Zum Hauptinhalt springen

Arbeitszeitregelungen nicht den Unternehmensinteressen anpassen

Rede von Barbara Höll,

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Menschen in Deutschland arbeiten sehr viel - das sagte DGB-Chef Sommer am 15. September in der Süddeutschen Zeitung.
(Jörg Rohde [FDP]: Dann muss es ja stimmen! - Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Wir brauchen keinen DGB-Chef, um das zu wissen!)
Sie arbeiten im EU-Vergleich sogar überdurchschnittlich viel. Die tatsächliche Wochenarbeitszeit in Deutschland beträgt 41,1 Stunden. Dies ist nach einer europäischen Studie zur Arbeitszeitentwicklung ein Spitzenplatz. Der Durchschnitt in den 27 EU-Staaten beträgt 40 Stunden Arbeit pro Woche.
Laut IAB leisteten jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin 2007 41,9 bezahlte Überstunden im Jahr. Das macht ein Gesamtvolumen von 1,45 Milliarden Überstunden aus. Erfahrungsgemäß fällt jedoch tatsächlich die doppelte Anzahl an Überstunden an. Nicht ausgezahlte Überstunden werden in der Regel in Gleitzeit- oder Kurzzeitkonten geparkt, um kurzfristig Auftragslücken und Ähnliches zu überbrücken.
Nicht zuletzt durch die Anhebung der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 Jahre sind Modelle zur Arbeitszeitgestaltung wichtig.
Spätestens mit 40 Jahren fragt sich die Krippenerzieherin: Werde ich die Kleinen auch noch mit 60 Jahren so locker hochheben können wie jetzt?
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Nein! Denn die sind dann 20 Jahre alt! - Heiterkeit bei der FDP)
Der Schweißer fragt sich, wie er das Dreischichtsystem bewältigen wird.
(Zuruf von der CDU/CSU: Kann es sein, dass Sie das Thema verwechselt haben? - Frank Schäffler [FDP]: Wer fragt sich denn noch irgendetwas?)
Die Altenpflegerin fragt sich, wie sie mit 60 Jahren noch die Kraft aufbringen soll, die schwere körperliche Arbeit zu bewältigen. Für viele wird aufgrund der Politik der Bundesregierung, aufgrund Ihrer Großen Koalition, nur die Option des vorzeitigen Renteneintritts, allerdings mit hohen Abschlägen bis zum Lebensende, bleiben. Das ist das Hauptproblem.
(Beifall bei der LINKEN - Wolfgang Meckelburg [CDU/CSU]: Das, was wir heute beschließen, dient genau dem Gegenteil, Frau Kollegin!)
Das Volumen der im Erwerbsleben zu leistenden Arbeit hat sich erhöht. Das Arbeitstempo steigt stetig an. Lebenslanges Lernen ist eine Voraussetzung, um am Arbeitsmarkt bestehen zu können.
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Jetzt müssen Sie aber langsam die Kurve zum vorliegenden Gesetzentwurf kriegen! Sonst ist Ihre Redezeit gleich vorbei! - Dr. Stephan Eisel [CDU/ CSU]: Wie ist denn die Situation bei den Urlaubstagen im europäischen Vergleich? Können Sie dazu auch einmal etwas sagen?)
In der beruflichen Praxis ist das aber noch nicht angekommen. Im Gegenteil, die bisherigen Möglichkeiten zur Gestaltung der Lebensarbeitszeit waren im Wesentlichen auf die Altersteilzeitregelung beschränkt, die zum 31. Dezember 2009 ausläuft und ersatzlos wegfällt.
(Frank Schäffler [FDP]: Ja! Gott sei Dank!)
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf
(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Aha! Jetzt kommen wir zum Thema!)
legt die Große Koalition nur eine billige Ersatzvariante für das Auslaufen der Altersteilzeitregelung vor.
(Beifall bei der LINKEN - Frank Schäffler [FDP]: Wenn es wenigstens das wäre! Ist es aber nicht! - Dr. Stephan Eisel [CDU/CSU]: Ich bin begeistert! Kein einziger frei formulierter Gedanke! Wer hat Ihnen das nur aufgeschrieben? - Heiterkeit bei der CDU/CSU)
Im Fokus hat sie dabei die Milderung der mit der Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre verbundenen Probleme.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen in Zukunft Mehrarbeit leisten, die ihnen nicht unmittelbar bezahlt wird. Stattdessen sollen ihre Arbeitszeitguthaben auf ein sogenanntes Wertguthabenkonto gelegt werden. Der Gesetzentwurf sieht für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur eine begrenzte Nutzung ihres dadurch gewährten zinslosen Darlehens an die Arbeitgeber vor.
(Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: So ist das!)
Geregelt ist nur die Inanspruchnahme für Pflege, Kinderbetreuung, Teilzeitvereinbarung und vorzeitigen Renteneintritt.
(Wolfgang Meckelburg [CDU/CSU]: Nein! Das ist anders verhandelbar!)
Alles andere unterliegt der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die ungleiche Verhandlungsmacht wird dabei aber überhaupt nicht berücksichtigt.
(Beifall bei der LINKEN)
Den Unternehmen steht es nach dem bisherigen Text des Gesetzentwurfes außerdem frei, mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Inanspruchnahme von Wertguthaben auch zur Überbrückung von konjunkturellen Schwankungen oder Auftragsmängeln zu vereinbaren.
(Wolfgang Meckelburg [CDU/CSU]: Nein! Das steht da nicht drin!)
Für die Arbeitgeberseite stellen Wertguthaben einen Liquiditätsvorteil dar, da die Sozialversicherungsabgaben erst bei der Auszahlung anfallen.
Sie haben es versäumt, mit diesem Gesetz die nach wie vor vorhandenen Lücken zu schließen. Die unterschiedlichen Gleit- und Arbeitszeitkonten haben Sie im Rahmen der Ausweitung des Insolvenzschutzes nicht einbezogen. Erfasst werden von Ihrem Vorschlag gerade einmal 10,2 Prozent der existierenden Arbeitszeitkonten, die sogenannten Langzeitkonten.
(Wolfgang Meckelburg [CDU/CSU]: Das soll mehr werden!)
Kurzzeitkonten, die mit knapp 70 Prozent die große Masse ausmachen, bleiben aber außen vor.
(Beifall bei der LINKEN - Wolfgang Meckelburg [CDU/CSU]: Das, was Sie da sagen, hat mit dem Thema dieser Debatte überhaupt nichts zu tun!)
Dadurch können im Falle einer Insolvenz Zeitguthaben in der Größenordnung von einem Monatslohn bis zu mehreren Jahresgehältern unwiederbringlich verloren gehen. Selbst die von der Koalition angedachte Möglichkeit der Mitnahme der Zeitguthaben beim Wechsel des Arbeitgebers ist keinesfalls ausgereift; denn sie ist nicht einklagbar. Zudem sind die vorgesehenen Kontrollmöglichkeiten der Insolvenzsicherung unzureichend.
Die von Ihnen vorgeschlagene Möglichkeit der Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund ist so ausgestaltet, dass es sehr schwierig ist, sie in Anspruch zu nehmen. Im Prinzip muss ein Arbeitnehmer ein Guthaben in der Größenordnung einer Jahresfreistellung angesammelt haben, um es übertragen zu können, und dann bleibt es gebunden.
(Zuruf von der CDU/CSU: Wie lange fünf Minuten sein können!)
In Ihrem Gesetzentwurf gehen Sie überhaupt nicht auf die Frage ein: Was geschieht, wenn Arbeitnehmer, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Wertguthaben haben, in ALG-II-Bezug fallen? Sind sie dann gezwungen, ihr Guthaben aufzulösen, oder können sie es, wie sie vielleicht geplant haben, behalten, um eher in Rente gehen zu können? Das ist ein Problem, zu dem Sie sich auf alle Fälle klar äußern müssen. Wir denken, dass an diesem Gesetzentwurf noch viel zu tun ist, damit dabei etwas Vernünftiges herauskommt. Wir sind gern bereit, Ihnen dabei zu helfen.
Danke.
(Beifall bei der LINKEN)