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Dieses Auslandsschulgesetz schafft Privilegierte und Leidtragende

Rede von Lukrezia Jochimsen,

Eine Bemerkung vorweg: Immer wenn ich in den vergangenen Jahren eine Deutsche Auslandsschule besucht habe, sei es als Journalistin oder als Parlamentarierin, war ich tief beeindruckt vom Engagement der Lehrer, Schüler und auch der Eltern für ihre Schule – Frau Staatsministerin hat das vorhin auch erwähnt – und besonders von der pädagogischen Atmosphäre in diesen Schulen. Ich habe dabei gelernt, dass diese Schulen für Kinder und Jugendliche in der Fremde eine besondere Bedeutung haben, sie ihr oft nicht einfaches Heranwachsen positiv unterstützen und schützen, auch die Beziehung zu ihrer Heimat übrigens. Schüler in Schanghai haben das einmal so ausgedrückt: Deutschland, das sind die Großeltern und die Schule hier.

Dass es um so etwas Kostbares wie Kindheit und Jugend geht, wenn wir heute das Gesetz über die Förderung der Auslandsschulen diskutieren, sollten wir bedenken, und wir sollten das auch in den Mittelpunkt unserer Überlegungen stellen, nicht nur unser Image nach außen und wirtschaftliche Standortfaktoren in aller Welt.
Kindern, Jugendlichen, Heranwachsenden, Lernbegierigen in einer internationalen Welt, Begegnungen mit Gleichaltrigen anderer Kulturen und Traditionen Suchenden soll dieses Gesetz dienen, ihren Lehrerinnen und Lehrern und – nicht zu vergessen – den Kindern und Jugendlichen aus den Gastländern ebenfalls, die sich auf deutsche Kultur und auch auf Begegnung mit Gleichaltrigen anderer Herkunft einlassen. Das bitte ich zu bedenken.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Peter Gauweiler (CDU/CSU))

Insofern: Ja, es ist gut, dass dieser Gesetzentwurf der Regierung jetzt endlich vorliegt. Der Unterausschuss „Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik“ hat seit Jahren fraktionsübergreifend – die Linke war stets dabei – darauf gedrungen, dass die Deutschen Auslandsschulen gesetzlich abgesichert werden und nicht länger mit der auf ein Jahr begrenzten Förderung nach Zuwendungsrecht arbeiten müssen.

Aber was erleben wir nun, in dem Moment, in dem das schon so lange als dringend notwendig erachtete Gesetz vorliegt? Von 141 bisher geförderten Auslandsschulen soll nur ein Drittel gesetzlich abgesichert werden. Für alle anderen soll es so weitergehen wie bisher. Nur die großen Schulen mit 20 Abiturabsolventen pro Jahr oder mehr fallen unter das neue Gesetz. Gut für sie, aber ganz und gar schlecht, weil das nun auch für die große Mehrheit der anderen gesetzlich festgeschrieben wird.
Man kann es eigentlich kaum glauben, Frau Staatsministerin, aber in dieser großen Gruppe der vom Gesetz ausgeschlossenen befinden sich traditionsreiche deutsche Schulen wie zum Beispiel die Schule in Neu-Delhi, tapfere Neugründungen im früheren Ostblock wie die Schule in Bratislava und tapfere Einrichtungen, mehrfach erwähnt, die gegen Unwägbarkeiten jahrzehntelanger Diktatur angehen wie die Schule in Teheran.

Die Schule in Neu-Delhi gibt es seit 1961. 2007 erhielt sie die Genehmigung zur Einrichtung einer Oberstufe. 2012 haben sieben Schüler das Abitur bestanden. Diese Zahl aber reicht nicht für die gesetzliche Absicherung. Deshalb müssen 180 Kinder und Jugendliche sowie 22 Lehrer weiter wurschteln wie bisher.

Die Schule in Bratislava: eine neue Schule, gegründet 2005, die einzige deutsche Schule in der Slowakei, eine Begegnungsschule, auf der sowohl deutsche wie auch einheimische Abschlüsse abgelegt werden können, über 200 Kinder und Jugendliche, 26 Lehrer. Der Ausbau erfolgt schrittweise; ab 2015/16 soll es einen vollständigen Gymnasialzug geben. Bis die Schule in Bratislava den Kriterien des vorliegenden Gesetzes genügt, wird es Jahre dauern. Wollen wir diesem Unsinn wirklich zustimmen?

(Zurufe von der LINKEN und der SPD: Nein!)

Das waren nur zwei Beispiele von ungefähr 100. Ich finde, wenn man schon nach jahrelangen Forderungen endlich ein Gesetz macht, dann muss es doch einen Nutzen haben und nicht wenige Privilegierte und viele Leidtragende schaffen. Was ist dann der Nutzen dieses Gesetzes?

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) und Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Johanna Voß (DIE LINKE): Gar keiner!)

Wie gesagt: Es geht überall gleichermaßen um Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und ihre Bildungschancen, ihre Lernverhältnisse, die gerade in der Fremde die Lebensverhältnisse stark prägen. Wird das Gesetz in der jetzigen Fassung umgesetzt, konterkariert es sein angegebenes, laut gepriesenes Ziel, den deutschen Schulen im Ausland endlich eine bessere Finanzierungs- und Planungssicherheit zu verschaffen. Ein Auslandsschulgesetz muss für alle bisher geförderten und anerkannten Schulen gleichermaßen gelten.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Peter Gauweiler (CDU/CSU))

Nur dann wird es seinem Namen und seiner Zielsetzung gerecht. Insofern war der hoffnungsvollste Satz in Ihrer Rede, Frau Staatsministerin, der letzte: Sie haben uns mehr oder weniger versprochen: So wie wir das Gesetz heute beraten, wird es hoffentlich am Ende nicht aussehen.
Ich danke.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Peter Gauweiler (CDU/CSU))