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André Hahn: Risiken der Digitalisierung nicht aus den Augen verlieren

Rede von André Hahn,

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei aller sonstigen Kritik an der Politik im Sicherheitsbereich, zum Beispiel wenn es um immer größere Eingriffe in Bürgerrechte für Polizei und Geheimdienste geht, was wir ablehnen, steht auch für Die Linke außer Zweifel, dass die Polizei in diesem Land personell und technisch gut ausgestattet sein muss. Personell hat sich in den zurückliegenden Jahren bereits einiges getan; im technischen Bereich sind wir zum Teil noch ein Entwicklungsland.

Der Antrag der FDP ruft viele wichtige Themen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Polizeiarbeit auf, lässt aber auch Fragen offen und befasst sich leider so gut wie gar nicht mit der Wechselwirkung von Digitalisierung und Polizeiarbeit. Ja, auch wir wünschen uns eine größere Interoperabilität in der technischen Ausstattung der Polizei. Die vorhandenen Systeme sollten in der Tat in der Lage sein, möglichst bruchlos zusammenzuarbeiten, was natürlich voraussetzt, dass die Polizei überhaupt im notwendigen Umfang über digitale Geräte verfügt.

Was ich allerdings im Antrag der FDP vermisse, ist eine kritische Auseinandersetzung mit der vor allem in Innenministerien und Polizeiführung vorherrschenden Wunschvorstellung, dass alle irgendwo bei der Polizei abgelegten Informationen auch immer und überall zur Verfügung stehen müssten. Dazu sagt die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder mit Blick auf das Projekt „Polizei 2020“, dass präzise zwischen den verschiedenen Verarbeitungszwecken Aufgabenerfüllung, Dokumentation und Vorsorge getrennt werden muss. Daher muss beim rechtlichen Rahmenwerk noch nachgesteuert werden. Für eine konkrete Aufgabe oder Dokumentation, wo man Daten gespeichert hat, dürfen diese Daten nicht pauschal in einen riesigen Pool überführt werden, um sie dann unabhängig vom ursprünglichen Speicherungszweck für jedwede Recherche zu nutzen.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Genau in diese Richtung, meine Damen und Herren, geht aber das Programm „Polizei 2020“. Es scheitert bislang im Wesentlichen an dem Wildwuchs bei Datenbanken und Anwendungen sowie inkompatibler Software.

Ein weiterer Punkt aus dem Antrag der FDP, zu dem ich hier nur ganz kurz etwas sagen kann, betrifft den Einsatz der künstlichen Intelligenz. Hier möchte ich an den Hinweis des Sachverständigen Dr. Egbert von der Universität Bielefeld erinnern, der davor warnt, dem Trugschluss zu verfallen, dass digitale Technologien per se eine effektivere Polizeiarbeit ermöglichen. Vielmehr sei die Einführung von digitalen Technologien stets mit Risiken verbunden. Das muss man ernst nehmen. So gibt es zum Beispiel Studien aus den USA, die besagen, dass von Richterinnen und Richtern verwendete automatisierte Entscheidungshilfen, also künstliche Intelligenz, insbesondere schwarze Menschen benachteiligen. Das wollen wir ausdrücklich nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

All diese Fragen bleiben aus Sicht der Linken im FDP-Antrag unterbelichtet, weshalb wir uns trotz unbestritten auch richtiger Ansätze enthalten werden.

Letzte Bemerkung, Frau Präsidentin: Der FC Bundestag hat Ende August noch drei Länderspiele, gegen Österreich, Finnland und die Schweiz. Drücken Sie uns alle die Daumen!

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)