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Die Sicherungssysteme Sparkassen und Genossenschaftsbanken vor Beschädigung schützen

Rede von Richard Pitterle,

Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Anlass der heutigen Diskussion ist der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Einlagensicherungssysteme. Sein Inhalt wurde im Wesentlichen schon wiedergegeben: Alle Kreditinstitute in Europa sollen gesetzlich verpflichtet werden, einem Einlagensicherungssystem anzugehören, und die bisherige Freistellung der Institutssicherung der Genossenschaftsbanken und Sparkassen soll aufgehoben werden. Auch wenn wir das Vorhaben, die Bürger davor zu schützen, ihre Ersparnisse auf der Bank zu verlieren, begrüßen, halten wir dieses Vorhaben für den falschen Weg. Ich glaube, in diesem Punkt sind sich alle Fraktionen im Bundestag einig.

Wir Linke kritisieren die Nivellierung, die dieser Vorschlag mit sich bringen würde. Es ist von einer Maximalsicherung in Höhe von 100 000 Euro pro Anleger die Rede. Man mag sagen, 100 000 Euro seien viel Geld. Aber einem Bürger, der, beispielsweise für den Erwerb einer Eigentumswohnung, 200 000 Euro gespart und dieses Geld bei einer Bank angelegt hat, würden, wenn diese Bank pleitegeht, in Zukunft nur noch 100 000 Euro erstattet werden. Dadurch würde er im Vergleich zur jetzigen Situation, mit der Institutssicherung der Sparkassen und Genossenschaftsbanken, schlechter gestellt.

Wir sind der Meinung, dass der vorliegende Vorschlag nicht zur Bankenrealität in Deutschland passt. Ich habe meinen Vorrednern zugehört: Es besteht Einigkeit darin, dass ein Handeln auf EU-Ebene nicht erforderlich ist und sogar das Subsidiaritätsprinzip verletzt, wonach all das, was vor Ort geregelt werden kann, nicht europaweit zu regeln ist.

Wir werden dem Koalitionsantrag unsere Zustimmung geben, insbesondere auch der Subsidiaritätsrüge, weil wir finden, dass die Subsidiaritätsrüge ein wichtiges Signal des Bundestags ist, dass wir die in der Krise erprobten Institutssicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken nicht gefährdet sehen wollen.

Sie mag vielleicht die Unterstützung der Linken für Ihren Antrag überraschen; aber im Gegensatz zu Ihnen machen wir unsere Abstimmung vom Inhalt abhängig und nicht von der Urheberschaft der Partei.

(Beifall bei der LINKEN)

Das unterscheidet uns von Ihnen. Sie würden eher behaupten, dass die Erde eine Scheibe sei, wenn die Linke etwas Gegenteiliges in einen Antrag schreiben würde.

(Dr. Daniel Volk [FDP]: Dass die Erde eine Scheibe ist, behaupten Sie!)

Aber das ist kein seriöses Politikverständnis.

Ich muss aber sehr deutlich sagen: Es gibt sehr wohl Handlungsbedarf beim Thema Einlagensicherung jenseits der Genossenschaftsbanken und der Sparkassen. Wenn man sich den Fall HRE anschaut, merkt man, dass da nicht alles in Butter ist, wie Sie es hier dargestellt haben. Ich muss Sie fragen: Warum handeln Sie nicht endlich? Wenn Sie sagen, es brauche diesen Vorschlag von der Europäischen Union nicht, dann müssten Sie hier endlich handeln. Ich habe Ihren Reden eben gut zugehört und nichts dazu vernommen, was Sie machen wollen, um die Einlagensicherung in Deutschland jenseits von Sparkassen und Genossenschaftsbanken zu verbessern.

Im Ausschuss wurden von den anderen Oppositionsfraktionen Bedenken gegen die Subsidiaritätsrüge erhoben. Es wurde gesagt, wir erreichten vielleicht nicht das Quorum. Man braucht ein Drittel der Parlamente, die das Quorum bilden. Es wurde gesagt, es sei besser, Gespräche zu führen. Nun muss man sagen: Die Subsidiaritätsrüge ist eher ein politisches als ein rechtliches Instrument. Sie ist auch nicht, wie hier gesagt wurde, das schärfste Schwert; denn es gibt noch die Subsidiaritätsklage. Wir wissen nicht, ob das Quorum erreicht wird. Die Parlamente einiger Staaten haben sich schon angeschlossen; das ist bereits gesagt worden. Aber wichtig ist, dass durch die Subsidiaritätsrüge eine öffentliche Aufmerksamkeit erzielt wird, die vielleicht auch andere Parlamente motiviert, sich damit auseinanderzusetzen und ihre Beteiligungsmöglichkeiten wahrzunehmen.

(Dr. Birgit Reinemund [FDP]: Genau!)

Das heißt, das Reden mit dem zuständigen Kommissar oder mit dem EU-Ausschuss ist keine Alternative zur Subsidiaritätsrüge. Man kann sowohl öffentlich rügen als auch das Gespräch suchen. Zu beidem fordern wir die Bundesregierung auf.

(Beifall bei der LINKEN)