Rede zur Plenarsitzung am 05. März - Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Vorrang Erneuerbarer Energien (Zusatztagesordnungspunkt 5)
- zu Protokoll
In ihrer Rede unterstützt Eva Bulling-Schröter neue Regeln im Erneuerbaren Energie Gesetz, mit denen Betreiber von Biomasseanlagen zur gleichzeitigen Strom- und Wärmeabgabe gedrängt werden sollen. Denn aneinander gereihte Einzelanlagen stellen faktisch eine Großanlage dar. Sie erfordern enorme Biomassemengen, die Fruchtfolge und regionale Kreisläufe werden vernachlässigt. Außerhalb von Ortschaften angesiedelt, produzieren sie ausschließlich Strom, die Wärmeenergie verpufft in die Umgebung.Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE):
Biomasse hat unter den erneuerbaren Energien eine besondere Stellung:
Sie ist grundlastfähig und speicherbar; sie ist aber auch nicht vollständig CO2-neutral und kann zur Überlastung wertvoller Böden führen. Deshalb ist es erforderlich, Biomasse zur Energieerzeugung möglichst wirkungsvoll einzusetzen. Je Hektar Energiepflanzen muss die Energieausbeute so hoch und die Treibhausgaswirkung so gering wie möglich sein.
Biogas ist deshalb die erste Wahl, weil eine große Bandbreite an pflanzlichen Eingangsstoffen genutzt werden kann und bei hohen Energieerträgen die gleichzeitige
Strom- und Wärmenutzung möglich ist. Auch kann Biogas ins Erdgasnetz eingespeist werden oder Fahrzeuge antreiben.
Da nur begrenzt Flächen zur Verfügung stehen, sind aber auch bei Biogas hohe Nachhaltigkeitsstandards nötig, um den Naturhaushalt nicht zu überfordern und
Konflikte mit der Nahrungsmittelproduktion zu vermeiden. Und genau an diesem Punkt stößt eine groß dimensionierte Biogaserzeugung an ihre Grenzen. Aneinandergereihte
Einzelanlagen auf einem Gelände stellen faktisch eine Großanlage dar.
Sie erfordern enorme Biomassemengen und sind meist ausschließlich auf Maissilage eingestellt. Die Fruchtfolge und regionale Kreisläufe werden vernachlässigt. Außerhalb von Ortschaften angesiedelt, produzieren sie ausschließlich Strom, und die Wärmeenergie verpufft in die Umgebung. Das ist schlicht Verschwendung knapper und wertvoller Rohstoffe.
Deshalb ist die neue Regelung im EEG 2009 richtig, die Betreiber von Biomasseanlagen zur gleichzeitigen Strom- und Wärmeabgabe zu zwingen und die EEG-Förderung zugunsten kleinerer Anlagen nach der Größe auszurichten.
Der Antrag der FDP geht deshalb in die falsche Richtung. Das ist aber bei den Liberalen nicht verwunderlich - haben sie das EEG ja ohnehin stets bekämpft.
Viel sinnvoller ist es, die Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz endlich so durchzusetzen, dass sich die Abgabe ins Netz für die Anlagenbetreiber auch lohnt. Dazu ist es erforderlich, die Erdgasunternehmen zur Aufnahme von bis zehn Prozent Biogas zu verpflichten.
Auch die Aufbereitung auf Einspeisequalität muss Sache der Röhrenbetreiber sein, damit die Biogaslieferanten nicht zu unerfüllbaren technischen Anforderungen gezwungen werden können.
Der Gesetzentwurf der FDP weist zwar auf ein Problem einzelner Betreiber von Biogasanlagen hin. Man muss aber auch klar sagen, dass hier das EEG gezielt umgangen wurde und Anlagen zu einem Zeitpunkt aufgebaut wurden, als absehbar war, dass eine strengere Regelung im EEG 2009 kommen würde. Die Linke wird einer Verwässerung des EEG nicht zustimmen und lehnt den Vorschlag der FDP deshalb ab.