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Doping - Hilfe für alle Geschädigten

Rede von Jens Petermann,

240. Sitzung des Deutschen Bundestages, 16. Mai 2013

TOP 16: Rente für Dopingopfer in der DDR

Drucksache 17/12393

 Jens Petermann für die Fraktion DIE LINKE - Rede zu Protokoll

 Frau Präsidentin (Herr Präsident), sehr geehrte Damen und Herren,

Die missbräuchliche Einnahme von Medikamenten und leistungssteigernden Substanzen, gemeinhin als Doping bezeichnet, hat bei Leistungssportlern nicht nur zu Wettbewerbsvorteilen geführt. Leider sind zum Teil auch erhebliche gesundheitliche Schäden die Folge. Organisierte private, staatliche und Vereinsstrukuren, medizinische Fachabteilungen und Trainer haben oft genug Hand in Hand gearbeitet. Sportlerinnen und Sportler indes stehen heute mit den gesundheitlichen Folgen dieser Praxis häufig allein da, befinden sich im sozialen Abseits und sind mitunter auf staatliche Hilfe angewiesen. Es ist unseres Erachtens Aufgabe der Politik, diese Praxis aufzuklären, zukünftig zu erschweren, bestenfalls zu verhindern und vor allem Menschen, die Schaden genommen haben, die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen. Parlamentarische Initiativen in diese Richtung werden immer unsere Unterstützung finden.

Der Grünen Antrag versucht die Thematik zu erfassen, lässt aber leider eine Reihe Fragen aufkommen: fachliche, inhaltliche und auch ideologische.

Welchen Mehrwert hat dieser Vorstoß, kurz vor der Bundestagswahl? Den bösen Verdacht, dass es sich dabei um rein „wahltaktisches Geplänkel“ handeln könnte, äußerte u.a. der langjährige Vorsitzende des Vereins Doping-Opfer-Hilfe, der in dieser Sache ansich sicherlich völlig unverdächtig ist. Das angeblich langwierige Werben der Grünen um einen interfraktionellen Antrag zu dem Thema ist zudem an die Linksfraktion das letzte Mal vor gut zwei Jahren herangetragen worden.

In der Sache ist der Antrag ein kleiner Schritt, greift aber viel zu kurz. Aus unserer Sicht muss es mehr als zwanzig Jahre nach der deutschen Einheit möglich sein, die einseitige Opferarithmetik, die sich auf das Schicksal von Menschen im Osten beschränkt, ad acta zu legen und sich der Thematik als gesamtdeutsches Problem zu widmen. Selbst die Doping-Opfer-Hilfe hat mit der Vorstandswahl Anfang März einen Richtungswechsel eingeleitet. Der Verein will sich von nun an um die Belange aller Sportlerinnen und Sportler kümmern, die Schaden durch Dopingpraktiken erlitten haben oder erleiden: also auch Athletinnen und Athleten aus dem Westen der Republik. Der Antrag greift dies nicht auf.

Dass sich die Doping-Opfer-Hilfe auch um die Gegenwart kümmern will, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist ein wichtiger Schritt, da dürfen wir Parlamentarier auch im Sinne der Geschädigten des aktuellen sportlichen Geschehens nicht nachstehen.

Aus unserer Sicht ist eine solche Anlaufstelle eine sinnvolle Einrichtung. Von Sportausschuss und Innenministerium fordern wir, dass umgehend an einem entsprechenden Haushaltstitel gearbeitet wird.

Eine Rente für Dopingopfer mit Blick auf die erfolgte Einmalzahlung aus dem Dopingopferhilfegesetz gänzlich abzulehnen – wie es die Union beabsichtigt – ist unseres Erachtens ein unangemessener Umgang mit dem Problem. Statt die Augen zu verschließen muss die Politik handeln.

Wir sollten uns im Klaren darüber sein, dass bis zum Bezug einer Rente hohe Hürden zu überwinden sind, die sich nicht so leicht nehmen lassen. Die von den Bündnisgrünen vorgeschlagene Rente würde sofort auf etwaige Transferleistungen angerechnet werden. Empfänger von Sozialleistungen beispielsweise hätten dadurch keinen Pfennig mehr in der Tasche. Ausschließlich um der Anerkennung willen eine Rente zu konzipieren, ist keine Lösung.

Neben diesem symbolischen Akt geht es doch vor allem um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dazu gehört die berufliche Wiedereingliederung genauso wie eine ausreichende finanzielle Grundlage, die einen Kinobesuch nicht zum Luxus werden lässt.

Beispielsweise könnte den Geschädigten eine Beschäftigung beim DOSB, bei der Nationalen Antidoping-Agentur und Sportverbänden angeboten werden. Gerade der Deutsche Olympische Sportbund als wichtigster Einrichtung des gesamtdeutschen Sportes trägt bei diesem Thema ein hohes Maß an Verantwortung.

Denkbar ist auch, vergleichbar mit den Eingliederungsangeboten für Menschen mit Behinderung, ein besonderes Maßnahmepaket für Doping-Geschädigte, angesiedelt bei den Arbeitsagenturen. Der einzelnen Sportlerin, dem einzelnen Sportler muss ein maßgeschneidertes Angebot unterbreitet werden.

Da es zwangsläufig ohnehin Probleme geben wird, den zweifelsfreien Nachweis einer Schädigung durch Dopingmittel zu führen – gleichgültig, ob Ost oder West – bedarf es hierfür klarer Regeln, sonst gibt man den potentiell Anspruchsberechtigten Steine statt Brot und Frust statt Hilfe. Es bedarf dazu einer entsprechenden unabhängigen Stelle, die frei von ideologischen Beschränkungen über einen Zusammenhang entscheiden kann. Das bisherige System, das die Beurteilung von einem einzigen Gutachter abhängig macht, ist in der Vergangenheit auch von der Doping-Opfer-Hilfe kritisiert worden.

Damit eine Initiative zur Entschädigung von Dopingopfern erfolgreich wird, müssen all diese Aspekte einbezogen werden. Der vorliegende Antrag wird diesem Anspruch nicht gerecht.