- Persönliche Erklärung -
Ich halte nicht nur das Vermittlungsergebnis, sondern die gesamte Hartz-Gesetzgebung von Beginn an für verfassungswidrig, da Menschen bewusst und willentlich das soziokulturelle Existenzminimum verwehrt wurde und wird. Ihnen wird ein Leben in Würde und mit Teilhabe an der Gesellschaft verwehrt. Mit der Milchmädchenrechnung „5 plus 3“ verhindert man keine Armut, sondern verhöhnt die Betroffenen. Nicht einmal einen Inflationsausgleich bietet diese jämmerliche Erhöhung. Am Rande muss ich auch das undemokratische Verhalten der anderen Fraktionen im Vermittlungsverfahren kritisieren, die mittels Verfahrenstricks Kritik und ein Drängen auf eine verfassungskonforme Regelsatzberechnung etc. vom Verhandlungstisch fernhalten wollten. Doch der Kuhhandel der Hartz-IV-Parteien wird vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.
Scheinbar vergessen viele, dass es hier um Menschen geht. DIE LINKE tut dies nicht! Deshalb gilt nach wie vor und mehr denn je unsere Forderung „Hartz IV muss weg!“. Wir brauchen eine sanktionsfreie, armutsfeste und teilhabegewährende Grundsicherung von mindestens 500 Euro, eine bedarfsorientierte Kindergrundsicherung sowie einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde.
Hartz IV bleibt Armut und Ausgrenzung per Gesetz, und ich möchte nicht Teil eines verfassungswidrigen Kuhhandels zu Lasten benachteiligter Menschen sein. Daher habe ich dagegen gestimmt!