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Chance für eine sinnvolle Reform des Unterhaltsrechts vertan - wieder zahlen die Kinder die Zeche für eine verfehlte Politik

Rede von Jörn Wunderlich,

Weder die Bekämpfung von Kinderarmut noch eine Politik zur Stärkung des Kindeswohls standen im Mittelpunkt der Reform des Unterhaltsrechts. Die Regierung hält an ihrem eingeschlagenen Weg fest: Zementieren sozialer Ungerechtigkeiten und verfestigen des Armutsrisikos von Kindern und Alleinerziehenden.

Jörn Wunderlich in der Debatte zum „Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts“,“ Erstes Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes“

Kinderarmut in Deutschland hat viele Seiten. Sie manifestiert sich als Mangel an Bildung, Gesundheit, Mobilität, Freizeitgestaltungsmöglichkeiten, Kultur, ja sogar an gesunder Ernährung. Der entscheidende Faktor ist dabei das tatsächlich verfügbare Einkommen. Etwa 1,7 Millionen Kinder befinden sich im Bezug von Sozialgeld und leben damit auf einem Einkommensniveau, das sie von einer angemessenen sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe ausschließt. Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF hat festgestellt, dass die Kinderarmut in Deutschland seit 1990 im Vergleich zu anderen Industrieländern überdurchschnittlich stark angestiegen ist. Die sozialstaatlichen Antworten darauf sind alles andere als ausreichend. Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss sind in der gegenwärtigen Form als Leistungssystem zur Verhinderung von Kinderarmut völlig ungeeignet. Die Bedarfsgemeinschaft bleibt eine sozialpolitische Fehlkonstruktion, weil sie dem Anspruch, das Existenzminimum von Kindern eigenständig und unabhängig vom Familieneinkommen abzusichern, nicht gerecht wird. Darüber hinaus wird ignoriert, dass Kinder eine eigenständige Bevölkerungsgruppe mit einem eigenständigen Anspruch auf einen Anteil an den gesellschaftlichen Ressourcen sind. Deshalb fordern wir eine Kindergrundsicherung als soziales Recht für jedes Kindes, in Form eines individualisierten und existenzsichernden Anspruchs unabhängig vom sozialen Status der Eltern. Zur Existenzsicherung von Kindern Alleinerziehender gehören auch monatliche Unterhaltszahlungen. Soweit die Theorie. Wie viele Kinder ihren Unterhalt tatsächlich erhalten, zeigen die Ergebnisse einer Studie zur Zahlungsmoral unterhaltspflichtiger Eltern. Danach erhalten etwa ein Drittel der Kinder den Unterhalt regelmäßig und in voller Höhe. Ein weiteres Drittel erhält ihn unregelmäßig oder in zu geringer Höhe. Das letzte Drittel bekommt ihn selten oder nie. Wird der Unterhalt nicht gezahlt, geht der Staat aus der Unterhaltsvorschusskasse zunächst in Vorleistung. Hier wollen Sie Anpassungen vornehmen, vor allem durch die Anknüpfung der Unterhaltsvorschussleistungen an den gesetzlich definierten Mindestunterhalt. Wir begrüßen die Abkehr von der Ost - West Differenzierung der Höhe des maximalen und minimalen Unterhaltsvorschusses. Trotzdem kommt es - und nicht nur nach unseren Aussagen - zu keiner nennenswerten Erhöhung beim Unterhaltsvorschuss. Der Grund hierfür liegt in der vollen Anrechung des Kindergeldes auf den Leistungsbezug, der bisher nur hälftig stattfand. Als Begründung stellen Sie fest, dass auch das Kindergeld eine Leistung ist, die der Existenzsicherung des Kindes dient. Eine Verbesserung für die Betroffenen bleibt damit jedenfalls aus, denn im Ergebnis bleiben die Leistungsbeträge auf dem gleichen niedrigen Niveau erhalten. Schade ist, dass gegenwärtig die Chance vertan wird, die zeitliche Befristung der Vorschussleistung auszudehnen. Zwar ist die überwiegende Zahl der Fälle von Unterhaltsvorschussleistungen von kurzer Dauer, jedoch die Zahl der „Wiederholungsfälle“ eklatant. Im Hinblick auf die gegenwärtige Arbeitsmarktsituation darf nicht übersehen werden, dass die Kinder aufgrund entstehender Arbeitslosigkeit des Barunterhaltsverpflichteten und der zeitlichen Befristung, die Leidtragenden sind. Wieder sind es die Kinder, die im Ergebnis die Zeche für eine verfehlte Politik zahlen müssen. Das muss sich ändern! Deshalb fordern wir die Aufhebung der Befristung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Sie versprechen in der Öffentlichkeit, dass das Unterhaltsgesetz im Interesse des Kindes und zur Stärkung des Kindeswohl verändert wird. Tatsache ist: Sie zementieren auch in der Reform zum Unterhaltsrecht soziale Ungerechtigkeiten und verfestigen das Armutsrisiko von Kindern und Alleinerziehenden. Und dies wird auch nicht durch die Änderung der Rangfolge im Unterhaltsrecht geändert. Unter Zugrundelegung des existierenden Realsplittings, bei Berücksichtigung der steuerlichen Abzugsfähigkeit nach § 10 I 1 EStG für den Ehegattenunterhalt, wird nach dem Modell der Regierung das monatliche Einkommen bei den betreuenden Elternteil insgesamt geringer ausfallen, bei gleich bleibendem Selbstbehalt des Verpflichteten. Die Kinder bekommen vorrangig Unterhalt, die in der Regel betreuende Mutter fällt durch den Rost, wobei insgesamt wieder die Familie finanziell leidet. Die einzigen, welche Vorteile daraus ziehen, sind unter dem Strich die Finanzämter. Hier wird wieder einmal den Familien in die Tasche gegriffen. Deshalb müssen Sie sich fragen lassen, wie ihre „Reförmchen“ zu einer nachhaltigen Bekämpfung nicht nur von Kinderarmut in Deutschland beitragen können. Und wie ist die Reform gleichstellungspolitisch zu bewerten? Grundsätzlich ist der Aussage zuzustimmen, dass Erwachsene zunächst selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen sollen, während Kinder dazu natürlich nicht in der Lage sind. Auf den ersten Blick ist daher eine Veränderung der Rangfolge im Mangelfall - und nur darum geht es hier - zugunsten der Kinder überzeugend. Die Folge wird sein, dass geschiedene Frauen, die ihre Existenz nicht eigenständig sichern können, statt Unterhalt stärker auf Sozialleistungen angewiesen sein werden - wie der Gesetzentwurf auch einräumt. Wer aber nacheheliche Eigenverantwortung einfordert, muss sich allerdings fragen lassen, welchem Leitbild von ehelicher Arbeitsteilung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefolgt wird. Schlicht, Eigenverantwortung nach der Ehe zu fordern und die Möglichkeiten für Beschränkung der Unterhaltsansprüche zu schaffen, genügt unserer Ansicht nach nicht. Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt, schlechte Kinderbetreuungsinfrastruktur in vielen Bundesländern, Entgeltdiskriminierungen und auch das Ehegattensplitting tragen nicht zu einem Leitbild der Eigenverantwortung für (Ehe)frauen bei. Dies gilt es zu ändern - aber nicht punktuell im Unterhaltsrecht! Wir fordern in diesem Zusammenhang : ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland einen konsequenten Ausbau einer elternbeitragsfreien flächendeckenden Kinderbetreuung, um lückenlose Erwerbsbiografien beider Elternteile zu gewährleisten, eine Kindergrundsicherung in Form eines individualisierten Anspruchs unabhängig vom sozialen Status der Eltern.

(Die Rede wurde zu Protokoll gegeben.)