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Altersöffnung macht Bundesfreiwilligendienst zur Arbeitsmaßnahme im sozialen Bereich

Rede von Harald Koch,

Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der SPD sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freiwilligendienst in zivilgesellschaftlicher Verantwortung stärken, Drucksachen 17/9926, 17/12904.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit Studien und Statistiken sollte man immer erst einmal vorsichtig umgehen. Aber die Untersuchung der Hertie School of Governance, des CSI (Centrum für soziale Investitionen und Innovationen) sowie der Universität Heidelberg zum Bundesfreiwilligendienst und speziell zu dessen Altersöffnung sind als seriös zu bezeichnen. Und sie sollten ernstgenommen werden. Nicht nur, weil sie schon seit Langem geäußerte Befürchtungen und Kritikpunkte der LINKEN aufgreifen.

Circa 40 Prozent der Engagierten im Bundesfreiwilligendienst sind laut Studie 27 Jahre und älter. Mehr Frauen als Männer über 27 Jahren leisten einen solchen Dienst. Vor allem die Ost-West-Unterschiede haben sich zuletzt verstärkt – es dominieren gerade im Osten immer stärker die Älteren. Rund drei Viertel aller Freiwilligen in Ostdeutschland sind 27 Jahre und älter. Dies gibt ebenso Anlass zur Sorge, wie der Punkt der Studie, dass über 60 Prozent aller 27jährigen und Älteren ihren Dienst auf 18 Monate ausdehnen. Ein Großteil dieser Freiwilligen ist arbeitsuchend und sieht den Dienst als Alternative zur Erwerbstätigkeit. Für sie stellt ein Bundesfreiwilligendienst nicht nur eine Übergangsphase dar.

Doch soll das so sein? Sollte der Bundesfreiwilligendienst nicht wie die bisherigen Jugendfreiwilligendienste eher ein Lern- und Bildungsdienst sein?  

Zum wiederholten Male stellt sich hier die Frage nach der Abgrenzung des Bundesfreiwilligendienstes von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen.

Insofern bin ich froh, dass DIE LINKE wieder mal gewirkt hat und die SPD sowie die Grünen in ihrem Antrag endlich deutlich fordern, die Arbeitsmarktneutralität der Einsatzstellen sicherzustellen und regelmäßig auf ihre Arbeitsmarktneutralität zu überprüfen. Weiter heißt es: „Wird die Arbeitsmarktneutralität verletzt und handelt es sich bei der Einsatzstelle um einen regulären Arbeitsplatz, so können hierfür keine Freiwilligen eingesetzt werden. Wird ein Arbeitsverhältnis fälschlicherweise als Bundesfreiwilligendienst bezeichnet, führt dies zu einem regulären Vergütungsanspruch des Freiwilligen.“ Bleibt die Frage, wie effektiv und gewissenhaft dies überprüft wird und werden kann. 

Auch mit anderen Forderungen im Antrag ist DIE LINKE durchaus einverstanden. Ich möchte nur ein paar herausgreifen:

Freiwilligendienste sollen vollständig zivilgesellschaftlich organisiert und Mindeststandards unterworfen werden. Das Trägerprinzip soll im Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst verankert werden. Die pädagogische Begleitung soll verbessert sowie flexible, zielgruppengerechte Konzepte für die Bildungszentren entwickelt werden. Eine bessere Anerkennung für das Ableisten eines Freiwilligendienstes, z.B. durch Fahrtkostenerstattung, ermäßigte Eintrittspreise und eine Anerkennung als Wartesemester, begrüßen wir ebenso wie das Einziehen einer Taschengelduntergrenze.

Rot-Grün stellt also Forderungen auf, die sich zu einem gewissen Teil mit denen aus unserem Antrag „Jugendfreiwilligendienste weiter ausbauen statt Bundesfreiwilligendienst einführen“ (Drs. 17/4845) decken bzw. unsere Forderungen ausschmücken. Doch warum haben SPD und Grüne dann nicht bereits im Februar 2011 unserem Antrag zugestimmt?

Dies liegt vor allem daran, dass SPD und Grüne für den Bundesfreiwilligendienst sind und trotz anfänglicher vereinzelter Kritik vollends auf Regierungskurs umgeschwenkt sind.

DIE LINKE lehnt nach wie vor den Bundesfreiwilligendienst ab und will stattdessen die rechtlichen Grundlagen schaffen, um die durch den Wegfall des Zivildienstes frei werdenden Mittel für den weiteren Ausbau der etablierten Jugendfreiwilligendienste (FÖJ/FSJ) mithilfe erfahrener zivilgesellschaftlicher Akteure zu verwenden. Hier sind die Länder in der Mitverantwortung.

Wir sehen Parallelstrukturen aus Bundesfreiwilligendienst und den Jugendfreiwilligendiensten als kritisch an, denn es dürfen keine engagierten Menschen durch Kompetenzwirrwarr und unterschiedliche Ausgestaltung der Dienste den Kürzeren ziehen. Dies schadet der Engagementkultur.

Zudem bemängeln wir an vorliegendem Antrag, dass er sich völlig unzureichend mit Zugangsbarrieren zu Freiwilligendiensten auseinandersetzt. DIE LINKE möchte durch niedrigschwellige Zugangsmöglichkeiten jugendliche Migrantinnen und Migranten, Menschen mit Behinderung sowie sozial Benachteiligte für etablierte Jugendfreiwilligendienste motivieren. Wir möchten motivieren, freiwillig, ohne äußere Zwänge einen solchen Lerndienst zu absolvieren.

Indem SPD und Grüne zum Bundesfreiwilligendienst stehen, stehen sie auch zu der Altersöffnung für Über-27-Jährige. Doch genau an dieser Stelle wird ihr Antrag unglaubwürdig, wenn sie zugleich Arbeitsmarktneutralität sicherstellen wollen.

Sie sprechen zwar die Gefahr von Mitnahmeeffekten durch die Altersöffnung an, ziehen aber keine Konsequenz. Es muss eine klare Abgrenzung erfolgen, um eine Vermischung zwischen Arbeitsmaßnahmen und Freiwilligendiensten zu vermeiden, doch die wird durch die Altersöffnung geradezu unmöglich. So bleiben ihre Forderungen zur Arbeitsmarktneutralität reine Lippenbekenntnisse!

Nicht zuletzt oben erwähnte Studie hat gezeigt: Die Öffnung des Bundesfreiwilligendienstes  für alle Altersgruppen hat dazu geführt, dass vor allem in Ostdeutschland, aber nicht nur dort, immer mehr Erwerbslose und Ältere in den Bundesfreiwilligendienst strömen. Oftmals werden sie durch sanften Zwang von Arbeitsagenturen hineingedrückt. Oder sie müssen und wollen sich etwas dazuverdienen, weil zum Beispiel die Rente nicht reicht. Die mehr oder weniger Freiwilligen erledigen nun für ein Taschengeld wichtige Aufgaben im sozialen Bereich. Doch es ist hier mehr qualifiziertes als mehr prekär beschäftigtes Personal nötig! Gerade durch die Altersöffnung kann man also beim Bundesfreiwilligendienst kaum mehr von Arbeitsmarktneutralität sprechen.

Wo die Vermittlung in echte sozialversicherungspflichtige Jobs nicht funktioniert, arbeitsmarktpolitische Instrumente weggekürzt werden und Angebote für Menschen jeden Alters fehlen, bleibt als Alternative eben oft nur der Bundesfreiwilligendienst.

Jüngst hat sich wieder einmal die katastrophale Renten- und Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung gezeigt, indem offensichtlich wurde, dass das Beschäftigungsprogramm „Perspektive 50 plus“ grandios gescheitert ist. Ältere Menschen sind weiter ziemlich chancenlos auf dem Arbeitsmarkt. Wir brauchen statt „mehr Bundesfreiwilligendienst“  zielgerichtete, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Maßnahmen. Und die Wirtschaft muss von der Bundesregierung viel stärker in die Pflicht genommen werden, dauerhafte und gut bezahlte Arbeitsplätze auch für Ältere zu schaffen.

Freiwilligendienste dürfen dabei genausowenig als Warteschleifen für betriebliche Ausbildungsplätze oder einen Studienplatz dienen wie als Zuverdienstmöglichkeit für ältere Menschen, weil reguläre Arbeitsplätze fehlen, Löhne oder  Renten nicht zum Leben ausreichen. Freiwilligendienste sollen auch nicht Arbeitskräfte für eine zusammengekürzte soziale Infrastruktur liefern!

Trotz einiger sinnvoller Forderungen zur Stärkung der Freiwilligendienste enthält sich die Fraktion DIE LINKE. zu diesem Antrag. Denn wie die Bundesregierung bleibt Rot-grün in der Logik des Bundesfreiwilligendienstes verhaftet und unterstützt damit die gefährliche Altersöffnung.

Wir hingegen wollen, dass solche Dienste wirklich arbeitsmarktneutral sind, und dass in erster Linie mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen und für gute Löhne und Renten gesorgt wird. Mit dem Bundesfreiwilligendienst kann keine Altersarmut bekämpft werden!

Vielen Dank!