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Drei Klassen beim Kindergeld: Dem Staat sind nicht alle Kinder gleich viel wert

Rede von Barbara Höll,

Rede zur ersten Beratung des Regierungsentwurfs "Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz)"

Dr. Barbara Höll (DIE LINKE):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute über den Entwurf des FamLeistG, des Familienleistungsgesetzes, ein Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen. Dieser Gesetzentwurf beinhaltet zwei wesentliche Punkte: die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages sowie die bessere steuerliche Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen.

Ehrlich gesagt erschließt sich mir nicht ganz der innere Zusammenhang zwischen der steuerlichen Förderung, sprich der Subventionierung von Reichen und Superreichen am Starnberger See für ihre Hausangestellten und Gärtner, und der Erhöhung des Kindergeldes um 10 Euro pro Kind für die Kinder dieser Hausangestellten.

In der nächsten Sitzungswoche sollen mit dem Jahressteuergesetz 2009 und dem Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung zwei weitere Steuergesetze verabschiedet werden. Man hätte zumindest die zweite Hälfte des heute vorliegenden Gesetzentwurfes dahin packen können. Vielleicht wollten Sie das auch ein bisschen; denn im letztgenannten Gesetz soll die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ausgeweitet und mit Wirkung zum 1. Januar nächsten Jahres auf 1 200 Euro erhöht werden. Im heute zu besprechenden Entwurf des Familienleistungsgesetzes wird vorgeschlagen, die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ebenfalls ab dem 1. Januar 2009 mit maximal 600 Euro zu fördern. Das bedeutet also alles in allem eine Senkung der zu zahlenden Steuern um 1 800 Euro, allerdings nur dann, wenn man im nächsten Jahr Handwerkerleistungen für mindestens 10 000 Euro in Anspruch nehmen kann und wird.

Das ist nicht mehr als eine kleine Geste an die Bürgerinnen und Bürger, aber nichts, was die Konjunktur nachhaltig ankurbeln wird oder tatsächlich von der Mehrheit der Menschen in Anspruch genommen werden kann, da ihnen das Geld dafür fehlt, von einer solchen Subventionierung überhaupt profitieren zu können.

Da ich nicht davon ausgehe, dass die Hausangestellte am Starnberger See - nennen wir sie Frau Beyer - an diesem Thema überaus interessiert ist, lassen Sie mich zur Kindergelderhöhung zurückkehren. Frau Beyer hat zwei Kinder, ihre Arbeitgeberin und Villenbesitzerin, Frau Schmidt, ebenfalls. Frau Beyer wird ab dem 1. Januar 2009 pro Monat 20 Euro mehr an Kindergeld für ihre Kinder bekommen, das heißt insgesamt 328 Euro pro Monat, pro Kind 164 Euro. Frau Schmidt erhält jedoch 210 Euro pro Kind und Monat. Jedes Kind ist dem Staat gleich viel wert? Mitnichten! Für Kinder reicher Eltern tun Sie mehr - und das ist sozial ungerecht.

Alternativen? Keine, so die lapidare Feststellung auf Seite 2 des Gesetzentwurfs. Ich zitiere Sie, Frau Ministerin:
Wenn man das alles auf ein Niveau bringen will, dann kann man das Ganze doch wohl nicht auf das niedrigste Niveau herunterstufen. Dann muss man vielmehr lege artis auf das höchste gemeinsame Niveau heraufstufen. Das würde 15 Milliarden Euro kosten - eine Illusion, die mit der Realität wenig zu tun hat.

So die Frau Ministerin. Frau von der Leyen, reden Sie doch noch einmal mit Herrn Steinbrück. Er hat inzwischen sehr viel Geld gefunden für einen sehr großen Schirm für die Finanzwirtschaft. Er ist sogar bereit, sein unumstößliches Ziel eines schuldenfreien Haushaltes dafür zu verschieben. Sollte uns die Gleichbehandlung aller Kinder nicht diese 15 Milliarden Euro Mehrausgaben wert sein? Ich sage: Ja.
Ein kleiner Tipp von mir: Wenn Sie das Ehegattensplitting endlich in eine Individualbesteuerung bei gegenseitiger Übertragbarkeit des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums umwandeln würden, hätten Sie 9 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen pro Jahr. Frau von der Leyen, dann bräuchten Sie mit Herrn Steinbrück nur noch über ganze 6 Milliarden Euro zu verhandeln. Das muss doch wohl möglich sein.

Die Anhebung des Kinderfreibetrages nutzt nur Frau Schmidt, nicht jedoch Frau Beyer. Nur für 17 Prozent aller Kinder kann der Freibetrag vorteilhaft angesetzt werden. Nur deren Eltern haben ein entsprechend hohes Einkommen.

Ich gehe davon aus, dass Frau Schmidt Frau Beyer sozialversicherungspflichtig beschäftigt und anständig bezahlt. Frau Beyer arbeitet gut und zuverlässig für deutlich mehr als den von uns vorgeschlagenen Mindestlohn von 8,50 Euro. Frau Beyer wird sich über die 20 Euro mehr pro Monat sehr freuen. Frau Beyer und allen anderen sei aber ganz klar gesagt: Sie müssen dafür niemandem Danke sagen, weder der CSU noch der SPD, auch der CDU nicht. Diese 10 Euro pro Kind stehen ihnen zu.

Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es hat vorgegeben, dass der Staat das Einkommen der Steuerpflichtigen so weit steuerfrei belassen muss, als es zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein benötigt wird.

Die Verschonung gilt für alle Familienmitglieder und umfasst damit explizit auch den Bedarf der Kinder. Die Höhe des steuerlich zu verschonenden Existenzminimums hängt von den allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen und dem anerkannten Mindestbedarf ab. Da dieses im Sozialhilferecht bestimmt ist, darf das von der Einkommensteuer zu verschonende Existenzminimum diesen Betrag nicht unterschreiten. Demnach ist der im Sozialhilferecht anerkannte Mindestbedarf die Maßgröße für das einkommensteuerliche Existenzminimum. Da ich darauf schaue, sage ich Frau Beyer und allen anderen: Ihnen steht viel mehr zu; denn die Berechnung des Existenzminimums durch die Bundesregierung spiegelt die reale Entwicklung nicht wider.

Zum Vergleich: Das sächliche Existenzminimum, welches im Existenzminimumbericht 2008 mit 235 Euro pro Kind und Monat ausgewiesen wird, ist die eine Größe. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat nachgerechnet: Für die Bedarfsdeckung hält er einen Regelsatz in Höhe von 299 Euro pro Monat für notwendig, und zwar mindestens, da dieser Betrag nur für die Altersgruppe der 0- bis 6-Jährigen gilt und der Bedarf mit höherem Alter bekanntlich steigt. Grundlage der Berechnung ist die Preisentwicklung bei Warengruppen und Dienstleistungen, die für die Versorgung von Kindern relevant sind.

Deshalb ist es notwendig, das Kindergeld sofort stärker zu erhöhen, und zwar auf mindestens 200 Euro und in der Folge auf 250 Euro. Für die unteren Einkommensgruppen fordern wir, dass das Kindergeld durch einen entsprechend ausgestalteten Kinderzuschlag so gestaltet wird, dass das Existenzminimum insgesamt gesichert ist. Die Verwirklichung dieser Vorschläge würde Frau Beyer helfen und Frau Schmidt nicht schlechter stellen. In Deutschland sind Kinder nun einmal das größte Armutsrisiko. Rund 2 Millionen Kinder leben in Familien, die mit Hartz IV oder Sozialgeld auskommen müssen. Da ihre Eltern über kein eigenes Einkommen verfügen, ist das Kindergeld für sie eine reine Sozialleistung. Damit begründen Sie, dass die Erhöhung des Kindergeldes um 10 Euro pro Kind mit dem Familieneinkommen verrechnet wird. Das heißt im Klartext: Genau die Familien, die das geringste Einkommen haben, haben nichts von der Kindergelderhöhung. Das ist ein Skandal!

Sie könnten sofort die Anrechnung aufheben bzw. nicht durchführen, und zwar so lange, bis Sie die Regelsätze so angepasst haben, dass sie den realen Bedarf de-cken. Wir fordern Sie auf, endlich ernsthaft Bedingungen zu schaffen, durch die alle Mütter und Väter in der Lage sind, ihre Existenz und die ihrer Kinder tatsächlich für sich selbst zu erarbeiten. Das umfasst neben einem dichten und qualitativ hochwertigen Netz von Kinderbetreuungseinrichtungen eine angemessene Bezahlung. Das erfordert gesicherte Arbeitsplätze und gleichen Lohn für gleiche Arbeit für Männer und Frauen. Davon sind wir weit entfernt.

Abschließend noch ein Wort zu dem vorgeschlagenen Schulgeld für Schülerinnen und Schüler im Rahmen des SGB II und XII, also Hartz IV und Sozialgeld. Wir begrüßen dies grundsätzlich und ausdrücklich, vor allem vor dem Hintergrund, dass Sie in der rot-grünen Koalition, als Sie die Sozialhilfe umgewandelt haben, alle Sonderbedarfe gestrichen haben. Es wird endlich Zeit, dass Sie dies korrigieren.

Für mich ist es aber völlig unverständlich, dass Sie dieses Schulgeld auf zehn Schuljahre begrenzen wollen. Meinen Sie zynischerweise, dass die Kinder von Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängern sowieso zu dumm für das Abitur sind? Oder wollen Sie einfach dafür sorgen, dass die Ergebnisse der PISA-Studie auch in Zukunft Bestand haben, wonach in Deutschland der Schulabschluss vom Einkommensstatus der Eltern abhängt?

Das lehnen wir ab. Machen Sie hier eine tatsächliche Erweiterung, zahlen Sie es bis zum Abschluss des Abiturs, also zwölf oder 13 Jahre. Gehen Sie das Thema endlich richtig an - so wie die Finanzmarktkrise -, und sorgen Sie dafür, dass Kinder nicht mehr das Armutsrisiko in Deutschland sind!

Danke.