Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wohnen wird immer teurer. Das gilt nicht nur für Mietwohnungen, sondern auch für Eigenheime; denn die Preise für Boden, für Bau, für Wohnungen sind in den vergangenen zehn Jahren explodiert, und sie steigen weiter.
Der Traum vom eigenen Haus gerät für viele Menschen immer mehr in weite Ferne, für Menschen mit Durchschnittseinkommen wird er immer unerschwinglicher, wegen der steigenden Kosten, aber auch, weil die Mieten einen immer größeren Teil der Einkommen auffressen. Dagegen könnte man sehr viel tun,
(Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Das stimmt!)
höhere Löhne und niedrigere Mieten zum Beispiel.
(Beifall bei der LINKEN)
Oder eine Begrenzung der Bodenpreise durch einen Bodenpreisdeckel.
(Beifall bei der LINKEN)
Oder dafür sorgen, dass bundesweit Mietendeckel gelten.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Abwarten, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt!)
Alles das fordert Die Linke seit vielen Jahren, doch bei der Regierung Fehlanzeige.
(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Zu Recht!)
Heute sprechen wir über eine andere, über eine kleinere Stellschraube, nämlich über die Begrenzung von Maklergebühren. Wer in Deutschland eine Wohnung kauft, muss in aller Regel neben hohen Kaufpreisen auch noch hohe Maklergebühren übernehmen, bis zu 7 Prozent des Kaufpreises zusätzlich. Wer eine Eigentumswohnung für 430 000 Euro kauft, muss also zusätzlich 30 000 Euro Maklerkosten zahlen. Das ist doch eine absurd hohe Summe! In Großbritannien und in den Niederlanden liegen die Gebühren unter 2 Prozent; daran sollten wir uns ein Beispiel nehmen!
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Ist ein ganz anderes System, Frau Kollegin!)
Diese hohen Gebühren stehen auch in keinem Verhältnis zur Leistung des Maklers; denn in angespannten Wohnungsmärkten ist der Verkauf einer Wohnung oft ohne besonderen Aufwand möglich – weil ja jeder froh ist, der überhaupt was abkriegt. Deswegen sagen wir: Maklergebühren müssen auch in der Höhe begrenzt werden. 2 Prozent vom Kaufpreis sind genug.
(Beifall bei der LINKEN)
Der zweite Weg zu einer Kostenreduzierung wäre in der Tat das Bestellerprinzip, will heißen: Wie in einer Kneipe sollte gelten: Wer bestellt, der bezahlt. In der Praxis ist es aber häufig so, dass der Verkäufer oder die Verkäuferin bestellt und der Käufer die Kosten trägt, zum Teil oder zum großen Teil ganz allein. Das Bestellerprinzip ist im Mietwohnungsmarkt eingeführt worden; es sollte endlich auch beim Kauf von Eigenheimen gelten.
(Beifall bei der LINKEN)
Und es war ja ursprünglich auch geplant, im Referentenentwurf. Aber leider hat die Koalition – ich vermute, insbesondere die Union; wie so häufig – dem Druck der Lobby nachgegeben, in dem Fall der Maklerlobby.
(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Wir sind unserem Verstand gefolgt; das reicht!)
Ohne eine Begrenzung der Gebühren und ohne das Bestellerprinzip erfüllt das Gesetz einfach nicht seinen Zweck.
(Beifall bei der LINKEN)
Meine Damen und Herren, wir als Linke haben klar gesagt: Ob Miete oder Eigenheim, Wohnen muss bezahlbar sein. Schon wieder wird heute eine Chance vertan, der Kostenexplosion Einhalt zu gebieten. Und das finde ich überaus schade.
(Beifall bei der LINKEN – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Sie waren schon mal kämpferischer, Frau Kollegin!)