Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen,
bei einem Gesetz zur Ergänzung eines bestehenden Gesetzes erwartet man eine Schließung der zahlreichen Lücken, die entweder bei der Verabschiedung des Gesetzes schon bestanden hatten oder die im Laufe der Zeit neu hinzugekommen sind.
Doch die Bundesregierung bleibt ihren kleinen Tippelschritten treu, auch bei dem Gesetz zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes: Zwar wird durch die Einbeziehung von Glücksspielen im Internet eine wesentliche Lücke für die Verhinderung von Geldwäsche geschlossen. Doch die zahllosen anderen Baustellen bleiben offen.
Insbesondere an das Kernproblem der Geldwäschebekämpfung in Deutschland traut sich die Bundesregierung weiterhin nicht: Die völlig unzureichende Durchführung der Geldwäsche-aufsicht und –kontrollen im Nichtbankensektor - trotz Kritik von vielen Seiten, z.B. von dem Bund Deutscher Kriminalbeamter oder der Financial Action Task Force (FATF), die die inter-nationalen Standards festlegt und zu deren Umsetzung sich die Bundesrepublik verpflichtet hat.
Im Nichtfinanzsektor liegt bekanntlich die Zuständigkeit für die Aufsicht bei den Bundeslän-dern. Diese gaben sie in vielen Ländern an die Kommunen weiter. Mit der Zuständigkeit der Länder und Kommunen ging allerdings keine finanzielle Unterstützung einher. Insbesondere die Kommunen blieben auf sich allein gestellt. Darüber hinaus kommt es zu großen Abstim-mungs- und Koordinierungsproblemen, wenn in mehreren Bundesländern zu ermitteln ist.
Die meisten Mitarbeiter in den Kommunalverwaltungen, die zur Bekämpfung der Geldwä-sche eingesetzt werden, haben keine einschlägige Ausbildung, erst recht keine Erfahrung. Beispielsweise wurden sogar Beschäftigte des Standesamtes eingesetzt.
Doch selbst wenn die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bisher in der Gewerbe-aufsicht tätig sind, können sie ihre Aufsichtsaufgaben nicht wahrnehmen, weil weiterhin sowohl Ausbildung als auch Kapazitäten fehlen. Geldwäschekontrollen sind etwas völlig an-deres als Hygienekontrollen. Da muss Mann oder Frau über umfangreiche, langjährige Kenntnisse und Erfahrungen in der Buchhaltung und im Steuerrecht verfügen, um den Tricks der Geldwäscher auf die Spur zu kommen.
Seit der letzten Novelle des Geldwäschegesetzes 2011 sind zusätzlich noch die Versiche-rungsvertreter und Versicherungsmakler, der Einzelhandel, der Großhandel sowie die Im-mobilienmakler zu überwachen, ob sie die Vorschriften des Geldwäschegesetzes umgesetzt haben. Wie soll das funktionieren? Bereits vorher war die Gewerbeaufsicht in Deutschland völlig unzureichend ausgestattet.
Auch die Zersplitterung auf die örtlichen Ordnungsbehörden erleichtert es den Tätern un-gemein, ihr aus kriminellen Geschäften erzieltes Geld in Deutschland risikolos in den legalen Geldkreislauf einzuführen, sofern das nicht über Banken erfolgt.
Wie soll da eine Bekämpfung der Geldwäsche gelingen, die auch nur im Ansatz das Wort „Bekämpfung“ rechtfertigen würde?
Das sind auch keine Anlaufschwierigkeiten mehr. Es ist nicht die noch fehlende Ausbildung und Schulung der insbesondere von den jeweiligen Kommunalverwaltungen eingesetzten Bediensteten. Es sind nicht die noch fehlenden personellen Ressourcen und Kapazitäten auf Seiten der Länder und Kommunen. Sondern es ist der falscher Ansatz, der den Geldwäschern in Deutschland Tür und Tor geöffnet hat.
Wie bei den Banken muss die Kontrolle der Geldwäschevorschriften eine Bundesaufgabe werden. Das empfehlen nicht nur die Fachleute, sondern auch der Bundesrat. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Vielen Dank.