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Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Leben am Lebensende“ (BT-Drs. 16/9442)

Rede von Martina Bunge,

Viele Jahre wurde im Deutschen Bundestag über das Thema Patientenverfügung gestritten. Die öffentliche Aufmerksamkeit war groß. Viele Bürgerinnen und Bürger teilten uns zum Teil auf sehr persönliche Weise mit, wie sie das Lebensende ihrer nahen Angehörigen oder Freunde erlebten und welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sie sehen. Aus meiner Sicht ist es daher ein wichtiger Schritt, dass der Deutsche Bundestag am 18. Juni 2009 sich für eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung entschieden hat.

Bereits im Herbst soll das Gesetz in Kraft treten: Dann erhalten wir mehr Rechtssicherheit am Lebensende. Millionen von Menschen, die bereits eine Patientenverfügung ausgefüllt haben, haben sich diese Rechtssicherheit so dringend gewünscht. Mit der gesetzlichen Verankerung von Patientenverfügung schafft der Gesetzgeber eine Grundlage, das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende zu schützen und zu verwirklichen. Aber das reicht nicht aus. Ein würdiges Altern und die Selbstbestimmung der Menschen an ihrem Lebensende fordern insbesondere eine wirkliche Reform der Pflegeversicherung sowie den konsequenten Ausbau der Palliativversorgung und der Hospizangebote.

Der Antrag der Grünen macht hierauf aufmerksam. Wir unterstützen ihn daher ausdrücklich. Inzwischen hat es einige Fortschritte gegeben und einige Forderungen sind bereits umgesetzt. So bei der Palliativversorgung und den Hospizen. Aber auch hier sind weitere Anstrengungen nötig. Darüber hinaus steht eine wirkliche Reform der Pflegeversicherung weiter aus.

Der Generalfehler bei der Pflegereform 2008 ist, dass die Große Koalition den Pflegebegriff nicht zuvor neu definiert hat. Die Neudefinition des Pflegebegriffs ist eine entscheidende Voraussetzung für eine ganzheitliche Pflege und selbstbestimmte Teilhabe. Der Pflegebegriff, der momentan der Pflegeversicherung zu Grunde liegt, ist viel zu eng. Er benachteiligt insbesondere Menschen mit sogenannten geistigen Beeinträchtigungen (z. B. Demenz). Der „Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ schuf erste Grundlagen für die Neudefinition des Pflegebegriffs. Jetzt kommt es auf den politischen Willen zur unverzüglichen Umsetzung an. Doch daran mangelt es.

Die Bundesgesundheitsministerin hat letzte Woche verkündet, dass sich die Bundesregierung vor der Bundestagswahl nicht mehr mit dem Thema beschäftigen wird. Noch nicht einmal auf eine Willenserklärung konnten sich SPD und CDU/CSU einigen. Zu weit liegen die Positionen auseinander. Zukunftsfähigkeit sieht anders aus!

DIE LINKE wird sich auch in der nächsten Legislaturperiode entschieden für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung einsetzen. Die Empfehlungen des Beirats weisen in die richtige Richtung. Klar ist aber auch: Nur wenn die Leistungen angemessen und ausreichend finanziert werden, kann eine Neuausrichtung der Pflege gelingen, die wirkliche und umfassende Teilhabe ermöglicht.

Diese Neuausrichtung ist nicht umsonst zu haben, auch wenn das CDU und CSU meinen. Wenn mehr Menschen künftig mehr Leistungen bekommen sollen, kostet das zwangsläufig mehr Geld. Kostenneutralität bedeutet im Umkehrschluss daher nicht anderes als eine Reduzierung der jetzigen Leistungen. Für DIE LINKE ist das nicht hinnehmbar!

Damit eine wirkliche Reform der Pflegeversicherung gelingen kann, müssen wir die Frage der Finanzierung grundlegend angehen. Mit einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung, wie DIE LINKE sie favorisiert, können die dringend notwendigen Leistungsverbesserungen solide und solidarisch finanziert werden. Indem die viel gesünderen bislang privat Versicherten einbezogen und sämtliche Einkommensarten berücksichtigt werden, fließt bei gleichem Beitragssatz deutlich mehr Geld in die Pflegeversicherung.

In der nächsten Legislaturperiode gibt es viele große Herausforderungen für die Zukunft zu bewältigen. Das macht nicht allein die Pflegeversicherung deutlich; wir brauchen vor allem auch Gesundheitsförderung und Prävention für ein „gesundes Altern“ der immer älter werdenden Bevölkerung. Im Mittelpunkt all unserer Anstrengungen muss der Mensch stehen. Das Vertrauen in das Gesundheits- und Pflegesystem gilt es zu stärken. Das erreichen wir nur, wenn die Menschen sich darauf verlassen können, dass ihnen bei Krankheit und Pflege auch am Lebensende die bestmögliche gesundheitliche und pflegerische Versorgung zur Verfügung steht.