Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Die meisten Urwälder dieser Erde sind von der weitgehenden Zerstörung bedroht. Zum Holzgeschäft und zu Brandrodungen kommt neuerdings auch noch der Importsog von Industriestaaten hinzu, die billig Palmöl oder Ethanol aus Zuckerrohr beziehen wollen. Dies führt zu zusätzlichen Abholzungen. Die Abholzungen geschehen manchmal „legal“, meistens aber illegal. Beispielsweise fallen bis zu 80 Prozent des in Indonesien geschlagenen Tropenholzes unter die letzte Kategorie. Auch anderen Herkunftsländern gelingt es bisher nicht, illegalen Einschlag wirksam zu verhindern. Relevante Mengen des kriminell in Urwäldern geschlagenen Holzes finden auch in Deutschland ihren Absatzmarkt.
Dieser Holzverbrauch trägt darum mittelbar zur Urwaldzerstörung bei. Dass dies in der Bundesrepublik bisher weder unterbunden noch geahndet werden kann, haben wir hier schon oft debattiert. Das Problem besteht darin, dass es hierzulande nicht verboten ist, Holz und Holzprodukte aus illegalem Einschlag zu besitzen oder mit ihnen zu handeln. Die Grünen haben nun mit ihrem Antrag die Idee des Einfuhrverbotes erneut aufgegriffen, welches seinerzeit bereits Kern des rot-grünen Entwurfs eines „Urwaldschutzgesetzes“ war. Das verschwand leider in den Schubladen des BMU.
Dieser Gesetzentwurf sah vor, das Bundesnaturschutzgesetz um ein Verbot des Besitzes und der Vermarktung von Holz und Holzprodukten aus illegalem Einschlag in Urwäldern zu ergänzen.
Um die Einhaltung dieses Verbots kontrollieren zu können, sollten die Holzhändler und -verarbeiter verpflichtet werden, einen Legalitätsnachweis für Holz und Holzprodukte bereitzuhalten.
Wir unterstützen dieses Anliegen und auch die Position im Grünen-Antrag, die sich für eine Fortentwicklung der sogenannten FLEGT-Verordnung der Europäischen Union hin zu einem generellen Importverbot für illegal geschlagenes Holz einsetzt.
Hier haben sich die Grünen weiterentwickelt, denn in ihrem alten Gesetzentwurf sollte ja noch die Legalitäts-Nachweispflicht für jene Länder nicht gelten, die ein FLEGT-Abkommen mit der EU geschlossen haben. Wir haben das damals kritisiert, denn die FLEGT-Verordnung umfasst nur den Handel mit bestimmten Holzprodukten. Die Zellstoff und Papierproduktion ist ausgenommen. Vor allem aber - und dies haben die Grünen ja im jetzigen Antrag dargestellt - gilt sie eben nur für einige Länder, und nicht einmal für die sind erfolgreiche Verhandlungen in Sicht. Insofern ist auch die Argumentation, die die Regierungsfraktionen ständig fährt, absurd, FLEGT erfülle doch die Funktion eines Importverbotes und letzteres sei deshalb überflüssig.
Der Antrag der Grünen ist gut, hat aber ein systematisches Problem: Einfuhrverbote für illegal geschlagenes Holz könnten nur jene Urwälder schützen, die auch in dem jeweiligen Herkunftsland unter Schutz stehen. Holz aus staatlich genehmigtem Urwaldkahlschlag dürfte also weiterhin in Deutschland oder der EU vermarktet werden.
Selbst wenn dabei der Holzeinschlag in den betreffenden Staaten gegen Menschenrechte und traditionelle Besitzrechte der Waldvölker verstößt - so wie es in Indonesien, Kolumbien und teilweise auch in Brasilien oft der Fall ist. Uns ist klar, dass dies juristisch anders kaum zu handhaben ist. Unbefriedigend bleibt es doch. Wir unterstützen also den Antrag. Die Linke würde sich aber auch darüber freuen, wenn die Grünen endlich aufhören würden, die absurd hohen Quotenziele für Agroenergien in der EU und in Deutschland zu verteidigen, welche nur durch massive Importe aus den Ländern des Südens zu erfüllen sind. Es ist wirklich schade, dass sie hier den umwelt- und entwicklungspolitischen Organisationen bei ihrer Forderung nach einem Importmoratorium nicht folgen können. Mir ist unverständlich, dass sie nicht begreifen, dass diese Quoten Tropenwaldabholzung und Vertreibungen von indigenen Völkern und Kleinbauern zur Folge haben.
Den Agrosprit-Staubsauger, den wir hier anwerfen, haben die Leute da unten auszubaden. Ihre geliebte Zertifizierung - die es noch gar nicht gibt - wird daran nichts ändern. Selbst wenn diese vorbildlich in den korrupten Ländern durchsetzbar wäre, könnte sie spielend umgangen werden. Schließlich lassen sich damit die indirekten Verdrängungen überhaupt nicht fassen. Denn die Tropenwälder Brasiliens fallen beispielsweise dem Zuckerrohr für den Agrosprit nur selten direkt zum Opfer.
Der zusätzliche Zuckerrohranbau findet meist auf Altplantagen statt. Er treibt aber bisherige Nutzungen, Deutscher wie Rinderherden und Sojaplantagen, in den Amazonasgürtel
oder den ökologisch ebenso wertvollen Cerrado.
Wie also wollen die Grünen so etwas zertifizieren? Bitte überdenken sie hier Ihre Position.

Einfuhr Handel mit illegal geschlagenen Tropenholz verbieten
Rede
von
Eva Bulling-Schröter,