Zum Hauptinhalt springen

Demokratische Rechte ausbauen - BürgerInnen und Verbänden umfassende Beteiligungsmöglichkeit an Planungen ermöglichen

Rede von Lutz Heilmann,

Deutschland hat die diesen Gesetzentwürfen zu Grunde liegende EU-Richtlinie nicht einmal 1:1, sondern nur 1:0,6 umgesetzt und damit den Koalitionsvertrag gebrochen, der ja eine 1:1 Umsetzung aller Richtlinien vorsieht. Deutschland hat dabei die Grenze des rechtlich Zulässigen überschritten, so dass es fast keine Verbesserung insbesondere bei den Klagemöglichkeiten gegen Umweltverstöße gibt. Die Beteiligung von BürgerInnen und Verbänden ist der Bundesregierung anscheinend ein Dorn im Auge.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich hat die Regierung Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Århuskonvention und der EU-Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt. Ich bin mir aber sicher: Hätte die EU nicht bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, wären selbst die vorliegenden Gesetzentwürfe nicht zustande gekommen. Ich hätte mir von Regierungsseite und von Koalitionsseite ein bisschen mehr Selbstkritik gewünscht und nicht nur die Suche nach Ausreden. Die Gesetzentwürfe machen eines deutlich: Sie haben die Intention, dass Deutschland in diesen Bereichen europäisches Schlusslicht bleibt. Aber nicht nur das - es wurde schon angesprochen -: Mit diesen Gesetzentwürfen brechen Sie sogar Ihren Koalitionsvertrag, in dem Sie erklärten, EU-Richtlinien eins zu eins umzusetzen. Wie Umweltverbände jetzt feststellten, sind Ihre Gesetzentwürfe allenfalls eine Eins-zu-null-Komma-sechs-Umsetzung.
Worum geht es konkret? Sinn der Århuskonvention und der daraus abgeleiteten Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie von Verbänden an umweltrelevanten Entscheidungen zu verbessern und ihnen besseren Zugang zu Gerichten zu gewähren. Davon ist in Ihren Gesetzentwürfen nicht viel übrig geblieben. Im Gegenteil, Ihre Gesetzentwürfe zeigen, welch geringen Stellenwert Sie der demokratischen Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger beimessen.
Kollege Jung, ich muss Ihnen eins sagen: Für mich waren die Bürgerinnen und Bürger nie Bittsteller beim Staat. Für mich sind es die Bürgerinnen und Bürger, die sich das Gremium Staat geben, um ihre Ziele durchzusetzen.
Den Spielraum bei der Umsetzung der Richtlinie haben Sie über die Grenze des rechtlich Zulässigen hinaus ausgereizt. Zum Beispiel soll es keine Erweiterung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, vor Gericht zu ziehen, geben. In Deutschland wird es den Bürgerinnen und Bürgern deshalb auch weiterhin nur dann möglich sein, den Klageweg zu beschreiten, wenn sie persönlich betroffen sind. Wird also ein angrenzendes Naturschutzgebiet abgebaggert, ist der Klageweg versperrt. Umweltverbände erhalten ein Verbandsklagerecht nur bei drittschützenden Tatbeständen. Verbände, die sich für Umweltbelange einsetzen, können damit auch zukünftig nicht gegen Verstöße gegen den Naturschutz, den Tierschutz oder den Klimaschutz klagen.

(Beifall des Abg. Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU])

Zur Verdeutlichung: Bisher ist die Verbandsklage nur im Bundesnaturschutzgesetz geregelt; das wurde schon angesprochen. Klimaschutz, Tierschutz und die ökologische Intaktheit der Flüsse fallen nicht darunter. Eine Klagemöglichkeit auf diesen Gebieten ist somit nicht gegeben.
Aber selbst das Bundesnaturschutzgesetz wird dank der Föderalismusreform, die Sie vor wenigen Wochen im Eiltempo hier durchgezogen haben, bald das Papier nicht mehr wert sein, auf dem es steht. Denn mit Ihrer Föderalismusreform haben Sie die Zuständigkeit für den Naturschutz und damit auch die Verbandsklage den Ländern übertragen. Wenn man sich die Kampagnen gegen Umweltverbände in einigen Bundesländern anschaut, braucht man kein Prophet zu sein, um zu erkennen, dass die Verbandsklage bald der Vergangenheit angehören wird. Deshalb wird Ihr Gesetzentwurf unter Umständen zu der absurden Situation führen, dass die Naturschutzverbände künftig zwar gegen die Lärmbelästigung von Anwohnerinnen und Anwohnern klagen können, aber gerade nicht mehr in Naturschutzangelegenheiten.
Mit den vorgelegten Gesetzentwürfen bleibt Deutschland bei den Klagemöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände in Umweltangelegenheiten europäisches Schlusslicht. So bringen Sie Deutschland - was Sie immer wieder propagieren - nicht nach vorne. Deshalb lassen Sie uns die Chance nutzen und Deutschland vom letzten Platz wenigstens ins Mittelfeld zurückholen. Ich fordere Sie auf: Setzen Sie die Richtlinie wenigstens eins zu eins um und bleiben Sie Ihrem Koalitionsvertrag treu! Glauben Sie mir: Es fällt mir schwer genug, Sie an die Einhaltung Ihres Koalitionsvertrages zu erinnern.

(Ulrich Kelber [SPD]: Das steht gar nicht im Koalitionsvertrag!)

Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der LINKEN)