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Einmal mehr und einmal weniger Transparenz in der Daseinsvorsorge.....

Rede von Katrin Kunert,

Erstens: Kompliment an die FDP, sie hält ein Super-Plädoyer gegen die Privatisierung von Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge. Alle in ihrem Antrag aufgeführten Probleme würden sich heute nicht so drastisch darstellen, wenn die Aufgaben der Daseinsvorsorge kommunal erbracht würden.
Es steht auch in der Begründung des Regensburger
Urteils, dass mit zunehmender Privatisierung die öffentlich-rechtlichen Bindungen ausgehebelt werden können.

Eine zweite Vorbemerkung: Würde man das Mitsprache-
und Entscheidungsrecht der Bürgerinnen und Bürger
und der Kommune als Vertretungskörperschaft wirklich
stärken wollen, wäre zunächst an eine Rekommunalisierung von Aufgaben der Daseinsvorsorge zu denken. Das haben inzwischen auch die Kommunen erkannt. In seiner Presseerklärung vom März dieses Jahres begrüßt der Deutsche Städte- und Gemeindebund ausdrücklich die Überlegungen einiger Städte und Gemeinden, bisher privat erbrachte Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge wieder zu kommunalisieren. Die neue Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Städte- und Gemeindebundes, Frau Ursula Pepper, wies darauf hin, dass eine Rekommunalisierung von Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge dazu dienen könne, kommunale Gestaltungsmöglichkeiten zurückzugewinnen.
Die Stadt Ahrensburg in Schleswig-Holstein,in der Frau Pepper BM ist, hat sich entschieden, die Gasversorgung
in der Stadt nicht mehr von einem privaten Unternehmen, sondern von einer kommunalen Gesellschaft
durchführen zu lassen. Und wenn Sie sich in der
FDP-Fraktion Gedanken über die Transparenz bei kommunalen Unternehmen machen, frage ich, wie Sie mit
Transparenz bei echten Privatisierungen umgehen wollen.

Tatsache ist, dass bereits heute immer mehr Aufgaben
der öffentlichen Daseinsvorsorge durch kommunale Unternehmen erbracht werden; zu 75 Prozent sind dies Unternehmen in der Rechtsform der GmbH. Tatsache ist
auch, dass aus den unterschiedlichsten Gründen die
Kommunen immer mehr an Einfluss auf ihre eigenen
Unternehmen verlieren. Eine Ursache dafür ist, dass Öffentlichkeit und die Wahrung der Interessen der Unternehmen nicht unter einen Hut zu bringen sind.
Kommunale Mandatsträger in den Aufsichtsräten sind
zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht kann dann zu Interessenskonflikten führen, wenn sie sich ihrer Gemeinde gegenüber verpflichtet fühlen, über Angelegenheiten des Unternehmens von besonderer Bedeutung berichten zu müssen. Es ist nicht definiert, in welchem Maße eine Verschwiegenheitspflicht der kommunalen Vertreter in den Aufsichtsräten im Interesse des Gemeinwohls - im Interesse der Kommunen und damit der Bürgerinnen und Bürger - eingeschränkt werden kann. Dies ist in den Gemeindeordnungen der Länder sehr unterschiedlich geregelt. Es ist nämlich ein Aushandlungsprozess, der von Kommune zu Kommune unterschiedlich ausgehen kann, also nach dem Motto: einmal mehr und einmal weniger Transparenz.Die Leidtragenden sind in jedem Fall die Bürgerinnen und Bürger. Bestes Beispiel sind Unternehmen im Verkehrs- oder Versorgungsbereich, die nicht bereit sind,ihre Tarif- bzw. Preiskalkulation offen zu legen. Hier gibt es also tatsächlichen Handlungsbedarf. Das sehen wir nicht anders. Es müssen bundesweite einheitliche Standards in Bezug auf die Einschränkung der Verschwiegenheitspflicht im Interesse des Gemeinwohls vorgegeben werden. Dies kann nicht im Belieben der Länder oder einer Kommune oder gar des Bürgermeisters liegen. Insofern stimmen wir dem Grundanliegen Ihres Antrages zu. Allerdings geht uns der Antrag nicht weit genug.

Erstens. Geht es Ihnen in der FDP um eine deutliche
Erhöhung der Transparenz von Entscheidungen nur
kommunaler Unternehmen. Und Ihre gewünschte
Neuregelung soll sich ausschließlich auf kommunale GmbH und AG beziehen, die zu 100 Prozent kommunal sind.Das derzeit geltende GmbH- und AG-Recht bezieht sich aber ausdrücklich auf alle Unternehmen, das heißt mit jedem Gesellschafter, unabhängig von der Höhe der Beteiligung wird ein umfassendes Informationsrecht gegenüber dem Unternehmen eingeräumt. Es stellt sich die Frage, was Sie mit dieser Einengung wirklich wollen.

Zweitens werden in Ihrem Antrag Unternehmen, an
denen Bund und Länder beteiligt sind, vollkommen ausgeblendet.

Wir meinen, auch diese Beteiligungen müssen in die Diskussion um mehr Transparenz einbezogen werden.