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Dieses Wahlrecht führt unweigerlich nach Karlsruhe

Rede von Halina Wawzyniak,

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Wir versuchen heute, einen verfassungswidrigen Zustand zu beenden. Ich prophezeie Ihnen: Wenn der Gesetzentwurf der Koalition angenommen wird, wird dieser Versuch misslingen.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Alle Parteien haben versucht, das Problem des negativen Stimmgewichts zu lösen, und haben dazu Vorschläge unterbreitet. Es gibt aber nur eine Partei, die eine grundlegende Reform vorgeschlagen hat. Das ist Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir haben hier den Vorwurf der Überfrachtung gehört. Ich sage Ihnen sehr deutlich: Wenn wir schon über das Wahlrecht reden,

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Dann auch für Schwerverbrecher!)

dann sollten wir auch weitere Aspekte, die beim Wahlrecht zur Reformierung anstehen, aufgreifen.

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Ja! Dann auch für Kriminelle!)

In der Anhörung im Innenausschuss ist uns gesagt worden, unser Vorschlag sei ein Systemänderungsentwurf. Ja, wir sind stolz darauf. Wenn mehr Demokratie Systemveränderung ist, dann schlagen wir Systemveränderung vor.

(Beifall bei der LINKEN - Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Weg mit dem System, genau! - Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja! Nach dem Motto: Meine Partei hat immer recht! Das war schon immer so!)

Eines ärgert mich allerdings sehr. Alle Parteien haben zur Kenntnis genommen, dass es folgendes Problem gibt: Eine Partei, die für den Bundestag kandidieren will, vom Bundeswahlausschuss aber nicht zugelassen wird, hat keine Klagemöglichkeit. Wir haben vorgeschlagen, in § 28 des Bundeswahlgesetzes wir nennen ihn den Sonneborn-Paragrafen eine entsprechende Regelung zu treffen. Martin Sonneborn ist Vorsitzender der Partei Die Partei. Diese Partei ist zur letzten Bundestagswahl nicht zugelassen worden und hatte keine Chance, die Zulassung einzuklagen.

(Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber jetzt hat er die FDP geschlagen! In Kreuzberg!)

Ich finde, das ist ein Skandal. Dieses Problem müssen wir lösen.

(Beifall bei der LINKEN)

Sie alle haben gesagt, dass dies ein Problem ist, das es zu lösen gilt. Warum greifen Sie dann nicht unseren Sonneborn-Paragrafen auf? Das verstehe ich, ehrlich gesagt, nicht.

Ich will an dieser Stelle sehr deutlich sagen im Innenausschuss haben wir ja eine Anhörung durchgeführt : Ein Problem im Zusammenhang mit dem Wahlrecht greift keine Partei und keine Fraktion auf das finde ich persönlich außerordentlich bedauerlich , nämlich das sogenannte Zweistimmenwahlrecht. Das Zweistimmenwahlrecht führt zu Überhangmandaten, zu doppelten Erfolgswerten und doppelten Stimmgewichten. Ich würde mir wünschen, dass wir über das Zweistimmenwahlrecht noch einmal in Ruhe reden.
Was beschließen wir heute? Die Koalition möchte die Verbindung der Landeslisten der Parteien auflösen.

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Richtig!)

Die Sitzkontingente der einzelnen Bundesländer richten sich dann nach der Anzahl der Wähler, die Verteilung der Sitze innerhalb des Bundeslandes richtet sich nach den Zweitstimmen, und die errungenen Direktmandate werden mit Listenmandaten allein auf der Landesebene verrechnet.

In unserer Anhörung hat Herr Professor Strohmeier zu Recht darauf hingewiesen, dass wir 16 abgetrennte Wahlgebiete bzw. 16 Mehrpersonenwahlkreise schaffen. Was ist die Folge? Eine separate Sitzzuteilung für die einzelnen Bundesländer, keine Verrechnung mit Mandaten aus anderen Bundesländern und damit Aufhebung des unitaristischen Charakters der Wahl. Das ist der zentrale Vorwurf.

(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Ach! So ein Unsinn! Das war das Wahlrecht bei der ersten Bundestagswahl!)

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal auf die Anhörung eingehen. Herr Professor Meyer hat das Problem aufgeworfen, dass die Ungültig-Wähler, also diejenigen, die nur die Erststimme abgeben, und diejenigen, deren Partei unter 5 Prozent bleibt auf www.wahlrecht.de heißt es im Übrigen, diese Gruppe mache einen Anteil von 23 Prozent aus , bei der Berechnung der Mandate, die einem Land zufallen, berücksichtigt werden. Diese Mandate fallen aber Parteien zu, die diese Wähler nie im Leben wählen wollten. Ich finde, ehrlich gesagt, dass das ein Skandal ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich komme jetzt zu einem weiteren Vorwurf aus der Anhörung. Frau Professor Sacksofsky hat gesagt, dem Gesetzentwurf fehle es an Folgerichtigkeit. Sie hat recht. Sie teilen in 16 Wahlgebiete ein und stellen dann auf einmal fest: Es gibt ein Problem. Bei der Berechnung der 5-Prozent-Hürde, die wir übrigens abschaffen wollen,

(Thomas Oppermann (SPD): Sie nähern sich den 5 Prozent ja auch wieder in bedrohlicher Weise an!)

und bei der Reststimmenverwertung betrachten Sie nämlich auf einmal wieder ein Bundeswahlgebiet. Das ist doch in sich unlogisch und versteht keiner.

Im Übrigen schaffen Sie mit diesem Gesetzentwurf Herr Ruppert hat schon darauf hingewiesen ungleiche Wahlkreise, weil die Wahlkreise unterschiedlich groß sind, und die faktische Sperrklausel von 5 Prozent wird deutlich erhöht. Ich mache Ihnen das an einem Beispiel klar:

Nach dem Vorschlag der Koalition benötigt man nach dem letzten Bundestagswahlergebnis in Bremen für einen Sitz 14 Prozent. Ähnlich trifft dies auch auf das Saarland zu. Bislang hat man, warum auch immer, FDP gewählt, auch wenn es in Bremen nicht für die FDP gereicht hat,

(Dr. Stefan Ruppert (FDP): Doch, doch, netter Kollege! Gisela Piltz (FDP): Bitte einmal ordentlich recherchieren!)

aber die Zweitstimmen waren ja für die Bundesebene wichtig.
Die Frage, ob man die FDP wählen soll, stellt sich eh, aber warum soll man jetzt in Bremen die FDP wählen? Man muss nämlich feststellen, dass das Stimmergebnis der FDP in Bremen verdoppelt werden müsste, um ein zweites Mandat zu erhalten. Das trifft analog auch auf Parteien wie die Grünen und Die Linke zu. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Wenn es nur Abgeordnete von CDU und SPD aus Bremen und dem Saarland gibt, hilft das weder Bremen noch dem Saarland noch der Demokratie.

(Beifall bei der LINKEN)

Die FDP hat gesagt: Wir haben eine Lösung dafür. - Wenn ich die Sitzung des Innenausschusses richtig in Erinnerung und es richtig verstanden habe, dann ist die Änderung auf einen Vorschlag des Kollegen Ruppert zurückzuführen. Es ist ein Vorschlag zum Reststimmenausgleich. Der ist aber auch in sich unlogisch. Ich mache Ihnen das wieder an einem Beispiel deutlich:
Angenommen, in Berlin benötigt man für einen Sitz 20 000 Stimmen. Die Linke erreicht 89 000 Stimmen. Das ergibt vier Mandate, und sie hat darüber hinaus 9 000 Stimmen über den Durst. Diese positive Abweichung gibt es auch noch in anderen Bundesländern. Die Zahlen werden addiert. Man kommt zum Beispiel auf 45 000 Stimmen. Dies wird dann durch die Zahl dividiert, die man auf Bundesebene braucht, um einen Sitz zu bekommen sagen wir mal: 21 000 Stimmen. Das ergibt eine Quote von 2,14, also zwei Sitze mehr.

Falls ich das falsch verstanden habe, dann kann Herr van Essen mich ja aufklären. Ich habe Ihren Entwurf so verstanden, dass diese zwei Sitze gerade nicht auf die Länder aufgeteilt werden, die den höchsten Differenzwert haben, sondern zunächst auf die Länder, in denen es Überhangmandate gibt. Das ist aus meiner Sicht absurd.

(Jörg van Essen (FDP): Sie haben es leider falsch verstanden!)

Am Ende muss man in Richtung Koalition feststellen: Sie beseitigen das negative Stimmgewicht nicht vollständig.

Herr Krings, Sie haben im Innenausschuss eine Berechnung des Bundesministeriums des Innern vorgelegt. Ich muss Ihnen sagen: Das war ein bisschen unseriös, weil eine Stellungnahme zu unserem Gesetzentwurf, zum Gesetzentwurf der Linken, fehlte. Wir haben das nachgeholt, indem wir angerufen und die Antwort bekommen haben: Was soll man da berechnen, bei Ihnen gibt es doch gar kein negatives Stimmgewicht. Das hätten Sie schon hinzufügen können. Was erwarte ich aber auch von jemandem, der den Begriff „Folgeänderung“ in Bezug auf Gesetze wohl noch nie gehört hat!
Im Übrigen verweise ich an dieser Stelle auch noch einmal auf die Seite wahlrecht.de. Dort wurde das unter Berücksichtigung von Nichtwählerinnen und Nichtwählern und von Personen, die ungültig gewählt haben, nachgerechnet, und man kommt bei Ihrem Gesetzentwurf auf ein negatives Stimmengewicht von 8,3.

(Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, die rechnen richtig!)

Was bleibt am Ende? Der Koalitionsentwurf hat wegen der Reststimmenverwertung, wegen der Festlegung der Sitzkontingente der Länder nach der Wahlbeteiligung und wegen des Heraufsetzens der faktischen Sperre für die Erreichung eines Mandates in einzelnen Ländern erhebliche verfassungsrechtliche Probleme. Ich kann nur sagen: Karlsruhe bekommt Arbeit.
Im Ergebnis ist festzustellen: Im Hinblick auf ein transparentes Wahlgesetz ist Ihr Gesetzentwurf ein Schuss in den Ofen. Mathematikerinnen und Mathematiker wissen vielleicht noch, was mit ihrer Stimme passiert, die Wählerinnen und Wähler nicht mehr. Damit tun Sie der Demokratie keinen Gefallen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich will zum Schluss noch kurz auf den Gesetzentwurf der Linken eingehen.

(Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ach nein!)

Man muss zunächst zur Kenntnis nehmen, dass alle Sachverständigen den Vorschlag der Linken für diskussionswürdig hielten.

(Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Weil sie höflich waren!)

Nun kann ich verstehen, dass die Koalition mit unseren weitergehenden Vorschlägen Probleme hat. Davon rede ich jetzt gar nicht. Aber dass Grüne und SPD den Gesetzentwurf der Linken wegen Überfrachtung ablehnen, ist mir unverständlich.

(Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Weil er nicht auf der Tagesordnung steht!)

Herr Wieland, da können Sie sagen, was Sie wollen. Ich halte einfach fest: Sie haben ein Problem mit der Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre, und Sie haben ein Problem mit der Übertragung des Wahlrechts auf Menschen, die hier länger leben. Das ist für mich unverständlich.

(Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir haben nur mit Ihnen ein Problem, glauben Sie es mir! Ausschließlich mit Ihnen!)

Ich sage Ihnen: Es gibt keinen Grund, dem Gesetzentwurf der Linken nicht zuzustimmen, es sei denn, man hat ideologische Probleme mit der Demokratie.

(Beifall bei der LINKEN - Widerspruch bei der FDP)

In der Anhörung haben die Experten die Beteiligten gebeten, aus vier Gesetzentwürfen einen zu machen. Ich finde es ausgesprochen schade, dass dieser Aufforderung der Sachverständigen nicht nachgekommen wurde. Mir bleibt am Ende festzustellen: Hier zeigt sich die Arroganz der Macht der Koalition. Und das führt unweigerlich nach Karlsruhe.

(Beifall bei der LINKEN)