibt, in denen der rechtmäßige Eigentümer seine Ansprüche noch nicht angemeldet hat. Ich bin der Ansicht, dass man bei jedem Grundstückgeschäft weiterhin prüfen sollte, ob eventuelle Rückübertragungsansprüche bestehen, so dass ich Sie auffordere, meine Damen und Herren, ihren Änderungsantrag zu begraben.