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Bürgerschaftliches Engagement stärker öffentlich anerkennen

Rede von Katrin Kunert,

204. Sitzung des Deutschen Bundestages
Donnerstag, dem 8. November 2012
TOP 3a, 3b
Drucksachen 17/11316, 17/5713

Katrin Kunert (DIE LINKE):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Buschmann, meine Oma hat immer gesagt: Wenn du etwas nicht verstehst, dann sprich nicht darüber.
(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN und der SPD)

Ja, das bürgerschaftliche Engagement in der Gesellschaft muss gestärkt und unterstützt werden.
(Volker Kauder (CDU/CSU): Dann sollten Sie jetzt mal abtreten!)
Die Linke sagt allen ehrenamtlich Tätigen in Deutschland ausdrücklich Danke, weil wir auf dieses Engagement bauen.
(Unruhe bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich möchte Sie von der CDU bitten, das Kauder-Welsch zu unterlassen.
(Beifall bei der LINKEN)

Neben vielen anderen Dingen, die Sie mit diesem Gesetzentwurf verändern wollen, geht es insbesondere um die Anhebung der Grenzen für Ehrenamtspauschalen und Freibeträge. Frau Höll hat bereits gesagt, dass viele gar nicht in den Genuss kommen, höhere Freibeträge geltend zu machen. Die Ehrenamtlichen wollen auch gar nicht, dass man sich darauf konzentriert. Was wir und die Ehrenamtlichen wollen, ist eine Stärkung der Anerkennungskultur, was das ehrenamtliche Engagement in der Bundesrepublik betrifft.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN - Dr. Daniel Volk (FDP): Das haben wir doch!)

Herr Steffel, es geht nicht um Nörgelei und kleinteilige Kritik; aber wir müssen das Gesetz sehr wohl daraufhin überprüfen, ob wir alle würdigen, die in diesem Land ehrenamtlich tätig sind, oder ob wir das nicht tun. Wir schlagen vor, über diesen Gesetzentwurf in einer Anhörung intensiv zu diskutieren und auch diejenigen, die sich ehrenamtlich betätigen, zu Wort kommen zu lassen.
(Beifall bei der LINKEN)

Ich will einige Fragen stellen, die mir von ehrenamtlich Tätigen aus meinem Wahlkreis mitgegeben wurden: Unter welchen Bedingungen leisten Feuerwehrleute ihren Dienst? Haben sie ausreichend Unterstützung, wenn sie von schweren Unfällen zurückkommen, zu denen sie gerufen werden? Wie sieht es aus mit der Freistellung in Betrieben? Wie kann man dies für die Kameradinnen und Kameraden bei der Feuerwehr besser regeln? Wie geht der Gesetzgeber mit der Forderung um, über zusätzliche Rentenpunkte für langjährige Mitglieder der Feuerwehr nachzudenken?
(Beifall der Abg. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE))

Wie können wir Lehrerinnen und Lehrer unterstützen, die sich nach der Schule um Kinder und Jugendliche kümmern? Kann man ihre Arbeit vielleicht durch Abgeltungsstunden usw. unterstützen? Warum sind die Ausgabestellen der Tafeln im Land immer in stark sanierungsbedürftigen Räumen untergebracht? Warum müssen Sportvereine immer höhere Kosten tragen, wenn sie Sportanlagen der Kommunen nutzen? Wie kann Ehrenamt im ländlichen Raum weiterhin funktionieren, wenn die Bevölkerung immer älter und weniger wird? - Das sind Fragen, die wir gemeinsam mit den Ländern, den Kommunen und den ehrenamtlich Tätigen klären sollten.

Ihre Würdigung des Ehrenamts beschränkt sich im monetären Bereich leider nur auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Nachdem Sie im Gesundheitssystem eine Zweiklassengesellschaft geschaffen haben, setzen Sie dies im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements leider fort. Ich will Ihnen auch sagen, warum. Die CDU lächelt bei diesen Ausführungen.
(Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Bei uns ist der Spaß nicht verboten! Bei Ihnen schon!)

Während normale Erwerbstätige beim Überschreiten ihrer Freibetragsgrenze nur für einen Teil Steuern abzuführen haben, wird dem Arbeitslosengeld-II-Beziehenden oberhalb der Freibetragsgrenze die Aufwandsentschädigung zu 100 Prozent abgezogen bzw. auf den Regelsatz angerechnet.
(Christian Freiherr von Stetten (CDU/CSU): Das ist in Baden-Württemberg gut geregelt!)
Das ist für die Linke nicht hinnehmbar,
(Beifall bei der LINKEN)

übrigens auch deshalb, weil wir in diesem Hause überhaupt nicht darüber reden, ob Vergütungen für Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten vielleicht auch in entsprechendem Umfang von den Diäten abgezogen werden sollten.
(Marco Buschmann (FDP): Das ist doch kein Nebentätigkeitsthema!)

Aber bei Arbeitslosengeld-II-Beziehenden gehen wir so brutal heran und ziehen ihnen die Entschädigung ab.
(Dr. Birgit Reinemund (FDP): Das stimmt doch gar nicht! Da ist die Kollegin falsch informiert!)

Sie setzen sich überhaupt nicht mit der Frage auseinander, warum Aufwandsentschädigungen keine Gegenleistung für erbrachte Arbeit sind, sondern Ersatz für erbrachten Aufwand. Haben Sie sich einmal gefragt, warum in Kommunalverfassungen geregelt ist, wie hoch die Aufwandsentschädigungen sind? Haben Sie sich einmal gefragt, warum in Kommunen Verordnungen oder Satzungen zum Ehrenamt beschlossen werden? Darin wird geregelt, wie groß eine Körperschaft ist, welchen Umfang die Aufgabe hat, welcher Aufwand damit verbunden ist und welche Anforderungen an Qualifikationen es gibt. All dies hat nämlich Auswirkungen auf die Höhe einer Aufwandsentschädigung. Diese Fragen haben Sie nicht beantwortet.

Bei den Arbeitslosengeld-II-Beziehenden stellen Sie sich diese Fragen erst gar nicht. Sie glauben immer noch, die Erwerbslosigkeit in Deutschland bekämpfen zu können, indem Sie die Erwerbslosen bekämpfen. Das kann nicht sein.
(Beifall bei der LINKEN - Dr. Frank Steffel (CDU/CSU): Zu welchem Thema reden Sie eigentlich?)

Sie verpeilen völlig, dass bürgerschaftliches Engagement wertvoll ist, egal von wem es erbracht wird. Circa 25 Prozent der Arbeitslosengeld-II-Beziehenden bekleiden ein Ehrenamt. Ich möchte Ihnen gern ein Beispiel nennen:
Kerstin ist seit Jahren mit Leib und Seele Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr im Land Brandenburg. Sie war im Kreis für die Ausbildung im Bereich ABC-Unfälle und für den Umgang mit Kampfmitteln, Tierseuchen und Terroranschlägen zuständig. Regelmäßig hat sie dazu Lehrgänge durchgeführt. Zudem war sie Jugendwartin bei der Jugendfeuerwehr und war für die Ausbildung von 300 Feuerwehrleuten zuständig. Sie war auch Sicherheitspartnerin der Polizei.
Das alles sind Tätigkeiten, für die ein hohes Maß an Qualifikation, Engagement und Disziplin erforderlich sind. Die Anrechnungspraxis hat dazu geführt, dass sie ihre Ehrenämter aufgegeben hat. Sie hat zwei Berufe, in denen sie arbeiten könnte. Entsprechende Möglichkeiten hat sie aber vor Ort nicht; sie bezieht daher Arbeitslosengeld II. Sie kann demnächst vielleicht wieder eine neue Arbeit finden und würde die ehrenamtliche Tätigkeit wieder aufnehmen.

Ich zitiere aus einer Pressemitteilung der Bundesregierung: „Bürgerschaftliches Engagement ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft.“ Das Problem aber ist: Diesen Grundpfeiler reißen Sie in dem von mir gerade erwähnten Bereich ein. Er ist aber viel zu wichtig für die Gesellschaft. Bürgerschaftliches Engagement von Langzeitarbeitslosen dürfen Sie nicht weiter diskriminieren. Die Linke fordert, diese Anrechnungspraxis abzuschaffen.

Schönen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)