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Bezahlbare Krankenversicherung für Selbständige

Rede von Frank Spieth,

Linke will endlich Beitragsgerechtigkeit für alle schaffen.

 

Die Rede ging zu Protokoll

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht uns mit unserem Antrag um die Lösung zweier unterschiedlicher Probleme: Selbständigen, die privat krankenversichert sind und Unterhaltsleistungen nach Hartz-IV erhalten, konnten bis 2008 in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Seit Anfang 2009 gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Wer privat krankenversichert ist, muss in der privaten Krankenversicherung bleiben. Eine private Krankenversicherung mit den gleichen Leistungen wie sie in der Gesetzlichen Krankenversicherung gelten, im sogenannten Basistarif, kostet den Betroffenen 284,81 Euro. Bei von Hartz-IV betroffenen Selbständigen übernimmt die Arge aktuell 124,32 Euro. Der Betroffene muss also 160,49 Euro aus seinem Regelsatz von 359 Euro zahlen! Es blieben also noch 198,51 Euro zum leben - pro Monat und nicht pro Woche!

Das Bundesarbeitsministerium hat auf unsere diesbezügliche Anfrage eindeutig auf die Verfassungswidrigkeit dieser Regelung hingewiesen. Es hat erklärt, dass aus den Unterhaltsleistungen in Höhe von 359 Euro keine Versicherungsbeiträge abgezogen werden dürfen, weil sonst das Existenzminimum unterschritten würde.

Alle Versuche, dies vernünftig zu regeln, sind bisher an der Koalition gescheitert. Die Folge: Viele Betroffene versuchen deswegen der Krankenversicherungspflicht zu entgehen und bleiben unversichert. Viele reichen nur die 124,32 Euro von der Arge an ihre Krankenversicherung weiter. Die muss dann, so ist das im Gesetz geregelt, zwar auch weiterhin volle Leistungen erbringen, erwirbt aber zivilrechtliche Ansprüche gegen den Versicherten. Jederzeit können die Versicherungsunternehmen diese Ansprüche per Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsantrag, Gerichtsvollzieher und Pfändung geltend machen. Das führt am Ende zum Offenbarungseid.

Der gesetzliche Zwang zur privaten Überschuldung muss weg - ob die Lücke durch Steuergelder, die private Krankenversicherung oder auf einem anderen Weg gelöst wird, soll die Bundesregierung entscheiden. Jede Regelung ist besser als die, die wir jetzt haben. Nichts anderes wollen wir mit unserem Antrag.

Der Koalition ist das Problem von Anfang an bekannt. Sie konnte sich auf keine Lösung verständigen. In der ersten Lesung unseres Antrags am 14.05.2009 erklärte uns die Bundesregierung im Plenum, man werde das Problem lösen.

Die Betroffenen, mit denen ich gesprochen habe, hatten die Hoffnung, dass eine Lösung getroffen wird. Sie werden enttäuscht.

Jetzt ist klar: Vor der Wahl passiert gar nichts mehr! Der Lösungsvorschlag aus den beteiligten Ministerien ist an der Unfähigkeit der Koalitionsfraktionen zur Einigung gescheitert. Viele ehemals Arbeitslose, die zur Vermeidung von Hartz-IV eine Ich-AG gegründet haben, sind die Leidtragenden. Es sind Tausende, die derzeit schon betroffen sind. Mit jedem Monat - gerade in der Krise - werden noch mehr einkommenslos gewordene Selbständige dazukommen.

Die Fraktion DIE LINKE wird in dieser Angelegenheit weiter Druck machen.

Bei der zweiten Gruppe in unserem Antrag geht es um freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Selbständige mit geringem Einkommen. Kiosk-Besitzer, Friseurinnen, Imbissbudenbesitzer oder scheinselbständige Call-Center-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und viele andere mehr haben oft nur ein monatliches Einkommen von 900 Euro oder noch weniger. Als freiwillig Krankenversicherte müssen sie aber einen Beitrag zahlen, der unterstellt, sie hätten ein Mindesteinkommen von 1890 Euro.

Geregelt ist das in der sogenannten Mindestbeitragsbemessungsgrenze. Dies bedeutet, dass die Betroffenen rund 282 Euro Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen haben. Bei Sonderfällen kann bei der Krankenkasse eine Reduktion auf ein geringeres Einkommen von 1260 Euro beantragt werden. Aber auch das führt zu einem Beitrag von 188 Euro!

Geringverdienende Selbständige werden infolgedessen mit bis zu 21 oder 31 Prozent ihres Einkommens zur Krankenversicherung herangezogen. Das hat mit sozialer Gerechtigkeit nichts zu tun und ist eine absolute Überforderung der Betroffenen.

Deshalb will DIE LINKE die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für die Selbständigen auf die „allgemeine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage freiwillig Versicherter“ nach § 240 Absatz 4 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) (840 Euro im Monat) absenken. Damit würde die Untergrenze der monatlichen Versicherungsbeiträge von 282 Euro bzw. 188 Euro auf 125 Euro für die Betroffenen gesenkt. Das würde eine echte Entlastung für hunderttausende geringverdienende Solo-Selbständige oder Ich-AGler bedeuten und den Zugang zur Krankenversicherung auch faktisch gewährleisten.

DIE LINKE will mit diesem Antrag keine Geschenke verteilen, sondern lediglich zwei Ungerechtigkeiten beseitigen. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.