Zum Hauptinhalt springen

Batteriegesetz viel zu lasch

Rede von Eva Bulling-Schröter,

Rede zur Plenarsitzung am 19. März - Tagesordnungspunkt 30

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren

(Drucksachen 16/12227, 16/12301)

b) Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schadstoffbelastung durch Batterien begrenzen

- zu Protokoll

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Wenn die Bundesregierung bei der Vorlage ihres Entwurfs eines Batteriegesetzes (BattG) betont, dieser Rechtsakt sei nur eine 1:1-Umsetzung der entsprechende EU-Richtlinie, so verzichtet sie in diesem Bereich der Abfall- und Produktpolitik auf eine Vorreiterrolle in der EU. Mehr noch: In zentralen Details ist der Entwurf sogar ein Rückschritt. Denn wie kann es sein, dass für Geräte-Altbatterien lediglich Rücknahmequoten von 35 Prozent bis zum Jahr 2012 gefordert werden, wo doch in der Praxis schon 2007 rund 40 Prozent erreicht wurden?
Hier sind mindestens 70 Prozent gefordert. Die Sammelquoten könnten noch weiter erhöht werden, indem die Pfandpflicht von Starterbatterien auf alle Batterien ausgedehnt würde - auch hier Fehlanzeige im Gesetzentwurf.

Hohe Sammel- und Verwertungsquoten sind unter anderem deshalb wichtig, weil durch die Zunahme mobiler Endgeräte der Bedarf an ökologisch problematischen Einweg-Batterien und Akkumulatoren rasant angestiegen ist - und wohl noch weiter steigen wird.
Gefordert sind parallel energische Schritte, um den Einsatz von Einwegbatterien zu Gunsten von langlebigen wieder aufladbaren Akkumulatoren zu begrenzen.
Schließlich sparen zwei bis drei Prozent mehr Akkus in den entsprechenden Anwendungen zirka 20 Prozent Einweg-Batterien ein. Doch von solchen Regelungen ist im künftigen Gesetz nichts zu lesen.

Zu einer verantwortungsvollen Abfall- und Produktpolitik gehört zudem, den Einsatz hochgiftiger Stoffe in Batterien und Akkus zu reduzieren und einen hohen Anteil stofflicher Verwertung anzustreben. Auch hier hat die Bundesregierung gepatzt: Ausnahmebestimmungen, etwa bei Knopfzellen oder schnurlosen Elektrowerkzeugen, durchlöchern das weitgehende Verbot des Einsatzes von Quecksilber bzw. Cadmium.
Diese Ausnahmen sind nicht zu verstehen, denn es gibt bereits Alternativen für den Einsatz der gefährlichen und umweltbelastenden Stoffe.

Bei der Verwertung fordert die LINKE anspruchsvolle Quoten für die stoffliche Verwertung sowie - angesichts der hohen Schadstoffbelastung - die “Best verfügbare Technik“ als Standard bei den Verwertungsverfahren an Stelle des vorgesehenen „Standes der Technik“.
Kritisch zu sehen ist schließlich auch die Behandlung von Produkten mit fest eingebauten Altbatterien im Gesetz. Zwar ist nachvollziehbar, dass sich der Rücknahmeweg für Altbatterien für entsprechende Elektrogeräte nicht eignet.
Allerdings wirkt die Freistellung von der Rücknahmeverpflichtung für eingebaute Batterien nach
§ 9 des Gesetzentwurfes wie eine Belohnung dafür, Akkus unsinnigerweise fest in Gehäuse zu integrieren. Sinnvollerweise müsste also hier ein grundsätzliches Verbot des festen Einbaus - etwa über eine Stichtagsregelung - die vorgesehene Lösung flankieren.
In diesem Sinne unterstützen wir im Grundsatz den Antrag der Grünen. Über Details wird noch im Ausschuss zu reden sein.