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Das Kindeswohl muss Vorrang haben

Rede von Diana Golze,

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen!

Stephan Kramer, Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, hat vor einigen Wochen ein, wie ich finde, sehr wichtiges Interview gegeben. Er hat darin gesagt - ich zitiere: "Wir müssen auch begründen, wie wir rechtfertigen, dass die körperliche Züchtigung eines Kindes - zu Recht -verboten ist, aber ihm ein Stück von der Vorhaut abzuschneiden soll in Ordnung sein."

Genau zu diesen Rechtfertigungen, zu diesen Gründen, die dafür sprechen, haben wir uns in den letzten Wochen intensiv ausgetauscht, auch in der Anhörung im Rechtsausschuss. Ich möchte einige der Themen, die dort angesprochen worden sind, noch einmal aufgreifen.

Da ist zunächst der Punkt der effektiven Schmerzbehandlung. In der Anhörung ist, wie ich finde, sehr deutlich geworden, dass die Anwendung der sogenannten Emla-Salbe, selbst wenn sie durch Schmerzzäpfchen ergänzt wird, aus der Sicht der Medizinerinnen und Mediziner absolut unzureichend ist. Ich frage diejenigen, die sich darüber noch keine Gedanken gemacht haben, ob sie sich einmal den Beipackzettel der Emla-Salbe angeschaut haben. Auf ihm steht - ich zitiere: "Die Wirksamkeit von Emla bei der Blutentnahme an der Ferse von Neugeborenen konnte durch Studien nicht belegt werden.
Sie ist also nicht einmal ausreichend, um die Blutentnahme an der Ferse schmerzfrei zu gestalten."

Es heißt dann weiter: "Bei der Beschneidung von Neugeborenen hat sich die Anwendung … allerdings als unbedenklich erwiesen." Sie ist also unbedenklich, aber nicht effektiv.

Deshalb finde ich, es ist zu wenig, wenn es in der Begründung des Regierungsentwurfs heißt, es könne wie bisher gehandhabt weitergehen. Ich werde aus diesem Grund dem Änderungsantrag des Abgeordneten Lischka und anderer zustimmen, in dem eine Rechtsverordnung gefordert wird, in der Mindeststandards auch für die Schmerzbehandlung festgelegt werden.

Professor Graf - er ist Arzt am Jüdischen Krankenhaus Berlin - hat in der Anhörung gesagt, dass in seinem Krankenhaus eine Beschneidung mit medizinischer Indikation erst nach dem zweiten Geburtstag des Kindes vorgenommen wird, genau aus den Gründen, dass erst dann eine wirklich wirksame Schmerzprävention erfolgen kann.
Meine Vorrednerinnen haben darauf verwiesen, dass die Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen soll. Ein Nichtarzt hat gar nicht die gleichen Möglichkeiten wie ein Arzt: Er darf gar keine wirklich wirksame Anästhesie vornehmen; das verbietet ihm das Arzneimittelgesetz. Die Rechtfertigung: „Wir wollen ja auch, dass die Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird“, ist also nicht haltbar; denn Nichtärzte dürfen gar nicht handeln, wie ein Arzt es darf.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Der Deutsche Ethikrat hat eine qualifizierte Schmerzbehandlung gefordert. An diesem Punkt bleibt der Gesetzentwurf der Bundesregierung deutlich hinter den Vorgaben des Deutschen Ethikrates zurück.

In meiner Fraktion haben wir sehr sachlich, sehr ausführlich, sehr intensiv über dieses Thema debattiert. Wir haben auch mit einem Betroffenen gesprochen. Er hat auf die Frage, warum erst jetzt solch eine Diskussion geführt wird und Widerstand aufkommt, gesagt: Bis zum Urteil des Landgerichts Köln dachte ich, ich wäre allein auf der Welt mit meinem Schmerz und meiner negativen Einstellung zur Beschneidung. Auch meine Eltern dachten, sie würden im Sinne des Kindeswohls handeln. Heute tut es ihnen unendlich leid, aber es ist nicht rückgängig zu machen. Die Betroffenen empfinden den Gesetzentwurf der Bundesregierung als zweite Entrechtung. Sie beginnen nun, sich zu organisieren; es gibt bereits Petitionen dazu. Ich finde diese Debatte daher äußerst richtig und wichtig.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die Debatte zur Beschneidung lief natürlich schon weit vor dem Kölner Urteil. Vor allem unter Kinder- und Jugendärzten ist sie geführt worden, aber auch in den Religionsgemeinschaften selbst, und sie wird auch nach der heutigen Beschlussfassung weitergehen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, Deutschland hat eine große Schuld auf sich geladen. Menschenrechte sind mit Füßen getreten worden. Jüdinnen und Juden, Muslimen und Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften ist unsägliches Leid zugefügt worden. Ich kann und will und werde das nie vergessen, ausblenden oder nicht berücksichtigen. Meine Generation trägt dafür selbstverständlich die politische Verantwortung. Sie trägt die politische Verantwortung auch dafür, deutlich zu machen, dass Menschenrechte in Deutschland heute zu Recht ein hohes Gut sind, das wir verteidigen müssen. Wir haben als Gesetzgeber die Verantwortung dafür.

Kinderrechte haben in den letzten Jahrzehnten zum Glück eine deutliche Aufwertung erfahren. Aber ich kann mich doch nicht glaubhaft für das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und Beteiligung sowie für die Schaffung kindgerechter Lebensverhältnisse einsetzen, wenn ich gleichzeitig sage: Die Rechte des Kindes hören dort auf, wo Religion anfängt.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Den Vorwurf, mein Einsatz für Kinderrechte sei nur vorgeschoben und in Wahrheit steckten antisemitische oder muslimfeindliche Einstellungen dahinter, weise ich in aller Deutlichkeit zurück.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich bin sehr froh über die sachliche Debatte hier im Plenum und auch über die kritischen Töne, die zum Beispiel auch aus dem Zentralrat der Juden gekommen sind und zum Ausdruck bringen, dass die Argumente des Kinderschutzes sehr ernst genommen werden.

Ich wünsche den jungen Männern, die schon jetzt davon betroffen sind, dass sie den Mut finden, sich anderen anzuvertrauen und ihre Einschätzungen über das, was mit ihnen geschehen ist, öffentlich zu machen. Ich wünsche ihnen die Kraft, die Debatte in die Gesellschaft zu tragen, vor allem in ihre Religionsgemeinschaften. Den zukünftigen Eltern wünsche ich die Chance, für ihre Kinder anders entscheiden zu dürfen, auch wenn der Gesetzentwurf der Bundesregierung heute eine Mehrheit findet.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)