Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
DIE LINKE begrüßt den Vorstoß der SPD-Fraktion, endlich eine Regelung zur Verwendung von so genannten Cookies im Telemediengesetz aufzunehmen. Die Verwendung von Cookies ist in vielen Fällen unbestritten sinnvoll. In den letzten Jahren hat aber vor allem die Nutzung von Cookies zum Aufzeichnen von Nutzerverhalten massiv zugenommen. Dazu werden Cookies angelegt, die ihren Dienst bis zu 30 oder mehr Jahre lang tun sollen und Informationen über besuchte Webseiten speichern. Gerade die Werbewirtschaft versucht auf diesem Weg immer ausgefeiltere Profile von Nutzerinnen und Nutzern zu erstellen, um zielgerichtet Werbung platzieren zu können. Dabei wird zwar betont, dass die Daten ausschließlich anonym erhoben und verarbeitet werden, in der Praxis lassen sich aber aus den Nutzungsprofilen durchaus Informationen über Personen ableiten, die sich dahinter verbergen.
Die Praxis im Umgang mit Cookies widerspricht dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestim-mung. Dieses sieht vor, dass Personen jederzeit wissen können müssen, wer welche Daten und Informationen über sie zu welchem Zweck besitzt und/oder verarbeitet. Die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist daher grundsätzlich an eine Einwilligung des Betroffenen gebunden. Bei Cookies ist dies regelmäßig nicht der Fall. Cookies werden von Webseitenbetreibern oftmals ohne vorherige Einwilligung platziert und ausgewertet. Hier besteht also Handlungsbedarf. Nicht um den Einsatz von Cookies zu verbieten, sondern um Nutzerinnen und Nutzer über diesen zu informieren und ihnen eine tatsächliche Wahlmöglichkeit zu bieten. Bisherige Opt-Out-Modelle im Umgang mit Cookies haben sich als nicht praxistauglich erwiesen. Informationen über den Einsatz von Cookies, deren Funktionsweise und die Art und Dauer der Datenspeicherung und Übermittlung finden sich heute oftmals nur auf Umwegen und versteckt in AGB oder im Impressum.
Der Vorschlag der SPD-Fraktion fußt auf einem Gesetzentwurf, der Mitte 2011 durch den Bundesrat beschlossen wurde. In der Begründung wird zurecht darauf hingewiesen, dass eine solche Regelung schon durch EU-Vorgaben im letzten Jahr hätte umgesetzt werden müssen. Bisher ist aber nichts passiert, die Bundesregierung hat nichts vorgelegt. Auf Kritik stößt die geplante Regelung vor allem bei der Werbewirtschaft – das wird niemanden verwundern. Hier wird eingewendet, dass es technische Probleme bei der Umsetzung eines Opt-In-Modells, also einer echten Einwilligung auf Basis von ausreichend Informationen, gäbe. Diese Kritik hat vor kurzem die Artikel29-Gruppe, also die Arbeitsgruppe der europäischen Datenschutzbeauftragten, aufgegriffen und einige Vorschläge auch zur technischen Umsetzung gemacht. Der Vorwurf, dass für Online-Werbung eine unangemessen hohe Zahl von Einwilligungen in die Verwendung der jeweiligen Cookies nötig wäre, läuft ins Leere. Tatsache ist doch, dass der Markt der Online-Werbung von einer überschaubaren Zahl großer Werbenetzwerke beherrscht und betrieben wird. Dort wären Einwilligungen also nur ein paar Mal zu erteilen oder eben nicht und vor allem nicht auf jeder einzelnen Website, die Werbung enthält. Auch bei der grafischen Umsetzung gibt es Beispiele, die zeigen, wie es gehen kann. Der Datenschutzbeauftragte Großbritanniens macht es auf seiner eigenen Website vor. Beim erstmaligen Besuch der Seite wird im Kopf der Seite darauf hingewiesen, dass Teile der angebotenen Dienste nur durch das Einwilligen in einen Cookie-Einsatz, nutzbar sind. Dort wird auf weitere Informationen zu Cookies hingewiesen und es kann in die Nut-zung mit einem Klick eingewilligt werden.
An der technischen Umsetzung eines datenschutzkonformen Einsatzes von Cookies sollten also keine Zweifel bestehen. DIE LINKE möchte die größtmögliche Freiheit der Nutzerinnen und Nutzer und den Schutz der informationellen Selbstbestimmung stärken und wird daher den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion wohlwollend begleiten.