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Birgit Benz: Rückwurfverbot sicherstellen, Beifang reduzieren

Rede von Birgit Menz,

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die Meere und Ozeane unseres Planeten sind Heimat für unzählige Tiere und Pflanzen und ernähren Millionen von Menschen in allen Teilen der Erde. Klimawandel, Umweltverschmutzung und Überfischung stellen das Ökosystem Meer vor noch nie dagewesene Herausforderungen. Die intensive Bewirtschaftung der Gewässer der letzten Jahre trägt unweigerlich dazu bei, dass nicht nur die Ernährungssicherheit vieler Menschen auf dem Spiel steht, sondern ganze Ökosysteme zu kollabieren drohen.

Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Seefische­reigesetzes soll dem Ziel der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union, die Fischpopulationen zu stabilisieren und eine nachhaltige Bewirtschaftung der Meere zu erreichen, Rechnung getragen werden. Dabei spielt die Kontrolle einer Anlandungsverpflichtung eine wichtige Rolle; denn pro Jahr landen unter anderem durch umweltgefährdende Fangmethoden viele Millionen Tonnen Meereslebewesen unbeabsichtigt – sprich: zusätzlich – in den Netzen, der sogenannte Beifang.

Dass dieser vor 2015 einfach über Bord geworfen werden durfte, führte zu einer riesigen Verschwendung von Meereslebewesen aus rein wirtschaftlichen Gründen; denn die meisten der zurückgeworfenen Fische überlebten diese Strapaze nicht. Mit dem Rückwurfverbot schob die EU dieser verschwenderischen Praxis endlich einen Riegel vor.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Entsprechend der Anlandungsverpflichtung muss nun der gesamte Fang an Bord verbleiben und auf die Quoten angerechnet werden. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Einhaltung des Rückwurfverbotes sicherzustellen und die detaillierten Dokumentationen aller Fangreisen zu kontrollieren. Im Rahmen einer Bewertung werden dabei verschiedene Kriterien wie der Schadenswert, die wirtschaftliche Lage der Täterin und der Täter oder Ausmaß oder Wiederholung des Verstoßes berücksichtigt.

Aus dem Gesetzentwurf geht nicht hervor, dass ab 2017 auch ein strengerer Maßstab für die Bewertung des Anlandungsgebots in Kraft tritt. Zwar ist geregelt, welches Bußgeld zu verhängen oder welches Strafverfahren im Falle eines schweren Verstoßes einzuleiten ist, jedoch ist nicht erklärt, worin dieser schwere Verstoß besteht.

Im Sinne der Transparenz sollten die inhaltlichen Kriterien für die Bewertung von Verstößen aufgeführt werden, um Klarheit für die Fischerinnen und Fischer zu schaffen.

(Beifall bei der LINKEN)

Auch die im Gesetz vorgesehene Ermächtigung des Landwirtschaftsministeriums, die Überwachung und die Fischereiaufsicht auf die Behörden der Zollverwaltung und der Bundespolizei zu übertragen, ist zumindest kritisch zu hinterfragen. Zwar sind solche Amtshilfen in vielen Bereichen üblich,

(Johann Saathoff [SPD]: Amtshilfe ist was ganz anderes!)

jedoch sehen wir hier derzeit das Problem, ob überhaupt ausreichende personelle und technische Ressourcen vorhanden sind, die eine effektive und verlässliche Kontrolle garantieren und nicht zur Überlastung der zuständigen Beamten und Beamtinnen führen.

Neben der ökologischen Entwicklung muss die aktuelle sowie die zukünftige Fischereipolitik sozial gerecht ausgestaltet werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Vor allem kleine und mittlere Betriebe sehen durch Fangquoten und Schonzeiten ihre Existenz bedroht.

Um die maritime Umwelt ebenso wie die Existenz der Küstenfischerei zu schützen, braucht es ein vernünftiges, existenzsicherndes Modell, welches ein Fortbestehen dieses Berufsstandes garantiert.

(Beifall bei der LINKEN)

Um Fischpopulationen zu stabilisieren und eine nachhaltige Bewirtschaftung der Meere zu erreichen, kann ein konsequentes Umsetzen des Rückwurfverbotes jedoch nur der Anfang sein. Die Linke fordert deshalb, die Fangquoten streng nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen festzulegen, gänzlich auf Grund- und Schleppnetze zu verzichten und alternative Fangmethoden, die den sogenannten Beifang vermeiden und die Meeresumwelt schonen, zu fördern.

Danke.

(Beifall bei der LINKEN)