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Anpassung im Namensrecht überfällig

von Ina Latendorf,

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die mit diesem Gesetzentwurf angestrebte Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts ist nicht nur aus Sicht der Linken überfällig; wir haben es ja rundum gehört. Dabei geht es neben Anpassungen an europaübliche Normen auch um die Beseitigung von Diskriminierung. Vergleichsweise restriktive Regelungen, Zwänge und Hindernisse im deutschen Recht fallen weg, unter anderem Beschränkungen bei der Namensgebung von Kindern – wir haben es gehört –, zum Beispiel bei der Weitergabe von Doppelnamen, und die Einschränkung traditioneller und regionaler Besonderheiten, zum Beispiel beim Mittelnamen nach dänischer Tradition.

Die wesentlichen Gesichtspunkte des Entwurfes wie die Erweiterung bei der Bildung von Doppelnamen, die Anerkennung namensrechtlicher Traditionen nationaler Minderheiten, die Rückbenennung nach Scheidung sowie die Erleichterung bei Elternadoptionen sind nun endlich eine zeitgemäße Fortschreibung des Namensrechtes.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich bin Mitglied im Parlamentskreis Minderheiten – mein Dank gilt auch da dem Engagement von Stefan Seidler – und der Deutsch-Nordischen Parlamentariergruppe. Natürlich bin ich sehr erfreut darüber, dass sowohl die friesische Volksgruppe als auch die dänische Minderheit im Gesetzentwurf berücksichtigt werden.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das Gleiche gilt selbstverständlich für die Änderung der geschlechtsangepassten Namensform der sorbischen Frauen. Wie uns aus der Lausitz berichtet wurde, ist das ein sehr wichtiger Punkt. Auch hier wollen wir als Gesetzgeber den üblichen internationalen Standard des slawischen Sprachraums endlich in deutsches Recht übertragen. Die geschlechtsangepassten Namen führen zu dürfen, ist eine schon lange erhobene Forderung.

Ich finde es gut, dass wir am heutigen UNESCO-Tag der Toleranz über ein tolerantes Recht reden dürfen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Katrin Helling-Plahr [FDP])

Allerdings muss bei allem Lob doch auch auf zwei Defizite hingewiesen werden:

Erstens hat der Minderheitenrat kritisch angemerkt, dass Minderheitenangehörige ihre Zugehörigkeit gegenüber den Standesämtern immer noch akribisch nachweisen müssen. Besser wäre sicherlich, die Bekenntnisfreiheit auch dahin gehend zu beachten, dass die Zugehörigkeit nicht mehr so bürokratisch überprüft werden muss, sondern dass einem geglaubt wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Zweitens fehlt im Gesetzentwurf eine Regelung zur Verwendung diakritischer Zeichen, also insbesondere der dänischen Sonderbuchstaben. Die Vertreter der dänischen Minderheit haben dies als sehr wichtig erachtet. Hier sollte auch nachgebessert werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Es muss doch möglich sein, solche Zeichen und Sonderbuchstaben mit der Geburt verwenden zu dürfen, damit zum Beispiel der dänische Søren auch mit Sonderzeichen geschrieben werden kann.

(Beifall bei der LINKEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Unbedingt!)

Bitte sorgen Sie dafür, dass diese Forderungen nicht verhallen. Wir setzen uns dafür ein.

Das Anliegen des Gesetzgebers, zu einer Liberalisierung des Namensrechts und zur Erleichterung der familienrechtlichen Namensänderung beizutragen, ist ein wichtiger Schritt zur europaweiten Angleichung namensrechtlicher Prinzipien, und das ist zu begrüßen.

(Beifall bei der LINKEN)

Denn damit zeigt auch die Bundesrepublik, dass sie fähig ist, bürokratische Hemmnisse zu beseitigen und Minderheitenrechte zu gewähren. Wir wollen mehr davon.

(Beifall bei der LINKEN)